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1,7 Mbit/s Up, 10 Mbit/s Down

Internet-Grundversorgung: Bundesrat stimmt Mindestgeschwindigkeit zu

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Der Bundesrat hat in seiner 1022. Sitzung heute den Weg frei für erste Internet-Mindestgeschwindigkeiten in Deutschland gemacht. Mit seiner Zustimmung zu der vor Ordnung der Bundesnetzagentur gilt für Internet-Dienstleister fortan: neue Anschlüsse müssen im Upstream mindestens einen Datendurchsatz von 1,7 Megabit pro Sekunde liefern, im Downstream müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde durch die Leitung kriechen.

Die Werte, die überhaupt nur festgelegt wurden, um die Auflagen einer EU-Richtlinie zu erfüllen, sind allerdings nicht in Stein gemeißelt, geplant ist eine dynamische Anpassung der Mindestgeschwindigkeiten an die Entwicklung am Markt. Zudem soll eine jährliche Überprüfung der Mindestversorgung durch die Bundesnetzagentur erfolgen.

Initial geplant: 3,4 Mbit/s Up, 30 Mbit/s Down

Im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung hatten die Verbraucherzentralen bereits enttäuscht abgewunken und eine 16-seitige Stellungnahme zu Internet-Grundversorgung veröffentlicht, die unter anderem die Ausnahmen von den Mindestgeschwindigkeiten für geostationäre Satelliten kritisierte. Am Anfang der Debatte war zudem noch von deutlich höheren Werten die Rede. Initial sollte die Internet-Grundversorgung bis zu 30 Mit/s im Downstream und bis zu 3,4 Mbit/s im Upstream bereitstellen.

Kritik, der sich auch der Bundesrat bei seiner heutigen Zustimmung zur Verordnung annahm und die Bundesregierung zur weiter Entwicklung der Richtlinien aufforderte. Gerade in Mehrpersonen-Haushalten sei davon auszugehen, dass die aktuell festgelegten Mindestversorgungsraten nicht ausreichen würden.

Ob und vor allem wie schnell die Bundesregierung hier nachbessern wird bleibt abzuwarten. Immerhin gibt es in Deutschland nun eine Basisversorgung, die zumindest das Führen einer Zoom-Konferenz zulässt.

10. Jun 2022 um 14:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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