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Streit um kostenpflichtige Zusatzgarantie: Italienische Wettbewerbsschützer setzen Apple unter Druck

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29 Kommentare 29

Der Ausgang des derzeit herrschende Kräftemessens zwischen den italienischen Wettbewerbsschützern AGCM und Apple könnte sich auch auf die Apple-Verkaufspraxis hierzulande auswirken. Konkret wird bemängelt, dass Apple seine Kunden nicht in ausreichender Weise auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinweist. (via Reuters)

Wie in Deutschland ist Apple auch in Italien an eine zweijährige Gewährleistungsfrist gebunden. Dies tritt ob der massiven Bewerbung der kostenpflichtigen Garantieverlängerung „Apple Care“ allerdings in den Hintergrund und der Kunde könne laut AGCM den Eindruck gewinnen, er habe tatsächlich nur das erste Jahr nach dem Kauf entsprechende Ansprüche.

Apple wurde diesbezüglich in der Vergangenheit bereits zu einer Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro verdonnert. Geholfen hat dies bislang allerdings nichts und die von den Wettbewerbsschützern kritisierte Kundenkommunikation habe sich nicht verbessert. Nun liegt neben weiteren 300.000 Euro eine weitaus eindrucksvollere Drohung in der Luft. Apple könnte in Italien ein 30-tägiges Handelsverbot auferlegt werden.

Der Ausgang dieses Streits müsste eigentlich auch Einfluss auf Apples Garantiepolitik in Deutschland haben. Auch hier ist der Konzern zunächst an die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren gebunden. Diese Bürgschaft für ein fehlerfrei ausgeliefertes Produkt ist rein rechtlich gesehen unabhängig von freiwilligen Garantieleistungen ein fester Bestandteil des Kaufvertrags.

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03. Jul 2012 um 14:52 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    29 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Aber was bringt es einem, wenn man als Kunde nachweisen muss, dass der Fehler schon von Anfang an bestanden hat? So ist nämlich die Rechtslage.

    • Eigentlich ist es so das der Hersteller DIR beweisen muss, dass es beim Kauf NICHT so war. Wenn der Hersteller das nicht nachweisen kann, was er in den seltensten Fällen kann, bekommst du das Gerät ersetzt – also so gut wie immer.

      • Der Herstelle muss es nur in den ersten 6 Monaten beweisen (Beweisumkehr). Nach dieser Zeit liegt die Beweislast beim Kunden.

      • Sorry, dass ist einfach falsch:

        Bei einem Kauf, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, greift gemäß § 476 BGB nur innerhalb der ersten SECHS Monate die von Dir beschriebe Beweislastumkehr, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe muss Apple beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Gefahrübergang vorlag (das wird nur schwer gelingen).

        Nach 6 Monaten allerdings musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, um die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG der §§ 434 ff. BGB zu erhalten.

        Die GARANTIE hingegen (die eine freiwillige (!) Leistung des Händlers ist) führt wiederum zur Beweislastumkehr: Innerhalb der Garantiezeit wird vermutet, dass jeder Mangel ein Garantiefall ist, es sei denn, Apple beweist das Gegenteil (was wiederum schwer ist).

        Fazit: Gesetzliche Gewährleistungsrechte sind später als 6 Monate nach Übergabe nur schwer zu beweisen / durchzusetzen!

        /juracrashkurs Ende ;-)

      • Das gilt für die ersten 6 Monate, danach dreht sich die Beweislast um.

      • In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf – Richtig! Dannach greift die sogenannte Beweislastumkehr und du musst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorhanden war.

      • Nur zum Teil richtig! Rechtslage: in den ersten 6 Monaten gilt „Garantie“ – heißt, der Hersteller muß beweisen, dass der Fehler nicht bei ihm liegt. In den darauf folgenden 18 Monaten gilt „Gewährleistung“ – heißt, der Kunde muss dem Hersteller einen Mangel nachweisen. (siehe §476 BGB – „Beweislastumkehr“)

      • @Lyn,
        auch Dein Kommentar ist nicht korrekt.
        Details sind über die im Artikel genannte  Garantieseite verlinkt und sehr gut verständlich.
        Damit sollte jeder Verbraucher deutlich besser informiert werden wie in anderen Onlineshops!
        Garantie (hier) ist wohl eine Herstelle Garantie.
        Der Kunde hat die Wahl (soweit vorhanden), ob er gegenüber dem Hersteller die Garantie bemühen möchte, oder ob er gegenüber dem Verkäufer die Gewährleistung in Anspruch nehmen will.
        Und noch eins, Gewährleistung gibt’s immer, wenn der Verkäufer gewerblich handelt, auch bei gebrauchten Artikeln!!!

