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Die Neuerungen zum 1. September

i-Kfz: Erweiterte Online-Zulassung ab sofort möglich

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23 Kommentare 23

Zum Monatswechsel ist heute die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung um, die seit 2015 durch das Bundesverkehrsministeriums umgesetzt wird und alle Handlungen rund um An- und Abmeldung, Umschreibung oder Stilllegung von Fahrzeugen digitalisieren soll.

I Kfz Visual

Bis zu 10 Tage ohne Plakette

Mit der vierten Stufe, die ab dem heutigen 1. September 2023 umgesetzt wird, entfällt nun die Wartepflicht, die mit der schon bislang möglichen digitalen Zulassung von Fahrzeugen in der Regel einherging.

Zwar konnten Kfz-Besitzer ihr Fahrzeug auch im vergangenen Monat schon Online zulassen, mussten dann aber auf die postalische Zustellung der Kennzeichen-Plaketten und der zugehörigen Kraftfahrzeug-Dokumente warten.

Erst wenn diese per Post zugestellt und entsprechend am Nummernschild angebracht wurden, durfte die erste Fahrt angetreten werden. Ab sofort reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid um sofort loszufahren – auch ohne Plaketten am Kennzeichen. Diese können nun bis zu zehn Tage nach der digitalen Zulassung angebracht werden. Erst wer diese neue Frist verstreichen lässt, hat wieder mit Bußgeldern zu rechnen.

Auch Sonderkennzeichen Online

Zudem können Autobesitzer nun auch Sonderkennzeichen, für die bislang noch ein Termin mit den Behörden vereinbart werden musste, online beantragen. Dazu gehören etwa Oldtimer-Nummernschilder aber auch Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen zählen noch immer zu den Sonderkennzeichen.

Die Zulassung selbst wird als solche ebenfalls flexibler. Hier muss nicht mehr zwingend der Halter aktiv werden, auch Händler von Autohäusern und Zulassungsdienste können die i-Kfz-Schnittstelle nun im Auftrag ihrer Kunden nutzen.

Die i-Kfz Stufen im Überblick:

  • Stufe 1: Seit dem 1. Januar 2015 kann die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden.
  • Stufe 2: Seit dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz die Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk beantragt werden – mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
  • Stufe 3: Seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden.
  • Stufe 4: Zum 1. September 2023 können erstmals auch juristische Personen i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist das gesamte Verfahren nunmehr vollautomatisiert.

01. Sep 2023 um 17:21 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Na ob das so klappt wie es soll?
    Meiner Erfahrung aus Dezember 2022 sind da eher absolut miserabel.
    Meine Verlobte hat sich in Bayern ein Jahreswagen beim Händler gekauft.
    In Berlin sollte er zugelassen werden.
    Alle Unterlagen lagen vor. Alles online gemacht nur abschließen lies sich der Vorgang nicht.
    Da immer gesagt wurde kein TÜV. Komisch den TÜV Bericht (neu) hatten wir auf dem Tisch liegen. Aber die Software sagte immer im KBA Verzeichnis nicht enthalten daher kein TÜV.
    Das Online Tool lässt es in berlin aber nicht zu zB ein Dokument wie den TÜV Bericht hochzuladen.
    Der TÜV Süd in Bayern hat den anscheinend nicht hochgeladen in das KBA Verzeichnis. Mehrfach mit TÜV Süd bzw. der Filiale telefoniert, auch mit der Zentrale in München, ohne Erfolg.

    So was nun. Alle Dokumente ungültig da die Felder für die Onliezulassung aufgerubbelt waren.
    Dann noch einen Termin mit dem Jändler zum abholen gehabt. Und nun Versuch mal einen Termin in Berlin zu bekommen…
    Letztlich haben wir es geschafft, aber es war eine Odysee inkl. unfreundlichem Personal auf der Zulassungsstelle.

    Ich hoffe sie bekommen das Problem gelöst und die Möglichkeit ein Dokument wie den TÜV Bericht auch während des Prozesses hochzuladen.

    Was sowieso ein Problem ist, da ein Jahreswagen eigentlich kein TÜV neu benötigt, das es aber vorher auf das Autohaus zugelassen war und damit gewerblich, musste der TÜV neu gemacht werden.

    • Hier war die HU wohl zu frisch und dadurch noch nicht beim KBA. Das Problem hatte ich ebenfalls mal.

      Bei meiner Zulassungsstelle hätte ich diese zwar manuell eintragen können, habe aber eine Prüfnummer der TÜV Organisation selbst gebraucht, die die Prüfnummer der Prüfung. Am Ende habe ich mit dem TÜV Chef selbst telefoniert, der wiederum mit der Zulassungsstelle. Habe nach langem hin und her dann die benötigte Nummer bekommen, dann war die HU aber bereits beim KBA drin und es ging ohne.

      Danach sollte wohl das ganze von Nummer auf Dropdown Menü geändert werden, was ich bisher aber nicht prüfen konnte.

    • Abgesehen davon befinden wir uns nun im Monat September 2023.

      • Ganz genau, myFun, aber Jones muss erstmal seine Erfahrung von mehr als einem halben Jahr hier loswerden, dann die neue Entwicklung in Frage stellen, obwohl er nicht weiss was/ob sich was verbessert hat. Ja, das ist oft hier so, Hauptsache jammern und erstmal-doof-finden.

    • Danke lieber Jonas für Deinen Erfahrungsbericht, der ein acht Monate altes Problem beschreibt. Du kannst Dich jetzt wieder hinlegen.

      • Die meisten von euch sind doch nicht viel besser !

        Wenn hier jemand schreibt, dass er sich ein neues Android Handy (zb Samsung S23) kaufen will, kriegen hier viele Schnappatmung weil Android ja so schlecht…
        Die eigenen Erfahrungswerte dieser Nörgler beziehen sich aber oft auf uralte Android Versionen aus der Anfangszeit, als sie mal ein Samsung S3 besessen haben.

        So sind halt die Menschen, im Kern alle gleich.

      • Als ob.. 8 Monate bei der Behörde sind doch grad mal 2 Wochen real life.
        das kann also durchaus immer noch so sein …

  • Na das wird die Polizei aber freuen.
    IdR bedeutet Fahrzeug ohne Plakette wird überprüft.
    Je nach Ort würde ich nicht ohne Plakette fahren wollen, schließlich will man irgendwann ja auch mal ankommen…

  • Bergisch-Gladbach. Hat jemand den passenden i-Kfz/Link für mich? Ich finde nichts auf den Webseiten der Zulassungsstelle.

    Andreas

  • Und was wenn man ohne Kennzeichen losfährt und bewusst schnell unterwegs ist um sich blitzen zu lassen? Man könnte ohne Kennzeichen ja nicht identifiziert werden..

  • Neulich beim Ummelden gemacht und hat (für Deutschland) überraschend gut funktioniert. Di beauftragt Fr waren die Papiere da

  • Na ja, also bei mir in Schleswig-Holstein geht es noch nicht. Man wird vertröstet auf unbestimmte Zeit.

    • Oli, wo ist HIER?
      also ich könnte Die den Absatz in Artikel vorlesen, aber vielleicht hast Du ihn selbst gefunden; er hat sogar eine eigene Überschrift

      • Der Absatz lautet Auch Sonderkennzeichen Online.

        Dann lies nochmal was ich geschrieben habe. Bei uns nicht für E oder H Kennzeichen, trotz obiger Aussage. Hier ist übrigens Kreis WAF. Einzelschicksale zählen aber bekanntlich nicht.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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