Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
DSL- und Handy-Verträge: Erstlaufzeit von max. 6 Monaten im Gespräch
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht präsentierte einen ersten Entwurf für das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ bereits im vergangenen Herbst – heute nun hat sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem aktualisierten Referentenentwurf gewidmet und kommentiert das Vorhaben in einer umfangreichen Stellungnahme.
SPD-Grafik bewirbt das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Grundsätzlich bestätigt die Verbraucherzentrale: Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen. Damit dies gelingt, müssen laut vzbv allerdings noch mehrere Forderungen erfüllt werden.
So unterstützen die Verbraucherschützer unter anderem die allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung im vorgeschlagenen Umfang. Fordern darüber hinaus jedoch, dass die Erstlaufzeit für Telekommunikationsverträge darüber hinaus auf sechs Monate verkürzt werden sollte.
In Deutschland laufen Verträge für Telekommunikationsdienste, wie zum Beispiel Festnetz- oder Mobilfunkanschluss in der Regel 24 Monate. Diese lange Vertragslaufzeit ohne vorherige ordentliche Kündigungsmöglichkeit stellt nach Auffassung des vzbv eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar und ist angesichts der heute erforderlichen Flexibilität, Schnelllebigkeit und Innovationsfähigkeit des Marktes nicht zu rechtfertigen.
Insbesondere bei Telekommunikationsdiensten besteht deshalb Handlungsbedarf zur Verkürzung der Kündigungsfrist und der Laufzeit. Im Fokus steht hier die flexible Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages nach einem Monat ohne zusätzliche Kosten. Entsprechend dem belgischen und dänischen Modell befürwortet der vzbv – abweichend vom Referentenentwurf – deshalb eine maximale Vertragslaufzeit von sechs Monaten.