Bis hin zum Marktausschluss
EU-Digitalgesetzgebung will härter gegen Technikkonzerne vorgehen
Die EU will die seit 20 Jahren gültige und mittlerweile mehr als angestaubte Digital-Gesetzgebung in Europa überarbeiten. Ein neuer Digital Services Act soll die Entwicklung in diesem Industriezweig und damit verbundene Verantwortlichkeiten berücksichtigen. Kunden und vor allem ausführende Organe sollen mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme und Gegenwehr erhalten.
Thierry Breton (Bild: EU)
Im Anschluss an eine erste Beratungsphase hat sich für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton der Financial Times gegenüber zu den Maßnahmen geäußert. Kunden der großen Plattformen – Breton dürfte damit besonders die Angebote von Google, Apple, Amazon und Facebook im Visier haben – hätten das Gefühl, dass diese Unternehmen zu groß seien, um sich zu kümmern. Hier sollen neue Hebel geschaffen werden. Dem Politiker zufolge könne die neue Gesetzgebung vorsehen, dass man im Extremfall eine Aufteilung der Konzerne oder gar einen Ausschluss vom Binnenmarkt vornehme. Abhilfemaßnahmen wie die Letztgenannte sollen allerdings nur unter besonderen Umständen um Einsatz kommen.
Große Unternehmen zu schnellerem Handeln zwingen
Die Gesetzgebung zielt nicht nur auf bessere Handhabe gegen die Unternehmen bei Steuerfragen und dergleichen ab, sondern soll auch den Druck auf die Firmen mit Blick auf die Entfernung von illegalen Inhalten verstärken. Den Politiker scheint die Reaktionsfreudigkeit der Konzerne insbesondere bei letzterem Punkt ein Dorn im Auge.
Breton betonte in diesem Zusammenhang, dass es nicht darum gehe, eine Vorabzensur von Inhalten zu initiieren. Der „sichere Hafen der Haftungsbefreiung“ werde beibehalten, dies sei allgemeiner Konsens. Plattformen wie Facebook oder YouTube sollen Inhalte also weiterhin nicht vor deren Veröffentlichung prüfen müssen, jedoch schneller und effizienter auf Probleme reagieren.
Die von Breton angeführte Gesetzesinitiative strebt eine dauerhafte Überwachung der Unternehmen an, auf deren Basis dann eine Bewertung stattfinde, die in ein abgestuftes Strafsystem mündet.
Bis zum Jahresende will die Kommission einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen, der dann allerdings noch von verschiedenen Gremien abgesegnet werden muss. Somit dürfte es bis zu einer Einführung des neuen „Digital Services Act“ noch geraume Zeit dauern.