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Sperre per DNS-Eintrag

Außergerichtliche Sperren: Clearingstelle Urheberrecht nimmt Arbeit auf

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47 Kommentare 47

Wie es um die Legalität von Webseiten wie etwa dem auf Serien spezialisierten Streaming-Portal bs.to steht, lässt sich für Internetnutzer ohne rechtlichen Hintergrund zwar erahnen, zweifelsfrei feststellen, ob es sich bei den über 4000 kostenlos verfügbaren TV-Inhalten um ein illegales Angebot handelt, können aber nur die Rechteinhaber der dort abgelegten Serien.

Bs To

Diese haben mit der Clearingstelle Urheberrecht heute ihre Lösung für den Umgang mit „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ im Netz an den Start gebracht.

Außergerichtliche Sperre auf Empfehlung

In der Clearingstelle Urheberrecht haben sich Internet-Provider und Rechteinhaber zusammengeschlossen und ein Verfahren entwickelt mit dem „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ fortan außergerichtlich gesperrt werden können.

Die Voraussetzung: Sind sich Rechteinhaber und Internetzugangsanbieter darüber einig, dass eine Webseite zu den „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ zu zählen ist, muss die Bundesnetzagentur nur noch bestätigen, dass keine Bedenken gemäß der EU-Netzneutralitätsverordnung vorliegen – schwupp, ist die Seite für Anwender in Deustchland nicht mehr verfügbar.

Den Vorsitz der Clearingstelle Urheberrecht, die für die Empfehlung einer Sperre verantwortlich ist, hat dabei ein pensionierter Richter des Bundesgerichtshofes inne.

Sperre per DNS-Eintrag

Nach Angaben der Clearingstelle Urheberrecht erfolgt die so beschlossene Sperre dann durch die Manipulation von DNS-Einträgen, die von den Internetzugangsanbietern so bearbeitet werden, dass statt der angesteuerten Webseiten, Platzhalter-Seiten der Clearingstelle angezeigt werden. Für versierte ist die Hürde damit denkbar einfach zu nehmen.

Zu den Mitgliedern der Clearingstelle Urheberrecht zählen neben Telefónica, Telekom und Vodafone unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, die
Deutsche Fussball Liga DFL, SKY Deutschland, die Motion Picture Association (MPA) und der Verband der Deutschen Games-Branche GAME.

11. Mrz 2021 um 13:00 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Ist doch bei Vodafone schon länger geblockt einfach in der FRITZ!Box den DNS Server cloudflare einstellen und voila

    • Ich finde das eher erschreckend, das ein älterer Herr über 70 jetzt darüber mitentscheidet, was im Netz legal sein soll und wir uns langsam in Richtung China entwickeln, wo sämtlicher Internetverkehr zensiert wird…

      • Von welchem älteren Herrn reden wir hier? Und eine Legalitätsprüfung dürfte in vielen Fällen nicht allzu komplex ausfallen. Das China-Argument zu bringen darf heute wohl nicht fehlen; ein Recht auf Warez gibt es meines Wissens nicht und wie ja jeder hier weiß, handelt es sich bei DNS-Sperren ohnhin um ein wenig taugliches Mittel, um den Zugriff auf die entsprechenden Sites zu verhindern.

  • Ja, leicht zu umgehen für viele die hier mitlesen. Nicht aber für Otto Normal der seinen Router vom Anbieter erhält. Ob Telekom oder Vidafone, bei den Geräten kann man nicht eben den DNS ändern, was ärgert. Natürlich kann ich das jetzt noch am PC selbst machen oder am Handy aber am Fire TV Stick ist es schon wieder nicht machbar oder am Fernseher selbst. Von daher ist es zwar möglich, es zu umgehen, die wenigstens werden oder können es aber machen. Sei es aus fehlendem Wissen oder den technischen Beschränkungen.

  • Wer heutzutage noch den eigenen DNS des ISP verwendet, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen! X-D

  • Für solche Fälle natürlich gerechtfertigt, aber wie lange dauert es dann, bis ungeliebte Websites entfernt werden?

    • Das wird die große Frage. Wenn auch Seiten wie 4chan oder pornhub mal was urheberrechtlich bedenkliches auftaucht, hätte die BNetzA wohl keine Möglichkeit diese Sperre zu verhindern, da dort viele Inhalte bedenklich sind.
      Hier fehlt einfach die Prüfung einer neutralen Stelle, welche die BNetzA einfach nicht ist.

  • Da wird die Netzneutralität mal wieder mit Füßen getreten

  • Wer nimmt denn die lahmarschigen DNS Server der Anbieter. Einfach mal den GRC DNS bench laufen lassen und testen.

  • noch nicht, aber hier wird eine gute und einfache Möglichkeit für den Niedergang geschaffen.

  • Und wieder wird der Rechtsstaat ein Stück abgebaut. So etwas gehört, wenn überhaupt, in die Hand der Gerichte, das ist nichts was Konzerne ausküngeln dürfen sollten.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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