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Schutz für Verkäufer

Amazon unter Beschuss: EU untersucht, Bundeskartellamt greift ein

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Einen Tag nach dem Prime Day 2019 melden sich sowohl das Bundeskartellamt als auch die Europäische Kommission mit Neuigkeiten in Sachen Amazon zu Wort. Während die EU-Kommission Untersuchungen wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Amazon einleitet, hat das Bundeskartellamt etliche Änderungen für Händler erwirkt.

Vestager

Europäische Kommission leitet Untersuchung ein

Amazon hat als Plattform eine doppelte Funktion: Zum einen verkauft das Unternehmen als Einzelhändler Produkte auf seiner Website, zum anderen stellt es einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den unabhängige Händler ihre Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können.

Bei der Bereitstellung eines Marktplatzes für unabhängige Händler sammelt Amazon fortlaufend Daten über die Tätigkeit auf seiner Plattform. Nach ersten Erkenntnissen der Kommission scheint Amazon wettbewerbssensible Informationen über Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform vorgenommenen Transaktionen zu nutzen.

Die Europäische Kommission will jetzt die Praktiken des Online-Händlers untersuchen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu:

„Die europäischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer größeren Auswahl und günstigeren Preisen geführt. Wir müssen sicherstellen, dass große Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln. Ich habe daher beschlossen, die Geschäftspraktiken von Amazon und seine doppelte Funktion als Verkaufsplattform und Einzelhändler unter die Lupe zu nehmen, um die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln zu prüfen.“

Amazon selbst schaut der Prüfung betont zuversichtlich entgegen und sichert zu:

„Wir werden vollumfänglich mit der Europäischen Kommission kooperieren und weiterhin daran arbeiten, Unternehmen jeder Größe in ihrem Wachstum zu unterstützen.“

Bundeskartellamt erwirkt Verbesserungen für Händler

Das Bundeskartellamt hat seinerseits kartellrechtlichen Bedenken bei Amazon vorgetragen, die dazu geführt haben, dass Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen geändert hat.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärt:

„Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler […] anpassen. […] Damit werden die zahlreichen Beschwerden von Händlern beim Bundeskartellamt gegenüber Amazon aufgegriffen. Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt. Das Verfahren wird eingestellt“.

Auch der Online-Händler spricht von konstruktive Gesprächen:

„Es waren überaus konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt und wir begrüßen es, eine Einigung gefunden zu haben. Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor. Diese Änderungen werden zum 16. August wirksam. 58% des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen von Drittanbietern. Wir werden auch in Zukunft viel Arbeit und erhebliche Summen investieren sowie neue Tools und Services entwickeln, um unsere Verkaufspartner auf der ganzen Welt bei der Gewinnung neuer Kunden und beim Ausbau ihres Geschäfts zu unterstützen.“

