Verbraucherschützer erfolgreich
Irreführender Router-Zwang: 1&1 verliert vor Gericht
Die 1&1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, dass für den gewählten Tarif einer der angebotenen Router erforderlich ist.
1&1: Die Router-Wahl während des Bestell-Vorgangs
Diese Entscheidung hat das Landgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) getroffen und angemerkt, dass die Aussage des Anbieters irreführend sei und gegen das Telekommunikationsgesetz verstoße.
Nach Angaben der vzbv habe 1&1 potentiellen Kunden ausgewählte Router während des Bestellvorgangs geradezu aufgedrängt.
Unternehmen würden irreführend handeln, wenn diese suggerierten, für die Nutzung ihrer Tarife müssten Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen, argumentierten die Verbraucherschützer. Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gestaltung des Bestellvorgangs irreführend ist.
1 & 1 bietet auf seiner Internetseite den Abschluss von DSL-Tarifen für Internet und Telefon an. Wenn ein Verbraucher einen Tarif auswählt und den Bestellvorgang startet, heißt es auf der Folgeseite: „Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router.“ Kunden müssen dann eines von drei abgebildeten Geräten auswählen – vom kostenlosen „1 & 1 DSL-Modem“ bis hin zum „1 & 1 HomeServer Speed+“ für 4,99 Euro im Monat. Ohne Router-Wahl können sie ihre Bestellung nicht fortsetzen.
[…] Das Unternehmen erwecke den Eindruck, dass die angebotenen Router für den gewählten DSL-Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch verstärkt, indem die Bestellung ohne Gerätewahl nicht fortgesetzt werden könne. Tatsächlich können Verbraucher auch andere handelsübliche DSL-Router verwenden. Die freie Wahl des Routers ist im Telekommunikationsgesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben.
Das Urteil des LG Koblenz (PDF) trägt das Aktenzeichen 4 HK O 35/18 und ist noch nicht rechtskräftig,