Streit um kostenpflichtige Zusatzgarantie: Italienische Wettbewerbsschützer setzen Apple unter Druck
Der Ausgang des derzeit herrschende Kräftemessens zwischen den italienischen Wettbewerbsschützern AGCM und Apple könnte sich auch auf die Apple-Verkaufspraxis hierzulande auswirken. Konkret wird bemängelt, dass Apple seine Kunden nicht in ausreichender Weise auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinweist. (via Reuters)
Wie in Deutschland ist Apple auch in Italien an eine zweijährige Gewährleistungsfrist gebunden. Dies tritt ob der massiven Bewerbung der kostenpflichtigen Garantieverlängerung „Apple Care“ allerdings in den Hintergrund und der Kunde könne laut AGCM den Eindruck gewinnen, er habe tatsächlich nur das erste Jahr nach dem Kauf entsprechende Ansprüche.
Apple wurde diesbezüglich in der Vergangenheit bereits zu einer Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro verdonnert. Geholfen hat dies bislang allerdings nichts und die von den Wettbewerbsschützern kritisierte Kundenkommunikation habe sich nicht verbessert. Nun liegt neben weiteren 300.000 Euro eine weitaus eindrucksvollere Drohung in der Luft. Apple könnte in Italien ein 30-tägiges Handelsverbot auferlegt werden.
Der Ausgang dieses Streits müsste eigentlich auch Einfluss auf Apples Garantiepolitik in Deutschland haben. Auch hier ist der Konzern zunächst an die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren gebunden. Diese Bürgschaft für ein fehlerfrei ausgeliefertes Produkt ist rein rechtlich gesehen unabhängig von freiwilligen Garantieleistungen ein fester Bestandteil des Kaufvertrags.