Amazon Grafik

Die Verbesserungen für Händler im Einzelnen

  • Haftungsregeln – Amazon ist bislang praktisch von jeglicher Haftung gegenüber den Händlern freigestellt. Dieser Haftungsausschluss von Amazon wird zu Gunsten der Händler eingeschränkt und enger gefasst. Amazon haftet künftig ebenso wie die Händler für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Damit erfolgt für die europäischen Marktplätze eine Anpassung der Regelungen an europäische Standards für Geschäftsbeziehungen zwischen Gewerbetreibenden (B2B).
  • Kündigung und Sperrung – Amazon hat bislang ein unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung und der sofortigen Sperrung von Konten der Händler ohne Angabe von Gründen. Bei ordentlichen Kündigungen gilt künftig eine 30 Tage-Frist. Bei außerordentlichen Kündigungen (gestützt auf den Vorwurf von Gefährdungen und Rechtsverletzungen durch einen Händler) ebenso wie bei Sperrungen besteht nun eine Pflicht von Amazon zur Information und Begründung.
  • Gerichtsstand – Bislang war Luxemburg als ausschließlicher Gerichtsstand in den europäischen Geschäftsbedingungen für den Marktplatz als auch in den europäischen Geschäftsbedingungen für den Zahlungsverkehr vorgegeben. Diese Regelung hat es insbesondere kleineren Händlern erschwert, überhaupt eine rechtliche Auseinandersetzung zu suchen. Die Ausschließlichkeit des luxemburgischen Gerichtsstands wird nun für alle europäischen Marktplätze beseitigt. Inländische Gerichte können künftig unter bestimmten Voraussetzungen zuständig sein.
  • Retouren und Erstattungen – Für die Kunden bleibt alles beim Alten. Von einer Neuregelung unangetastet bleiben die Amazon-Regeln zu Kundenretouren und Erstattungen im Hinblick auf das Verhältnis zu den Kunden. Bislang mussten die Händler einseitig die Kosten und sonstigen Folgen einer von Amazon getroffenen Erstattungsentscheidung tragen. Halten sie die Retoure für unberechtigt, können sie nach den neuen Regelungen Widerspruch einlegen und ggf. einen Ausgleichsanspruch gegenüber Amazon geltend machen.
  • Produktinformation und Nutzungsrechte – Die Händler mussten Amazon bislang sehr weitreichende Rechte zur Nutzung der eigenen Produktmaterialien, wie Informationen, Beschreibungen, Bilder etc. einräumen. Händler mussten dem Amazon-Marktplatz außerdem Produktmaterial zur Verfügung stellen, das qualitativ ebenso hochwertig ist wie das von ihnen in anderen Vertriebskanälen verwendete Material („Paritätsvorgabe“). Die angepassten Regelungen enthalten hinsichtlich der Nutzungsrechte Verbesserungen und Klarstellungen im Sinne der Händler. Insbesondere ist die zulässige Nutzung durch Amazon nun auf bestimmte Verwendungszwecke beschränkt. Die sogenannte „Paritätsvorgabe“ entfällt. Künftig sind daher hochwertigere bzw. speziellere Produktinformationen und Darstellungen auf anderen Webseiten möglich. Anforderungen von Amazon an die Qualität des Produktmaterials bleiben aber weiterhin zulässig. Diese Änderung unterstützt die Möglichkeiten von Händlern und Herstellern, mit eigenen Internetseiten in den Wettbewerb zum Amazon-Marktplatz zu treten.
  • Geheimhaltung – Öffentliche Äußerungen der Händler zu der Geschäftsbeziehung zu Amazon sind bislang nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Amazon erlaubt gewesen. Die diesbezügliche Klausel wird weitgehend reduziert.
  • Transparenz – Das Bundeskartellamt hat dafür Sorge getragen, dass es für Händler künftig einfacher wird, die geltenden Regelungen überhaupt zu identifizieren. Die Regelungen werden künftig besser auffindbar sein. Änderungen werden mit einer Frist von 15 Tagen vorher angekündigt.
  • Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen – Von zahlreichen Händlern wurde auch die Praxis von Amazon bei Bewertungen beanstandet. Es wurde kritisiert, dass Amazon Verkäufe von Amazon als Händler (Amazon Retail) gegenüber den Verkäufen von Marktplatzhändlern in dieser Hinsicht bevorzugen würde, insbesondere weil über Drittanbieter eingeholte Produktbewertungen von der Plattform entfernt werden. Amazon hat vorgetragen, dass es ein erhebliches Risiko von falschen und manipulativen Bewertungen gibt und Amazon das Problem grundsätzlich angehen möchte. Vor allem soll das bislang nur den Lieferanten von Amazon Retail zugängliche eigene Bewertungsprogramm „Vine“ schrittweise für solche Marktplatzhändler geöffnet werden, die Inhaber einer bei Amazon registrierten Marke sind.

Der Artikel wird am 18. Juli um zwei Statements von Amazon ergänzt.

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17. Jul 2019 um 13:54 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    26 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Amazon hat den besten Kundenservice, den ich je gesehen habe. Die Konkurrenz, gerade der Einzelhandel, muss sich also nicht wundern, warum so viele Menschen bei Amazon einkaufen.

      • Weil sie es sich leisten können – geht halt gut wenn man wenig bis keine Steuern zahlt. Der Service bricht an dem Tag ein, wo sie komplett die Marktmacht übernommen haben…-

      • Ist Amazon schon mal irgendwo wegen Steuerhinterziehungen angeklagt/verurteilt worden? Wenn sie mehr Steuern zahlen würden, als sie müssten, wären die Aktionäre sauer und die dafür Verantwortlichen wahrscheinlich wegen Unterschlagung im Bau. Wenn die Gesetzgeber nicht in der Lage sind vernünftige Steuergesetze zu machen – was kann Amazon dafür?

