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Neues Angebot der Bundesnetzagentur

Internet-Grundversorgung: Neues Online-Tool prüft Versorgung

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Die Bundesnetzagentur stellt ab sofort ein neues Online-Werkzeug bereit, mit dem Verbraucher prüfen können, ob an ihrer Adresse die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten erreicht wird. Das Angebot ist Teil der Marktüberwachung der Behörde und richtet sich an Haushalte, die vermuten, nicht ausreichend mit Internet versorgt zu sein.

Mindestversorgung

Die Web-Anwendung basiert auf einer interaktiven Karte, die Deutschland in Rasterzellen von jeweils 100 mal 100 Metern unterteilt. Nutzer können ihre Adresse eingeben und erhalten anschließend eine Einschätzung, ob an diesem Standort grundsätzlich eine Mindestversorgung mit Internetzugang und Sprachdiensten verfügbar sein sollte.

Die aktuell geltenden Mindestwerte liegen bei 15 Megabit pro Sekunde im Download und 5 Megabit pro Sekunde im Upload. Die maximale Verzögerung der Datenübertragung beträgt 150 Millisekunden. Diese Werte wurden Ende 2024 angehoben, nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt hatte. Zuvor lag die Mindestgeschwindigkeit beim Download bei 10 Megabit pro Sekunde und beim Upload bei 1,7 Megabit pro Sekunde.

Adresssuche zeigt mögliche Versorgungslücken

Die neue Web-Anwendung wertet verschiedene Versorgungsdaten aus, darunter Informationen zu leitungsgebundenen Anschlüssen und Mobilfunknetzen. Auf dieser Grundlage wird für jede Rasterzelle angezeigt, ob alle Haushalte potenziell mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversorgung erreicht werden können.

Die Darstellung erfolgt farblich. Grün markierte Bereiche zeigen eine potenzielle Versorgung an. Rot gekennzeichnete Zellen weisen auf mögliche Versorgungslücken hin. Satellitenverbindungen werden in der aktuellen Testversion noch nicht berücksichtigt.

Breitbandmessung Einzelmessung

Breitbandmessung: Ebenfalls von der Bundesnetzagentur bereitgestellt

Das Tool liefert jedoch keine verbindliche Feststellung einer Unterversorgung. Es dient zunächst als Orientierung. Wer an seinem Wohnort tatsächlich nicht über die erforderliche Mindestbandbreite verfügt, kann über ein verlinktes Kontaktformular direkt mit der Bundesnetzagentur Kontakt aufnehmen. Erst danach prüft die Behörde den Einzelfall und kann gegebenenfalls Anbieter verpflichten, einen entsprechenden Anschluss bereitzustellen.

Der Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht in Deutschland seit Dezember 2021. Er soll sicherstellen, dass alle Haushalte Zugang zu grundlegender digitaler Kommunikation und Internetdiensten haben.

13. März 2026 um 16:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    Glückwunsch, und 45.902 weitere hätten wir noch.
    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Da explizit mittlerweile jede Versorgungstechnik herangezogen wird, ist theoretisch niemand Unterversorgt. Wenn nicht über Mobilfunk dann mindestens über Satellit ( Starlink ). Dann stehen nur noch die 35€ die als Grenze angesetzt wurden im Raum. Wenn mich nicht alles täuscht kostet Starlink immer noch 50€ im Monat plus Strom für die Schüssel. Also wenig Nutzen für die, die am alten Klingeldraht hängen und nur ungern Amerikanischen Weltraumschrott fördern wollen.

  • Ist es auch eine Versorgungslücke wenn keinerlei Wettbewerb existiert, weil es nur einen Anbieter gibt?

  • 15 Megabit pro Sekunde im Download und 5 Megabit pro Sekunde im Upload ist viel zu wenig. Wer legt denn solche Werte fest?
    4k Streaming, Videokonferenzen, etc. bei 2 Personen kannst das schon vergessen.

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