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Online-Verkündung wird zur Regel

Elektronisches Bundesgesetzblatt startet: Lichtblick in der digitalen Wüste

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26 Kommentare 26

Wie schlecht es um die Digitalisierung deutscher Behörden bestellt ist, lässt sich anhand nur einer Zahl sehr eindrücklich unterstreichen. So braucht man nur einen Blick auf den Anteil der so genannten Verwaltungsleistungen zu werfen, die sich nicht nur im lokalen Bürgeramt oder in der KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch nehmen lassen, sondern die zudem auch online verfügbar sind; nicht nur punktuell, sondern flächendeckend in ganz Deutschland. Wer will einen Tipp abgeben?

33 von 575 Verwaltungsleistungen online

Von 575 Verwaltungsleistungen, zu denen etwa die Ummeldung der eigenen Anschrift oder die Beantragung eines Reisepasses zählen lassen sich, Stand 29. Dezember 2022, nur 33 online im Netz durchführen. Und die Geschwindigkeit mit der neue Leistungen online verfügbar werden bleibt selbst in den dringendsten Feldern weiter hinter eigentlichen Plänen zurück.

So sollten bis zum Jahresende eigentlich 35 Verwaltungsleistungen besonders dringlich umgesetzt werden. Davon sind lediglich drei so weiter ausgearbeitet, dass diese in allen Bundesländern verfügbar sind.

Bundesgesetzblatt

Entsprechend darf sich darüber gefreut werden, dass zum Jahreswechsel immerhin das Elektronische Bundesgesetzblatt gestartet ist. Dieses macht die Online-Verkündung von neuen Gesetzen und Verordnungen des Bundes nun zum Regelfall und die neuen Rechtsvorgaben so deutlich besser durchsuch- und erfassbar.

Elektronisches Bundesgesetzblatt gestartet

Die elektronischen Veröffentlichungen des Bundesgesetzblatts lassen sich ab sofort auf der Internetseite www.recht.bund.de abrufen und einsehen. Ein überfälliger Schritt, der nicht nur den Ausgabeprozess beschleunigen soll, sondern auch das direkte Verlinken wichtiger Neuregelungen ermöglicht, die etwa für Betrieb, Verein oder Branche von Relevanz sind.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann kommentiert den offiziellen Start des Elektronischen Bundesgesetzblatts folgendermaßen:

„Mit dem Start des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat einen wichtigen Schritt weitergekommen. Ab dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der Verkündungsplattform des Bundes verkündet. Das gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Geschichte. Künftig steht den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesgesetzblatt in seiner amtlichen Fassung online zur Verfügung und sie können es ohne Einschränkungen speichern und weiterverwenden. Das schafft Transparenz und spart gleichzeitig Ressourcen. Wir werden auch im neuen Jahr konsequent weiter daran arbeiten, die Potenziale der Digitalisierung für unseren Rechtsstaat zu nutzen.“

02. Jan 2023 um 07:31 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Mal schauen, ob nicht der Bundes-Oberschutz-Schäferhund-Beauftragte wieder etwas dagegen findet. Solche und ähnliche Behinderungssachbearbeiter gibt es. ja genug in unserer Republik.

    • Es ist gut, dass es solche Leute gibt. Ohne sie, hätten wir z.B. keine datensparsame Corona-App bekommen.
      Welcher Missbrauch damit möglich gewesen wäre kann man sich z.B. in China und Ägypten ansehen

      • Machst du das bewusst? Es geht um die *Veröffentlichung* von Gesetze. Deine zwei Upvotes zeigen aber eindrucksvoll, wie man heute vorgehen muss, um eine Aussage mit nur einem einzigen Wort vollkommen aus dem Zusammenhang zu reißen und damit zu denunzieren.

        Eggi hat doch vollkommen Recht. Es gibt deutlich mehr Bürger, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragen oder sich ummelden müssen, als Juristen und Journalisten, die auf die Veröffentlichung neuer Gesetze warten.

      • @Kai
        Gesetze sind nur für Juristen?

      • @max: Und welcher Bürger ist darauf angewiesen, sofort bei Veröffentlichung eines neuen Gesetzes Bescheid wissen zu müssen? Du scheinst wirklich etwas d…… zu sein und nicht nur so zu tun.

