ifun.de — Apple News seit 2001. 38 005 Artikel

Zahlen für 2019 veröffentlicht

Bluetooth-Lautsprecher und Co.: Bundesnetzagentur sperrt 4,5 Mio. Produkte

Artikel auf Mastodon teilen.
24 Kommentare 24

Die Bundesnetzagentur über ihre Eingriffe in den Markt: Im Jahr 2019 hat die BNetzA 4,5 Millionen unsichere Produkte gesperrt. In der Online-Marktüberwachung hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von rund 3,5 Millionen Produkten verboten. Nach Angaben der Behörde können dieses Geräte Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben werden.

China Export

Häufig verantwortlich: Ein fehlendes CE-Kennzeichen

Weitere rund 600.000 Produkte hat die Behörde 2019 mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen bei Wirtschaftsakteuren in Deutschland belegt. Außerdem wurde die Einfuhr von knapp 400.000 nicht konformen Produkten nach Deutschland untersagt.

Auch 2019 richteten sich die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wieder auf einzelne Online-Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. So konnten Anbieter von sogenannten Minispion-Detektoren – auch Wanzenfinder genannt – ermittelt werden. Die in millionenfacher Stückzahl angebotenen Geräte fielen vor allem durch formale Mängel, wie fehlender CE-Kennzeichnung oder fehlender deutscher Bedienungsanleitung auf. Geräte, die das CE-Kennzeichnen nicht tragen – und damit ist hier nicht der China Export-Sticker gemeint – sind nicht für den europäischen Markt vorgesehen und können ein Risiko für den Verbraucher darstellen.

Unter den insgesamt 3,5 Millionen nicht konformen Geräten befanden sich unter anderem mehr als 600.000 Bluetooth-Lautsprecher, sowie fast 500.000 Störsender, deren Be- und Vertrieb in Europa nicht zulässig ist, weil durch den Einsatz Kommunikationsdienste (z.B. Mobilfunk oder GPS-Navigationsdienste) gestört und Notrufe verhindert werden können. Solche Geräte werden häufig illegal bei der Durchführung von Straftaten eingesetzt.

Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2019 auf über 5.400. Die Behörde hat insgesamt 59 Vertriebsverbote und 721 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 600.000 Produkte betroffen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
16. Jan 2020 um 07:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    24 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Zufällig sehen sich beide Zeichen ja gar nicht mal so unähnlich…

  • Vermutlich hat sich die EU das Logo nicht schützen lassen, sonst gäbe es ja eindeutige Regelungen. :-) Man denke an den Stress der Zeitung, die Probleme mit dem Namen ihres Automodells bekam.

    • Vermutlich interessiert es die Chinesen gar nicht, ob irgendwelche „Rechte“ verletzt werden.

      • Vermutlich sind Vermutungen nicht die beste Grundlage für eine Diskussion.

      • Es ist keine Vermutung sondern Fakt dass es die Chinesen nicht interessiert – schon mehrfach selbst damit zu tun gehabt. Chinesische Firmen sind gut darin alles mögliche zu umgehen. Und das auch, weil das vom Staat gefördert wird. Bei den kleineren Firmen sind es dann eben Schummeleien wie diese. Deswegen werden westliche Firmen auf Dauer auch in die Röhre schauen.

    • Das CE-Zeichen ist geschützt. Aber eben nur in der linken Form. Das Zeichen rechts unterscheidet sich geringfügig davon und ist zudem eine eigene eingetragene Marke. Ja, es ist dreist. Ja, es ist Täuschung. Aber es funktioniert.

      • Auch das rechte ist geschützt. Es darf nämlich auch kein Zeichen verwendet werden, welches der Verbraucher mit dem CE-Logo verwechseln könnte.
        Sag mal, liest hier eigentlich irgendwer den verlinkten Artikel? (Gilt auch für die iFun Redakteure)

      • @Melvin: Richtig lesen hilft! Das Zeichen ist nach einer EG-Verordnung geschützt innerhalb der EU. Das geht den Chinesen am A… vorbei. Sie dürfen das Zeichen bei sich trotzdem anbringen und machen dabei nichts falsch! Der Händler, der solche Waren nach Europa einführt begeht den Fehler.

  • Was die BNA alles gegen die nervigen Spam-Anrufe getan hat, wurde wohl nicht veröffentlicht. Ich hoffe, es ist Ihnen nicht egal.

    • Mein Tip, trage die E- Mail Adresse von jemandem im Bundestag ein, wenn eine E-Mail Adresse gefordert wird. Auch sehr gut, wenn du wegen einem Gewinn deine Adresse eintragen sollst, trage den Bundestag oder den BKA ein, die freuen sich bestimmt über den vielen Spam denn sie dann bekommen, die Spamer funktionieren meist automatisch. Die Adressen kann man finden wenn man will. Wenn dass viele Betroffene machen würden, hätte wir wahrscheinlich schon Ruhe vor diesen Spam Idioten. Ich glaube kaum das der Bundestag oder BKA das toll finden und vielleicht endlich mal etwas unternehmen. Das rausfiltern von „Hasskommentaren“ oder YouTube Videos funktioniert ja auch bestens. Ich glaube nicht das der Politik richtig bewusst ist in welchem Ausmaß der Spam die Leute belastet und auch schädigt.

      • Jo genau.. bitte noch mehr Stöcke in die Mühlen unserer Legislative. Weil ihr einen hissy-fit auf spam habt. Es gibt auch wirklich keine größeren Probleme..

  • Das CE-Siegel kann ja beliebig einfach draufgedruckt sein. Ist somit keine Gewähr für ein sicheres Produkt. Auch das wird von der BNetzA überprüft.

  • Es ist erschreckend in welchem Ausmaß solche Produkte aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

  • 1. Es gibt keinen „China-Export Sticker“.
    2. Das CE-Kennzeichen ist selbstverständlich in der EU geschützt. Wer unberechtigt eine Ware mit einem CE-Kennzeichen oder mit einer hierzu verwechselbaren ähnlichen Kennzeichnung versieht und in der EU auf den Markt bringt, begeht (zumindest) eine Ordnungswidrigkeit.
    3. Jeder Hersteller bzw. Importeur kann und darf ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Er übernimmt damit die Gewähr, dass dieses Produkt alle einschlägigen Bedingungen für das Inverkehrbringen in der EU erfüllt. Die Voraussetzungen hierfür werden vom Herstellen bzw. Importeur selbst geprüft, wobei bei bestimmten Produkten neutrale Stellen (notifizierte Stellen) mit bestimmten Prüfungen (insbesondere Erstprüfungen) beauftragt werden müssen.
    4. Die Mitgliedsstaaten der EU überprüfen beim Import von Waren in die EU (ggf. stichprobenartig), ob die Waren eine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung tragen (und dann auch eine Konformitätserklärung bzw. Leistungserklärung vorliegt) und ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • Bla bla die komischen Zeichen gibt es in original Druck bei den üblichen Verdächtigen zum Schleuderpreis ….

  • Guter Schritt, hoffentlich müllen sie uns jetzt weniger zu.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38005 Artikel in den vergangenen 8214 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven