Stichtag: 3. Februar 2020
Beurkundungs-Zwang: Ab Februar wird es nun ernst
Bereits zur WWDC-Entwicklerkonferenz im Juni kündigte Apple an, dass Mac-Anwendungen von Drittanbietern zukünftig beurkundet sein müssen, um unter macOS Catalina (ohne zusätzliche Einstellungen) ausgeführt werden zu können.
Im September korrigierte Cupertino die ehrgeizige Deadline und verschob die neue Regelung vom initial geplanten September-Start in das neue Jahr. Jetzt hat sich Apple erneut festgelegt: Ab dem 3. Februar 2020 müssen alle Mac-Apps die die ursprünglichen Beurkundungsvoraussetzungen erfüllen.
In der jetzt ausgegebenen Entwickler-Notiz heißt es dazu:
„Falls Sie dies noch nicht getan haben, laden Sie Ihre Software zu dem Notardienst hoch und überprüfen Sie das Entwicklerprotokoll auf Warnungen. Diese Warnungen werden ab dem 3. Februar zu Fehlern und müssen behoben werden, um Ihre Software notariell beurkunden zu lassen. Software, die vor dem 3. Februar notariell beglaubigt wurde, läuft auf macOS Catalina standardmäßig weiter.“
Erst kürzlich hatte Apple die beim ersten Starten beurkundeter, aus dem Internet geladener Anwendungen angezeigte Warnmeldung signifikant überarbeitet.