"Chocolate"
Apple Card: Amüsantes Video wirbt für die Einfachheit der Karte
Auch wenn es die Apple-Kreditkarte Apple Card hierzulande nicht gibt, das neue Werbevideo „Chocolate“ ist dennoch amüsant anzusehen. Der halbminütige Clip will gleichermaßen aufzeigen, wie praktisch der Besitz der Karte ist und wie einfach sie sich beantragen lässt. Apple verspricht, dass man die Apple Card direkt vom iPhone aus beantragen und quasi sofort auch verwenden kann.
Der Werbefilm zeigt einen Supermarktkunden, der seinen Schokoriegel schon vor der Bezahlung angebissen hat und dann erst feststellt, dass er sein Geld vergessen hat. Nach gründlicher aber erfolgloser Suche zückt er schließlich sein iPhone, um eine Apple Card zu beantragen und damit dann direkt die Schokolade zu bezahlen.
Apple Card wurde 2019 eingeführt
Apple hat die Apple Card vor inzwischen mehr als drei Jahren angekündigt und in Kooperation mit der Investmentbank Goldman Sachs dann im August 2019 in den USA an den Start gebracht. Wenngleich man davon ausgehend darf, dass Apple seine Kreditkarte nach Möglichkeit in zahlreichen weiteren Ländern anbieten will, gibt es diesbezüglich bislang keinerlei konkrete Aussagen.
Kreditkarte komplett neu erfunden
Laut Apples Eigenwerbung hat das Unternehmen mit der Apple Card „die Kreditkarte komplett neu erfunden“. Auch wenn diese Aussage streitbar ist, muss man zumindest anerkennen, dass Apple mir der Apple Card ein gleichermaßen komfortables und sicheres Nutzererlebnis schafft, in dem hauseigene Technologien wie Face ID, Touch ID und Apple Pay integriert werden und die Beantragung und Verwaltung sich einfach und unkompliziert über die iOS-Wallet abwickeln lässt.
Besonders attraktiv für Nutzer der Apple Card sind die damit verbundenen Boni. Apple bietet die Kreditkarte gebührenfrei an und belohnt die Verwendung mittels sogenanntem „Daily Cash“: Anstatt virtueller Bonuspunkte erhält man auf Tagesbasis eine Art Cash-Back auf die Kartennutzung, die Höhe der Rückerstattung variiert hier je nach Einsatzort, auf Einkäufe bei Apple bekommt man beispielsweise das derzeitige Maximum in Höhe von 3 Prozent des Einkaufsbetrags gutgeschrieben.