      • Natürlich muss ich als Bürger sofort Kenntnis vom Gesetz haben, jedenfalls dann, wenn es mich inhaltlich betrifft. Die meisten Gesetze gelten ja ab Veröffentlichungen. Also das ist kein Argument gegen die digitale Version.
        Deshalb würde ich schon sagen, dass es gut ist, dass die Umstellung jetzt vollzogen ist,d. h. aber nicht, dass es in anderen Bereichen nicht doch schneller gehen könnte.

      • @Kai
        Du verstehst offenbar die normative Seite politisch administrativer Entscheidungsprozesse nicht. Für klein Kai ist es am wichtigsten, dass er seinen Führerschein abholen kann, wenn er ihn geschafft hat. Ich drück Dir ganz doll die Daumen. Und dann konzentrierst Du Dich immer auf das was ganz genau vor Dir ist und machst Dir keine Kopfschmerzen mit kollektiver Kybernetik und Entscheidungslogik, ja!

  • Das Problem ist gleichzeitig unsere Stärke: Der Föderalismus und die weitgehenden Zuständigkeiten der Kommunen.

    Da haben es kleinere und zentralistische Länder natürlich einfacher.
    Dennoch ist es ein Armutszeugnis, dass Deutschland hier nicht mehr Kraft und Engagement aufbringt.

    • Wie gut Föderalismus funktioniert, kennen wir aus den letzten 3 Jahren. Föderalismus ist Schönwetterpolitik, aber wehe es regnet mal, dann ists hinderliche kleinstaaterei…

      im bildungsbereich täte uns eine zentralisierung des ganzen auch nicht schlecht

    • Kraft und Engagement bringen die Behörden sehr wohl auf, aber nirgendwo anders wird das Thema „Datenschutz“ so hoch gehalten wie hier. Da es aber in der IT niemals eine 100%ige Sicherheit geben kann, wird es für jedes Projekt wieder kritische Stimmen geben und direkt auch wieder eine Klage gegen ein Projekt.

      Schönes Beispiel „E-Rezept“ – das ist eigentlich komplett fertig gewesen, wurde aber auch erst kurz vor dem Rollout gestoppt. Dabei waren alle Punkte, die zu den „Bedenken“ geführt haben, schon seit min. einem Jahr bekannt.

      Dass jedermann die Rezeptdaten lesen kann, die auf einem Papierrezept lesbar sind, wenn man dieses verliert oder nur offen irgendwo hinlegt, interessiert aber niemanden, weil das war ja schließlich immer so.

      Blöderweise kommen diese Datenschutzbedenken hier immer erst, wenn das Projekt fast fertig ist. Deshalb machen wir rein gar nichts für Behörden, denn jedes Projekt wird innerhalb eines Jahres mindestens 6 mal geändert, weil wieder irgendein selbst ernannter Experte meint, das müsse noch geändert werden. Viele Top-IT-Firmen in Deutschland arbeiten deshalb nicht mehr für den Staat – und wenn, dann nur für verdammt viel Geld.

      • @Thom
        Der Vergleich mit dem liegen gebliebenen Papierrezept ist einfach nur ein versuchtes Totschlagargument.
        Also für das verlieren bin wenn dann ich als Patient verantwortlich. Ich habe bis jetzt 35 Jahre lang noch kein Rezept verloren oder liegen gelassen. Somit konnte auch niemand, außer mein Arzt, der Apotheker und ich, an diese Daten kommen.

        Hier wird aber wieder ein Dienst von Stümpern zusammengeklöppelt der nicht vernünftig war. Der CCC hat auch nicht erst kurz vor Release Bedenken geäußert sondern schon davor. Das Problem an diesem digitalen Dienst ist, ich als Patient habe es nicht mehr selber in der Hand was mit den Daten passieren könnte. Ich kann auf mein Rezept aufpassen wie verrückt, es bringt nichts wenn jeder auf dem Server lesen kann.

        Das Problem bei öffentlichen Projekten ist. Die können quasi machen was se wollen. Keine Kompetenzen und dadurch keine Planung und Überwachung während der Projektierungsphase.

