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Sperre per DNS-Eintrag

Außergerichtliche Sperren: Clearingstelle Urheberrecht nimmt Arbeit auf

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Wie es um die Legalität von Webseiten wie etwa dem auf Serien spezialisierten Streaming-Portal bs.to steht, lässt sich für Internetnutzer ohne rechtlichen Hintergrund zwar erahnen, zweifelsfrei feststellen, ob es sich bei den über 4000 kostenlos verfügbaren TV-Inhalten um ein illegales Angebot handelt, können aber nur die Rechteinhaber der dort abgelegten Serien.

Bs To

Diese haben mit der Clearingstelle Urheberrecht heute ihre Lösung für den Umgang mit „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ im Netz an den Start gebracht.

Außergerichtliche Sperre auf Empfehlung

In der Clearingstelle Urheberrecht haben sich Internet-Provider und Rechteinhaber zusammengeschlossen und ein Verfahren entwickelt mit dem „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ fortan außergerichtlich gesperrt werden können.

Die Voraussetzung: Sind sich Rechteinhaber und Internetzugangsanbieter darüber einig, dass eine Webseite zu den „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ zu zählen ist, muss die Bundesnetzagentur nur noch bestätigen, dass keine Bedenken gemäß der EU-Netzneutralitätsverordnung vorliegen – schwupp, ist die Seite für Anwender in Deustchland nicht mehr verfügbar.

Den Vorsitz der Clearingstelle Urheberrecht, die für die Empfehlung einer Sperre verantwortlich ist, hat dabei ein pensionierter Richter des Bundesgerichtshofes inne.

Sperre per DNS-Eintrag

Nach Angaben der Clearingstelle Urheberrecht erfolgt die so beschlossene Sperre dann durch die Manipulation von DNS-Einträgen, die von den Internetzugangsanbietern so bearbeitet werden, dass statt der angesteuerten Webseiten, Platzhalter-Seiten der Clearingstelle angezeigt werden. Für versierte ist die Hürde damit denkbar einfach zu nehmen.

Zu den Mitgliedern der Clearingstelle Urheberrecht zählen neben Telefónica, Telekom und Vodafone unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, die
Deutsche Fussball Liga DFL, SKY Deutschland, die Motion Picture Association (MPA) und der Verband der Deutschen Games-Branche GAME.

11. Mrz 2021 um 13:00 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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