        Alles Klar ⚠

    • Blödsinn. Der Mangel kann auch erst im 23ten Monat auftreten…das ist egal.

      • Richtig, man muss hier das „autreten“ eines Fehlers vom „tatsächlichen“ Fehler differenzieren. Ein versteckter Mangel kann jederzeit innerhalb der 24 Monate auftreten, solange er seit dem Gefahrenübertritt bereits bestand.
        Problem ist nur, dass man bei einem verschlossenen elektronischen Gerät sehr schwer einen versteckten Mangel ausmachen kann… Somit ist die Gwährleistung auf diese Produktart ein Geschenk der Rechtsgebung an die Anbieter.

      • Nein das mit den sechs Monaten und BEWEISLASTUMKEHR stimmt!! Hatte ich auch beim Autokauf!!!

  • Das trifft sich gut da mein iMac 27″ nach 1.5 Jahren die Grafikkarte Defekt ist bzw nur noch pixelfehler bringt. Da ich im Internet nur was gelesen hab von einer 179 Euro teuren garantieverlangerung war ich verunsichert. Da kommt der Beitrag richtig gut und ich kann Apple gleich mal anhauen ;).

  • … Gegen den Händler, alsso gegen den der es verkauft hat. Also Gravis, Media Markt und jeder der die Produkte Verkauft. Also nicht Apple oder auch Sony oder HP Drucherbereich, Nintendo (keine Garantie nur Gewährleistung). Um nur ein paar zunennen.

  • Finde ich gut, das Apple hier verdonnert wird. Als ich die Erklärungen von Apple zum Protection Plan zum ersten mal gesehen habe, habe ich mich auch gewundert warum dort die gesetzlichen Regelungen nicht gelten. Das ist ganz klar so formuliert bzw. dargestellt, dass der Nutzer leicht einen falschen Eindruck gewinnt und so aus sorge um sein schickes Gerät noch schnell für eine Zusatzgarantie bezahlt.

    Ich habe noch nie verstanden wie das Image von Apple bezüglich hoher Qualität und der Protection Plan zusammen passen. Entweder ein Gerät ist qualitativ hochwertig und hochpreisig. Dann geht es selten kaputt und kann mit einer entsprechend großzügigen Garantie/Gewährleistung ausgestattet werden. Oder ein Gerät ist „billig“ und geht schnell kaputt und benötigt somit zusätzlich Absicherungen.

    Kundenservice sieht für mich jedenfalls anders aus.

    Apple-Produkte genießen ja den Ruf einer guten Qualität. Ob das zu Recht so ist, oder reines Image kann ich nicht vollständig beurteilen.

    • Deine Interpretation stimmt so nicht ganz. Viele Unternehmen geben bewusst eine längere Garantiezeit WEIL der Kunde über die potentiellen Mängel des Produktes weiss ( oder dies anhand des schlechten Images impliziert). Schau Dir dazu nur Microsoft mit der X360 oder die ganzen Elektroartikel bei den Lebensmittelläden.

  • Was mich am meisten interessiert, ist Folgendes:
    Laut ProtectionPlan: „Apple Hardware-Abdeckung
    Mit dem AppleCare Protection Plan werden Reparaturen oder Austausch von Apple autorisierten Technikern durchgeführt. Ersatzteile und Arbeitsaufwand sind hierbei mit eingeschlossen. Die Serviceleistungen umfassen folgende Elemente:
    – Dein iPhone
    – Akku
    – Im Lieferumfang enthaltene Kopfhörer und Zubehörteile“

    Laut dem Text hier auf iFun, ist Apple ja aber an die zweijährige Gewährleistungsfrist gebunden. Was genau bedeutet das? Muss Apple mein Gerät dann trotzdem innerhalb von 2 Jahren gratis reparieren, auch wenn ich keinen ProtectionPlan habe?

