Rechtsstreit um Sicherheitssoftware
Apple vs. Corellium: Richter sieht „faire Nutzung“ bei iOS-Virtualisierung
Vor gut einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass Apple gegen die Virtualisierungslösung Corellium vorgehen will. Die gleichnamige Anwendung erlaubt es, auf einem Desktop-Rechner virtuelle iOS-Geräte zu analysieren. Dies soll die Erforschung von Sicherheitslücken erleichtern.
Von auf diese Weise gefundenen Schwachstellen profitieren allerdings nicht nur aufrichtige Sicherheitsforscher, sondern ebenso Firmen und Institutionen, die Geräte und Personen mithilfe solcher Schwachstellen ausspionieren wollen.
Apple hat Corellium dementsprechend nicht nur die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen, sondern auch darauf hingewiesen, dass damit aufgedeckte Sicherheitslücken für Angriffe auf iPhones und deren Nutzer verwendet werden können.
Wie die Washington Post berichtet, hat nun allerdings zumindest im ersten Punkt ein Richter widersprochen. Corellium verwende Apples iOS nach dem „Fair Use“-Prinzip und verstoße nicht gegen das Urheberrecht, vielmehr sei die Software dazu geschaffen, die Sicherheit für alle iPhone-Nutzer zu verbessern.
Ein entscheidender Pluspunkt bei der Corellium-Anwendung ist die Tatsache, dass man iOS damit auf einem gewöhnlichen Rechner analysieren kann. Somit sind durch das Umgehen bestimmter Beschränkungen der iOS-Geräte weitaus intensivere Analysen möglich.
Apple hatte übrigens selbst Interesse an diesen Technologien und wollte Corellium im Jahr 2018 übernehmen. Die jetzt laufenden juristischen Maßnahmen wurden durch den iPhone-Hersteller erst eingeleitet, nachdem die Kauf-Verhandlungen gescheitert sind.
In trockenen Tüchern darf sich Corellium allerdings auch nach dem aktuellen Teilerfolg nicht wähnen. Unabhängig von den urheberrechtlichen Streitigkeiten ist eine weitere Klage Apples anhängig. Hier wird Corellium vorgeworfen, zum Erstellen seiner Software-Tools Sicherheitsmaßnahmen von Apple umgangen zu haben. Dies wäre mit einem Verstoß mit dem amerikanischen Digital Millennium Copyright Act gleichzusetzen, einer erweiterten Richtlinie zum Urheberschutz.