Bundesregierung in der Pflicht?
Internetausfälle: Entschädigungszahlungen würden Druck auf Anbieter erhöhen
Der Leitspruch „Never change a running system“ gilt auf den heimischen Internetanschluss bezogen vermutlich besonders. Wenn die Verbindung stabil ist und man halbwegs jene Bandbreite bekommt, für die man beim Provider bezahlt, darf man sich beinahe schon glücklich schätzen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jeder dritte Internetnutzer wiederholt Probleme mit seiner Internetverbindung. Zudem erreicht laut Bundesnetzagentur gerade mal jeder achte Verbraucher die maximale Bandbreite, die im Vertrag steht.
Die Verbraucherschützer fordern nun ein Recht auf Entschädigung und sehen sich mit damit als Sprachrohr der Verbraucher. Laut aktuellen Umfragewerten möchten 76 Prozent der Nutzer die Möglichkeit bekommen, ihren Vertrag unkompliziert kündigen zu können oder im Monat weniger bezahlen, sofern die Bandbreite deutlich geringer ist, als im Vertrag vorgegeben. Zudem halten es Nutzer für angemessen, dass der Anbieter im Falle eines Totalausfalls innerhalb eines Tages für Abhilfe sorgt.
Natürlich überraschen diese Umfragewerte nicht. Doch leider sind Seitens der Politik keine Bestrebungen erkennbar, die vertraglichen Pflichten der Anbieter enger zu fassen. Ausgerechnet Großbritannien muss hier als Vorbild dienen, denn dem vzbv zufolge erhalten Kunden dort automatisch eine Entschädigung in Höhe von 8 Pfund pro Tag, sobald eine Telekommunikationsdienst länger als zwei Tage komplett ausfällt. In Deutschland bietet sich nach Ansicht der Verbraucherschützer in diesem Jahr eine Gelegenheit, nachzuziehen. Die Bundesregierung muss den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC) in nationales Recht umsetzen, hier sieht der vzbv Gelegenheit, auch die Probleme der Verbraucher zu adressieren.