Finanzministerium stoppt E-Paper als Gratis-Zugabe zum Zeitungsabo
Print-Abonnenten des Berliner Tagesspiegel können das E-Paper-Angebot der Tageszeitung bislang als Gratiszugabe kostenlos nutzen. Damit ist demnächst allerdings Schluss. Die Tageszeitung verlangt künftig für den Zugriff auf die Digitalausgabe 3,90 Euro zusätzlich zum Preis für die gedruckte Zeitung. Knapp 4 Euro sind nicht die Welt, ärgerlich ist allerdings der vom Verlag angeführte Grund für diese Umstellung.
Offenbar verhindern neue Bestimmungen seitens der Finanzbehörden, dass das Angebot in dieser Form weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Das Finanzamt verlangt künftig eine Aufteilung des Gesamtpreises von derartigen Kombi-Angeboten, da dieser anteilig mit 7 Prozent Mehrwertsteuer für die gedruckte Zeitung und 19 Prozent für das E-Paper versteuert werden muss.
Sofern der Verlag seine Einnahmen nicht schmälern will, kann er diesen Bestimmungen ohne eine separate Berechnung der Digitalausgabe nicht folgen, denn für den anteiligen Betrag für die Digitalausgabe müssen künftig höhere Steuern abgeführt werden.
Nun wäre es eine schlaue Idee, Print-Abonnenten die E-Paper-Ausgabe einfach zu schenken und somit den einheitlichen Steuersatz beizubehalten. Dies verhindert laut unserer Einschätzung aber ein Zusatz in den Richtlinien für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Laut dieser vom Bundesfinanzministerium verfassten Regel sind die Einzelverkaufspreise für die Berechnung maßgeblich.
Wird der Zugang zum E-Paper bzw. E-Book ohne ein gesondert berechnetes Entgelt eingeräumt, ist der Gesamtverkaufspreis nach Maßgabe von Abschnitt 10.1 Abs. 11 UStAE aufzuteilen. Danach ist grundsätzlich das Verhältnis der Einzelverkaufspreise maßgebend; andere gleich einfache Methoden sind jedoch zulässig, soweit sie zu sachgerechten Ergebnissen führen. (via Haufe.de)
Betroffene Abonnenten können sich ebenso wie die Verlage, die dieser Regelung zweifellos mehr Verwaltungsaufwand aber wohl kaum höhere Gewinne verdanken, beim Bundesfinanzminister beschweren.