Bericht der Bundesnetzagentur
Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen auf Höchststand
Die Bundesnetzagentur vermeldet mit Blick auf die Beschwerden wegen unerlaubten Werbeanrufen einen Höchststand. Nie zuvor haben so viele Bürger wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesbehörde Unterstützung gesucht.
Insgesamt hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr 79.702 schriftliche Beschwerden wegen Verstößen gegen die Richtlinien für Telefonwerbung erhalten – das sind mehr als 200 Eingaben pro Tag. Damit ist diese Zahl gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent angestiegen, 2020 belief sich die Gesamtzahl der bei der Behörde eingegangenen Beschwerden noch auf 63.273.
Dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur zufolge betrafen die Beschwerden auch im vergangenen Jahr besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten, gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Zudem sorgen häufig aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele dafür, dass sich die Betroffenen an die Behörde wenden.
Bild: Tima Miroshnichenko
Die Anrufer setzen in der Regel auf die Anzeige von ständig wechselnden oder gefälschten Telefonnummern. Teils erfolgten die Werbeanrufe auch vollständig anonym. Für weitere Probleme bei der Nachverfolgung sorgt, was die Bundesnetzagentur als „verschleierndes Verhalten“ der Anrufer umschreibt. Viele von euch werden es zu gut kennen, wenn bei solchen Anrufen der Anschein erweckt wird, bei einem bekannten Unternehmen tätig zu sein, während die tatsächliche Herkunft wie auch der Name des Anrufenden im Dunklen bleiben.
Bußgelder können künftig 30x höher ausfallen
Insgesamt hat die Behörde im vergangenen Jahr wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Diese Summe dürfte sich im aktuellen Jahr erfreulicherweise deutlich erhöhen, wurde der Bußgeldrahmen für derartige Vergehen zum 1. Dezember 2021 doch deutlich erhöht. Statt bislang 10.000 Euro können für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen künftig 300.000 Euro Strafzahlungen verhängt werden.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite eine stetig aktualisierte Übersicht aller mit einer Verhängung von Geldbußen abgeschlossenen Verfahren und hält zudem eine Anleitung zum Einreichen einer Beschwerde bereit.