        Föderalismus ist per se nicht schlecht. Im Föderalismus können sich 16 Bundesländer auf ein Projekt und Vorgehen einigen. Das aktuelle Problem ist eher, diese Absprache wird nicht getroffen und jedes Land wurschtelt für sich. Keiner überwacht es und der Wähler straft es nicht ab.

  • Ich glaube das Problem ist auch, anstatt das es eine Zentrale Anlaufstelle gibt, bastelt jeder an seiner eigenen Suppe. Das hat ja bisher wunderbar gezeigt, dass es nicht klappt

  • Jetzt muss nur noch „hebe Tankquittungen 10 Jahre lang auf und mach vorher ne Kopie des garantiert verblassenden Thermopapiers“ weg und wir sind nen großen Schritt weiter…

  • Ich habe gerade eine Krankmeldung beim Doc abgeholt, jetzt nicht mehr auf dem rosa Schein weil ab 1.1.2023 ja digital, funktioniert aber nicht, also Ausdruck auf DIN A 4
    Soviel zum Thema…

    • Früher hat man 3 Ausdrucke bekommen: Einen für dich selbst, einen für die Krankenkasse und einen für den Arbeitgeber, ohne Diagnose. Der für die Krankenkasse ist schon weggefallen, ab 1.1.23 soll auch der Ausdruck für den Arbeitgeber wegfallen. Was aber bleibt: Der Ausdruck für dich selbst. Denn dein Arbeitgeber ruft den Krankenschein jetzt direkt bei deiner Krankenkasse ab. Ob diese Schnittstelle funktioniert, interessiert deinen Arzt für gewöhnlich nicht, denn die Übertragung an die Krankenkasse bleibt für deinen Arzt so wie vorher. Kann es also sein, dass du irgendetwas falsch interpretiert hast und nur der Krankenschein für dich selbst jetzt auf einem DIN A4 Zettel ausgedruckt wurde?

      • Nein, ich habe 3 DIN A 4 Blätter bekommen, also Arbeitgeber, Krankenkasse und einen für mich. In der Praxis haben sie nur gemeint, dass das noch nicht klappt.

  • Wahnsinn! Wir schaffen es tatsächlich im Jahr 2023 eine Seite online zu stellen, die einseitig ohne weitere Interaktionen mit Inhalten gefüllt werden kann, und auf der man dann was suchen kann? dann kanns mit den Interaktionsseiten ja nur noch bis 2050 dauern…

    BTW: Hat da mal jemand was auf der Seite gesucht? Treffer immer exakt NULL!

    Man beachte den Satz ganz oben:Bitte beachten Sie: Auf diesem Portal finden Sie die amtlichen Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen sowie Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts ab dem 1. Januar 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesanzeiger Verlag GmbH unter http://www.bgbl.de.

    Da sind wirklich keinerlei Altgesetze recherchierbar! Lieber BUND, merkt Ihrs eigentlich noch!?

    • @uwe Wer lesen kann, kommt weiter:
      Veröffentlichungen *ab* dem 1.1.2023!
      Steht klipp und klar ganz Oben im roten Kasten. Es keiner davon geschrieben, dass ‚alte‘ Dokumente digitalisiert werden ;)

      • Das habe ich schon gelesen. Macht die Sinnhaftigkeit nicht besser. Ist in etwa so, als würde Google mit ner neuen Suchmaschine anfangen und nur Seiten aufnehmen, die erst ab 01.01. online sind.

  • Wäre super wenn es mal etwas voran gehen würde. In NZ kann ich ein Auto ab/um/anmelden und das alles online, super easy und vor allem schnell. Sehr einfach auch wenn man ein Auto kauft oder verkauft, wird alles online erledigt.

  • Ich raff das nicht ,es gibt doch genügend Nachwuchs ITler, Softwareentwickler und co in Deutschland !!
    Also zumindest ist Aachen hier voller hellen Köpfen

  • wo ist in dem Portal etwas digitalisisert? Nichts. soll erst ab 2023 inhalte bekommen. Wann erklärt jemand der Bundesregierung, was Digitalisierung ist?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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