    • Wenn Du es beweisen kannst das der Defekt aufgrund von Mängeln enstanden sind dann muss Apple alles innerhalb von 24Monaten Reparieren. Du musst es halt nur vom 13-24Monat beweisen. Die ersten 12Monate nicht.

      Gesetz = 24 Gewährleistung (Die ersten 6 Muss der Hersteller beweisen das er nicht schuld wäre und folgende 18Monate Muss Du es beweisen das es schon Kaputt war oder Kaputt gehen musste weil es seit Auslieferung schon beschädigt war etc.

      Apple = Garantie 12 Monate (Apple Repariert freiwillig 12Monate die Geräte ohne das Du Was beweisen musst) anschliessend greift wie oben noch weiter 12Monate die Gewährleistung wo Du beweisen musst.

      Apple Care Protection = Garantie je nach Protection Plan 24/36Monate. Apple Repariert alles innerhalb der Versicherten Zeit ohne das Du was beweisen musst.

      Apple ist zwar besser als das Gesetzt fordert, Kommuniziert das aber nach Aussen nicht obwohl sie ja schon mehr machen als gefordert, um Ihren Protection Plan besser verkaufen zu können.

  • Ncht unbedingt @ikarsten
    Bsp.
    Ich habe mein iPad nun seit 16 Monaten. Nach 11 Monaten habe ich jedoch Apple angeschrieben, das mein LCD Defekt ist und sich das Gerät ab und an abschaltet.
    Da es mir beruflich und aus privaten Gründen Nicht möglich war das Gerät früher ein zu senden, tue ich dies heute.
    Du solltest also zumindest den Schriftverkehr noch in Deinem Mail Account haben , das Du früher bereits einmal das selbe Problem angeschrieben hast.
    Solltest Du so etwas jedoch nicht getan haben, wird es schwieriger, da Du nach (nicht wie fälschlich oft gesagt 12 Monaten sondern es sind nur 6) dem Hersteller beweisen müsst, das der Fehler bereits dort bestand.
    Dies geht jedoch oft nur mit Gutachten.
    Generell haben sich fast alle Hersteller auf eine 24 Monats Garantie geeinigt außer halt Handys was ja früher auch normal war. Da es heute jedoch schon Computer sind, sollte man hier auch nachbessern.

  • Ans ifun-Team:
    Wie ist das denn mit dem Akkutausch? Darf ich meinen iPod touch 4g denn auch zu Apple schicken? Weil da ja steht, dass man eigentlich auch 2 Jahre Garantie hat…
    Weil mein iPod schon einen richtig schlechten Akku nach 1,5 Jahren hat…
    Danke, interessiert bestimmt auch andere ;)

  • Das eigentliche Problem ist, das immer wieder entweder Garantie und Gewährleistung verwechselt werden oder es nicht bekannt ist, was darunter zu verstehen ist. Hier aus Wikipedia:

    „Häufig wird Garantie jedoch mit Gewährleistung verwechselt. Diese beiden Begriffe unterscheiden sich wie folgt:

    Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.“

    Was Apple mit ‚Care‘ anbietet ist eine !Garantieverlängerung!. Gesetzlich vorgeschriben sind m.M. 6 Monate, eine Verlängerung durch den hersteller ist guter Wille, Apple auf alle Geräte nach m.M. 12 Monate.

    Die Gewährleistung ist in Deutschland auf 24 Monate durch den hersteller zu leisten, eine Verlängerung ist wieder durch den Hertseller möglich.

    • Richtig, und was auch häufig von Kunden falsch verstanden wird, dass unglaublich viele Anfragen zum Gerätetausch oder dergleichen einfach Kulanz seitens des Herstellers ist! Verpflichtet sind sie dazu oftmals nicht.

  • Warum muss der Hersteller oder Händler dem Bürger die EU-Gesetzgebung erklären????? Irrsinn, dafür gibt es andere Institutionen.

    • Nein, der Händler muss auf die Gesetzeslage hinweisen und im Umkehrschluss NICHT dir als Kunden Angst machen, dass du nach einem Jahr quasi komplett ohne Schutz bist (was Apple zumindest hier im Appstore bei mir versucht hat).

