E-Reisepass für Kinder wird Standard
Digitalisierung: Kfz-Zulassung ab Herbst im Netz. Modernes Passgesetz mit vielen Neuerungen vorgelegt.
Nachdem die Schlagzeilen zum Stand der Digitalisierung in Deutschland zuletzt vor allem von Rückschlägen, teuren Luftnummern und Prestige-Projekten von fragwürdigem Nutzen dominiert wurden, sorgen das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die 1038. Sitzung des Bundesrates zum Monatswechsel für durchaus erfreuliche Meldungen.
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Kfz-Zulassung ab Herbst im Netz
So hat der Bundesrat heute einer neuen Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die die Kfz-Zulassungen in Deutschland nicht nur deutlich schneller machen soll, sondern diese auch komplett ins Netz verlagern wird.
Mit der Zustimmung der Ländervertretung kann die Verordnung nun zum 1. September in Kraft treten und sollte die Zulassung neuer Fahrzeuge ab Herbst dann möglich machen, ohne einen Fuß in die zuständige Zulassungsbehörde setzen zu müssen. Zwar ist die Zustimmung des Bundesrates unter Vorbehalt erfolgt, gefordert wurden jedoch nur kleine Änderungen am Verordnungsentwurf.
Geplant ist, dass die Zulassung neuer Fahrzeuge zukünftig online und umgehend erfolgen kann. Zwar sollten sich Fahrzeughalter darauf einstellen, bis zu zwei Wochen auf die postalische Zustellung der Kennzeichen-Plaketten zu warten, der digitale Bescheid soll in der Zwischenzeit jedoch als Nachweis der angestoßenen Digitalzulassung ausreichen.
Modernes Passgesetz vorgelegt
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat seinerseits einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens präsentiert. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pässe, Personalausweise, eID-Karten zukünftig nicht mehr beim Amt abgeholt werden müssen sondern per Post zugestellt werden.
Der Kinderreisepass soll ganz abgeschafft und ab dem 1. Januar 2024 durch den elektronischen Reisepass für Kinder ersetzt werden. Und auch größere Kinder wurden berücksichtigt: Die Nutzung des Online-Ausweises soll zukünftig schon ab dem 13. Lebensjahr möglich sein. Aktuell kann der Online-Ausweis erst nach erreichen des 16. Lebensjahrs genutzt werden.
Zudem soll der Datenaustausch unter den Behörden verbessert werden. Nach einem Umzug erhält die neu zuständigen Behörden die bisherigen Datensätze automatisch. Sicherheitsbehörden sollen die Fotos von Pass- und Personalausweisbehörden bei Bedarf abrufen können.
Der Gesetzentwurf lässt sich hier einsehen.