100+ unangekündigten Betriebsprüfungen
Apple Zulieferer-Bericht 2020: Diesmal ohne Kinderarbeit
Seit nunmehr 14 Jahren informiert Apple im Jahresrhythmus verlässlich über die Zulieferer des Konzerns und fasst die dort herrschenden Arbeitsbedingungen und die Anstrengungen des Unternehmens, diese nicht unter gewisse Mindeststandards fallen zu lassen, in einem jährlichen Fortschrittsbericht zusammen.
Nun lässt sich der „Supplier Responsibility Progress Report 2021“ im PDF-Format aus dem Netz laden, der unter der Überschrift „People and Environment in Our Supply Chain“ das vergangenen Pandemiejahr 2020 beleuchtet.
Mit einem Umfang von 113 Seiten (2007 kam Apple noch auf 4 Seiten) ist das PDF-Dokument zwar etwas dünner als im vergangenen Jahr, fällt aber deutlich textlastiger aus. Dies liegt unter anderem daran, dass Apple der Coronavirus-Pandemie bzw. dem Umgang mit den dadurch verursachten Gesundheitsrisiken einen zusätzlichen Bereich gewidmet hat. In diesem druckt Apple auch einen Fragenkatalog ab, mit dem das Unternehmen in Erfahrung bringen will, wie genau die Zulieferer-Betriebe auf die besonderen Risiken der Coronavirus-Pandemie reagiert haben.
Keine minderjährigen Beschäftigten mehr
Was direkt ins Auge sticht: Unter den bei den Zulieferer-Betriebene in China, Indien und weiteren Ländern ausgemachten Verletzungen der Apple-Vorgaben, tauchen im vergangenen Jahr weder Regelüberschreitungen in Sachen Kinderarbeiten auf, noch meldet Apple auch nur einen Fall schuldgebundener Arbeit. Eine begrüßenswerte Neuerung. Alle Berichte bis 2014 listeten bislang mindestens einen Fall von Kinderarbeit.
2020 kein Fall von Kinderarbeit
Die Anzahl der erfassten Regelbrüche in den 842 Arbeitsstätten fällt zudem erstmals einstellig aus. Im Pandemiejahr 2020 konnte Apple lediglich neun Verstöße feststellen und damit acht weniger als die 17 meldepflichtigen Vorkommnisse im Jahr 2019.
Betroffen waren 2020 die Bereiche Arbeit, Menschenrechte und Umwelt: In sieben Fällen wurden Arbeitszeit-Berichte gefälscht, in einem Fall führte der Umgang mit Abwasser, in einem weiteren der Verstoß gegen Luftemissionen zu einer Rüge. Festgestellt wurden diese bei über 100 unangekündigten Betriebsprüfungen.