      Jedoch ist das Ganze in Deutschland etwas bescheiden. Es gibt eine freiwillige Garantie von Apple für ein Jahr. Parallel dazu gibt es in Deutschland eine Gewährleistung (für Privatkunden ONLY!). Diese besagt, dass ein Händler (bei Telefonen in der Regel dein Provider, wenn du es über einen Handyvertrag bekommen hast) einen gekauften Gegenstand umtauschen muss, wenn der fehler von der ersten Übergabe an bestanden hat. Innerhalb eines halben Jahres geschieht das quasi automatisch, da muss dir der Händler nachweisen, dass der Defekt (nicht Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch, beim Iphone z.b Fallschaden und Wasserschaden!) nicht von anfang an vorlag. Geht schwer, daher wird meistens getauscht und gut. Nach einem halben Jahr jedoch dreht sich die Umkehrlast um, d.h du musst als Kunde dem Händler nachweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Das geht in der Regel nur über einen externen Gutachter, der selten unter 500 Eur liegt.

      Mir selbst ist leider genau dieses passiert, mein Iphone hat im dreizehnten Monat mit Ghosting angefangen, ich habe temperaturabhängige (je wärmer, je deutlichere) gelbe Wölkchen am Display. Nach einer internet-recherche gab es dieses Ghosting bei neuen Geräten, wenn der Kleber zwischen Glas und Display nicht ganz ausgehärtet war. Bei mir leider umgekehrt. Das Ghosting kam vor nem Monat ca. zum ersten mal zur Geltung. Apple sagt: none of our business, Telefon ist aus der Garantie raus, gegen 149EUR würden sie das Display tauschen. Also zum T-Punkt gegangen, wegen GEwährleistung. Die Dame versuchte mich erst zu verarschen, indem sie behauptete, dass es bei Apple-Geräten nur ein Jahr Gewährleistung gibt. Nach einem freundlichen Gespräch mit dem Filialleiter sagte mir dann dieser, dass ich mich an die Telekomzentrale in Bonn wenden soll, da es in der Filialsoftware gar keine Möglichkeit gibt, das Telefon als Gewährleistungsfall aufzunehmen oder sonst irgendwie in der Filiale zu bearbeiten. Nur gegen eine Zahlung von 279 (Telekom-Standard-Preis für Iphone-Reparatur) könnte man es einschicken.
      Nach einem netten Gespräch mit dem BackOffice wurde mir dann die Umkehr der Beweislast genannt und das einzige von Apple in Deutschland akkreditierte Gutachter- und Reparaturzentrum genannt (DAT in Flensburg). Diese wollten mehr als 600 Eur für das Einzelgutachten, und was man sonst so über diese liesst, läßt nichts gutes hoffen (http://www.iphone-ticker.de/ga.....hone-9832/). Folglich bin ich auf meinem Schaden sitzen geblieben und werde nun auch von Telekom und von Apple zu einem anderen Provider und anderen Herstellern wechseln, und vor allem beim Kauf dieser Geräte eine entsprechende Versicherung abschließen, die Stürze und Diebstahl mit einbezieht.

  • Wie ist das eigentlich in der Schweiz?
    Garantie, Gewährleistung etc. Wie wird das hier gehandhabt?

  • Ich frage mich ob die italienischen Wettbewerbsschützern (AGCM) da nicht etwas voreilig waren.

    Zu einen muss man erst einmal zwischen der gesetzlichen Gewährleistung in der EU und der erweiterten Herstellergarantie. Das wird auch noch einmal von dem Europäischen Verbraucherzentrum extra klar gestellt: http://www.euroconsumatori.org.....20181.html

    Die gesetzlichen Gewährleistung lässt kann z.B. auch reduziert werden wenn es sich um ein Geschäft zwischen Kaufleuten handelt oder um gebrauchte Ware und Vorführprodukte.

    Apple ist in der Regel sehr kulant, da lohnt sich der Weg zum AppleStore meist.
    Bei unseren MacBook mit über 3 Jahre wurde das komplette Display kostenfrei ausgetauscht, ohne das wir eine Garantieerweiterung abgeschlossen hatten oder beim AppleStore das Gerät gekauft haben.
    Unser Händler konnte uns da nicht weiter helfen, dafür gab er uns diesen Tipp.

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