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6 Features fallen weg

Canary streicht Basisfunktionen: Kunden sollen Premium buchen

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34 Kommentare 34

2016, also noch einige Jahre vor dem Boom der smarten Überwachungskameras, startete der Anbieter Canary mit seinem Video-Alarmsystem in den deutschen Markt. App-gesteuert, mit zahlreichen Sensoren ausgestattet und mit einem Verkaufspreis von 219 Euro sogar vergleichsweise günstig.

CanaryFlex Outdoor

Canary Flex

Neben Bewegungen möglicher Einbrecher erfasste die Canary-Lösung auch Raumklimawerte wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftqualität, bot eine integrierte Alarm-Sirene, ein 147°-Weitwinkelobjektiv, ein Mikrofon und Lautsprecher an. Kurze Zeit später folgte das Canary Flex, das wir auf ifun.de ausführlich besprochen haben.

Marktstart mit umfangreichen Basisfunktionen

Schon damals setzte Canary auf ein Abo-Modell, lockte interessierte Kunden allerdings mit einem umfangreichen Portfolio an Basisfunktionen, die es bei der Konkurrenz so nicht gab. Auch ohne monatliche Zahlung sicherten die Canary-Kameras den Videoverlauf 24 Stunden lang, lieferten 30-sekündige Videoclips, offerierten eine Masking-Funktion und verstanden sich auf eine Personenerkennung und automatisierte Bewegungsalarme, die mit Bildern und Kurzclips auf erkannte Bewegungen hinweisen konnten.

Dies wird sich zum Anfang des kommenden Jahres ändern – auch für Bestandskunden. Wie das in Berlin ansässige Unternehmen in einem Rundschreiben an die aktiven Nutzer der Canary-Lösung mitteilt, werden die Basisfunktionen zum neuen Jahr zusammengestrichen. Bestandskunden, die diese wie gewohnt weiter nutzen möchten, verweist man an den zum Jahrespreis von 99 Euro angebotenen Premium-Service.

Canary Service Aenderungen

Ein Auszug aus der Bestandskunden-E-Mail

Im Einklang mit der Konkurrenz

Eher ungewöhnlich: Canary verweist im Kunden-Anschreiben auf die kostenpflichtigen Angebote der Konkurrenz, mit denen man durch die Umstellung nun wieder im Einklang stünde.

Aufgrund von Veränderungen im Markt und im Einklang mit den Angeboten unserer Mitbewerber, überführen wir diese Features nunmehr mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 in unseren besten Plan — den Premium Service

Kunden die sich für das Upgrade in den Premium-Tarif des Anbieters entscheiden, stellt Canary eine 100-Dollar-Geschenkkarte für Amazon in Aussicht. Kunden die nicht vorhaben ein den Premium-Servicce zu buchen verlieren zum kommenden Jahr sechs Kernfunktionen.

Mit Dank an André

09. Dez 2021 um 16:15 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    34 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Fände ich tatsächlich mal interessant, was pasdieren würde, wenn man einen Herrsteller darauf verklagt. Theoretisch hat man ja bei einer Preisänderung in einem bestehenden Vertragsverhältnis (wenn es auch vorher kostenfrei war) ein Sonderkündigungsrecht, da damit die Geräte aber praktisch nutzlos sind und nicht mehr der vorherigen Nutzung entsprechen müssen Sie eigentlich den Kaufpreis erstatten. Bin aber eben auch nur Laie ;-)

      • Es würde nichts passieren. Da, wie du schon schreibst, ein Sonderkündigungsrecht besteht.

        Zumal die Kernfunktion, nämlich die Überwachung, weiterhin gegeben ist, wird die Klage abgewiesen.

        Eine Antwort von einem nicht Laien. :)

      • Das ist so nicht korrekt, Nichtlaie. Die Einhaltung des Vertrages beinhaltet alles, was damit zusammenhängt BEIM KAUF. Eine einseitige Änderung zu Lasten des Käufers ergibt- richtig: Entschädigung/Rückabwicklung.

      • Ich frage mich auch, ob das rechtlich in Ordnung ist, wenn ein Hersteller den bestellten Umfang im Nachhinein beschränkt oder kostenpflichtig macht.
        Sind das Dienste, für die Canary Server benötigt werden, also laufende Kosten entstehen? Bei so virtuellen Features ist es ja leider immer schwer zu sagen.
        Dass die Geräte nicht weiterentwickelt werden und keine neuen Features bekommen, ist zwar ärgerlich, aber damit muss beim Kauf wohl zu rechnen sein. Wenn bestehende Funktionen gestrichen oder kostenpflichtig gemacht werden, nur, weil sich der Hersteller verkalkuliert hat, ist das mehr als ärgerlich und eigentlich ein Vertragsbruch. (Bin auch nur Laie) Die Frage ist, wer macht sich die Mühe und klagt.

