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Auktionsplattform muss nachbessern

DSA-Verstöße: eBay im Visier der Bundesnetzagentur

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Die Bundesnetzagentur geht gegen den Online-Marktplatz eBay vor. Auf Basis eines im Januar eingeleiteten Verfahrens wirft der für die Durchsetzung des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (DSA) in der Bundesnetzagentur zuständige Digital Services Coordinator (DSC) dem Unternehmen mehrere Verstöße gegen die geltenden Vorgaben für Online-Plattformen vor. Eine endgültige Entscheidung liegt zwar noch nicht vor, eBay wurde jedoch aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die beanstandeten Punkte zu beheben.

Mehrere Punkte beanstandet

Die Behörde beanstandet drei Bereiche. So erfüllt eBay zunächst die Anforderungen an das Meldeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte nach Einschätzung der Behörde nicht vollständig. Insbesondere in der Desktop-Version sei die entsprechende Funktion weder leicht auffindbar noch ausreichend benutzerfreundlich gestaltet.

Ebay Problem

Darüber hinaus sieht die Bundesnetzagentur Defizite darin, wie Nutzer über Maßnahmen, die ihre Konten oder Inhalte betreffen, informiert werden. Nach den Vorgaben des DSA müssen Online-Plattformen nachvollziehbar erläutern, warum beispielsweise Beiträge entfernt oder Nutzerkonten eingeschränkt werden. Diese Informationen seien bei eBay nicht in der geforderten Form bereitgestellt worden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Angaben zu gewerblichen Händlern. Nach Auffassung der Behörde sind wichtige Informationen zur Identität und Erreichbarkeit gewerblicher Anbieter nicht leicht genug zugänglich. Die entsprechenden Vorschriften sollen Verbrauchern helfen, Verkäufer besser zu identifizieren und das Risiko von Betrugsfällen zu verringern.

eBay muss Stellung nehmen und nachbessern

Auslöser für das Verfahren waren laut der Bundesnetzagentur sowohl Beschwerden von Nutzern als auch eigene Ermittlungen. Zusätzlich seien Erkenntnisse französischer Verbraucherschutzbehörden in die Ermittlungen eingeflossen.

eBay erhält nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die beanstandeten Punkte zu beheben. Sollte dies nicht zufriedenstellend geschehen, kann die Bundesnetzagentur weitere Anordnungen treffen. Auch ein Zwangsgeld kann nach den gesetzlichen Vorgaben verhängt werden.

06. Juli 2026 um 11:36 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Die sollten sich mal Kleinanzeigen näher ansehen, das wäre doch mal was.

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