        Ich frage mich auch allgemein, ob es eine klare Rechtssprechung gibt, bzgl. Zukunftsorrientierung von digitalen Produkten. Eigentlich sind doch alle digitalen Hardware Produkte, die man heutzutage kauft „Bananenprodukte“, die beim Kunden reifen. Oft scheint die Hardware aber so potent zu sein, dass neue Features weiterhin machbar sind, die Hersteller sich damit aber selber ein Ei legen und künstliche Einschränkungen einbauen.
        Wenn ich mir einen Tisch kaufe, dann weiß ich, was ich habe und erhalte nach dem Kauf keine neuen Funktionen.
        Sind im Kaufpreis von Hardware bereits Updates mit eingeschloßen?
        Welche Funktionen sind bereits im Kaufpreis?
        Welche Funktionen bewirbt der Hersteller bereits beim Kauf, liefert diese aber erst im Nachhinein?
        Gibt es Hersteller, die nach dem Kauf die Möglichkeit anbieten, neben kostenlosen Sicherheitsupdates, neue Funktionen per Kauf/Abo anbieten und dies auch klar kommunizieren?
        Bei Software scheint ein Upgrade klarer geregelt zu sein.
        Bei Hardware scheint wohl noch eher analog gedacht zu werden.
        Ich bin bei Herstellern, wie AVM oder RME Audio immer wieder überrascht, welche „Alten“ Produkte noch versorgt werden und wiederum andere, trotz aktuellen Verkauf, den Support eingestellt haben.

      • @Matthias: Also, Deine Frage, wer sich die Mühe macht und klagt, hat eine ebenso einfache wie potentielle Antwort: die Verbraucherschutzvereine.

        Als Betroffene(r) würde ich mich an diese wenden; die 0,90|1,00 €-Portogebühren dürften niemanden ruinieren.

        Da es, soweit ich es hier herauslese, um Leistungsstreichung(en) innerhalb laufender Vertragsverhältnisse geht, dürfte auch das von den Verbraucherschutzverbänden für eine Verbraucherschutzklage geforderte Allgemeininteresse gegeben sein.

    • Und während der zwei Jahre, die so ein Verfahren mindestens dauert, verwendet man dann die Kameras als Briefbeschwerer. Nicht falsch verstehen, natürlich soll man sein Recht einklagen. Es ist jedoch frustrierend, weil die deutsche Justiz ineffizient, unterbesetzt und überlastet ist. Außerdem sind sie digital auf dem Stand von Somalia 1954. :-(

  • 99 $ für das erste Geräte und weitere 29 $ für je weitere Cam!!!

  • Netatmo / Legrand macht genau mit kostenlos Werbung, bin mit meiner Presence hoch zufrieden nur die Welcome ist bei der Gesichts Erkennung oft mangelhaft zumindest bei meinem Aufstellungs Ort.

    • Das war meine Wellcome auch nach der ersten Inbetriebnahme. Aber wenn man lange genug (ca. 2 Wochen) die fehlerhaften Personenerkennungen korrigiert dann tauchen sehr selten noch weitere fehlerhaften Meldungen auf!

  • Ich habe mehrere EufyCams und mehrere Netatmo-Cams im Einsatz. Mit beiden Anbietern bin ich sehr zufrieden und sie verrichten ihren Dienst absolut ohne irgendwelche Verträge oder Kosten.

  • Einfach selber machen :
    – PTZ WLAN Kameras
    – Homematic Funk Sensoren
    – Alarmanlagen in Homematic programmieren
    – Homebridge installieren
    – die Kameras per Plugin einbinden und mittels HomeKit aufzeichnen

    Muss man sich etwas einlesen aber dann kann man das selber warten.

  • Passt… dann sollen sie mir mein Geld geben und ich schicke ihnen das Produkt zurück. Denn ich habe mich wegen diesen kostenlosen Kernfunktionen für die Entschieden, nun ist es dann nur noch eine Sprechanlage mit Kamera ohne das Abo.

    • Richtig, Ikke. Und mit der juristischen Durchführung könntest/solltest Du Dich an Deinen örtlichen Verbraucherschutzverband wenden, dann minimierst Du m.Wn. /m. E. Dein Prozeßrisiko auf ca. 10,00 € (wenn der Verbraucherschutzverband einen Anwalt einschaltet).

  • Ich kaufe erst gar keine serverbasierenden Produkte. Früher oder später sind die entweder tot oder zocken einen im Nachhinein ab.

  • Warte noch auf den Kommentar, dass das doch gar nicht so teuer ist und dass man gerne den neuen Preis bezahlt .

  • Heißt das jetzt, das ich jetzt nur noch eine Kamera habe mit livebild? Oder was fange ich jetzt mit dem Ding noch an? N besseres Walkie talkie?

  • Das nennt sich in anderen Milieus „anfüttern“. Die erste Lieferung ist immer kostenlos…

  • Nochmal für alle:
    Firma zuerst anschreiben. Zum Ausdruck bringen, was man von der Sache hält. Auf den geschlossenen Vertrag hinweisen! Drohung hinterlegen und eine Forderung erheben (Rückgabe, Einklage der versprochenen Leistung, Einhaltung der vertraglich zugesagten Leistung etc.).
    Reaktion abwarten.
    Mahnen ‼️ Frist setzen. Selbst einklagen oder Rechtsanwalt beauftragen.leute, – das lohnt sich‼️ Nicht nur für einen selbst, sondern für die anderen Nutzer ebenfalls.

    Laaaaaange warten…..nachher freuen

  • Ist doch heutzutage Standard, erstmal den unverschämtesten Preis verlangen der geht, man hat das ja von Anfang an so geplant. Ab X Kunden dann voller Preis. Abwarten auf den Shitstorm und dann zurück rudern, oder auch nicht, wenn Kunden hoffentlich zu träge, super dann maximaler Umsatz.
    Wenn shitstorm zu groß dann im richtigen Moment einlenken mit PR bla bla bla und trotzdem noch Kohle einfahren aber halt nicht mehr Max. Das ist leider heute schon Standard Prozedur geworden, besonders bei Hardware die man mal nicht so schnell zurück geben kann wie eine App die freche Preise plötzlich verlangt

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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