      • @Kai
        Noch ist Amazon was den Kundenservice betrifft weit vorm Einzelhandel und anderen Geschäften.
        Ich hatte bei Amazon noch nie Diskussionen wenn etwas defekt war oder nicht richtig funktionierte.
        Im MM oder Comtech usw musste ich teilweise 1h diskutieren bis ich mein Geld bekam. Meint ihr ich geh dann nochmal in so Läden? Ich bestelle mittlerweile soviel wie möglich über Amazon und bezahle dort sogar gerne 5€ mehr. Ich weiß aber das ich dort nie Probleme habe bei Reklamationen.

        Ach und noch geiler ist, ich muss nicht mehr quer durch die City fahren.

      • jeff! Ich heisse jeff!

        Das könnte jetzt zu 100 Prozent auch ich sein, das geschrieben hat! Geht mir genauso

  • Was Amazon sich leistet, kommt einem teilweise wie rechtsfreier Raum vor.

      • Schade, dass Kommentarspalten, wie diese hier, nicht den Raum bieten, solche Aussagen angemessen miteinander zu debattieren. Ich hoffe einfach mal, dass du solche Kommentare einfach nur schreibst um ein bisschen rumzutrollen und glaube ganz fest daran, dass du in Wirklichkeit etwas mehr Weitsicht und etwas weniger Plattitüden an den Tag legst.

      • @Peter

        Mensch mit Weitsicht. Toll!

  • Ich kenne einen ehemaligen Kfz-Teileverkäufer der seine Ware über die Plattform verkauft hat, bis Amazon Nachforschungen angestellt hat wer der Lieferant von ihm ist, zu welchen Preis er diese bezieht und und und. Angeblich wegen Fälschung und Betrug etc. Als er die Informationen nicht preisgeben wollte sperrte man seinen Account. Und siehe da, als er nachgegeben hatte um an sein eingefrorenes Geld ranzukommen, fing Amazon an die gleichen Teile von dem gleichen Lieferanten zu beziehen und verkauft sie günstiger als er selbst. Das finde ich eine absolute Frechheit und begrüße die Untersuchung vom Kartellamt.

    • Leider gottes ist dieses gebaren mittlerweile überall so, ich weiß ja nicht in welcher Branche du arbeitest, ich arbeite in der Automobilbranche da ist das genauso und das ist mittlerweile widerlich.

      • Das ist in der Tat in jeder Branche so. Die ÖRs hatten da mal einen interessanten Bericht zu wie man in (offline) Händlerregale kommt und wie durch Wunder plötzlich ein Produkt mit einer Eigenmarke konkurrieren darf. Das Problem sollte also allgemein angegangen werden, so wirkt das eher wie Aktionismus um Aufmerksamkeit zu generieren.

    • Naja….Kann man so oder so sehen. Als Teileverkäufer würde ich mich natürlich extrem darüber aufregen….aus Sicht des Kunden jedoch, würde einfach nur ein unnötiger Zwischenhändler umgangen, der ja auch seine Provision haben will und dadurch spart der Kunde Geld. Kommt immer auf die Betrachtungsweise an….im Regelfall ist es immer wünschenswert, wenn es so wenige Zwischenhändler wie möglich gibt, das Spart Transportkosten, Ressourcen und schont dadurch Umwelt und Geldbeutel.

  • Je mehr Amazon beobachtet und überprüft wird, desto besser! Ich kaufe allerdings nie im Marketplace ein. Da gibt es sehr selten bessere Angebote. Teilweise kosten Produkte das 1000-fache mehr als UVP, einfach weil man es ja versuchen kann. Als Prime-Kunde hat man auch oft nichts von Marketplace-Produkten, da dann oft trotzdem Versandkosten anfallen. Die Rücksendung der Ware ist meist auch bis 40€ Warenwert vom Kunden zu tragen (ich habe bei mehreren hundert Einkäufen pro Jahr bisher insgesamt nur drei Retouren in Anspruch genommen – insofern gehöre ich definitiv nicht zu den Leuten, die ständig retournieren). Wenn ich was von beliebigen Händlern kaufen will, schaue ich bei eBay nach. Amazon boykottiere ich ganz sicher nicht, weil ich es nicht einsehe, die Arbeit anderer zu übernehmen. Wenn es die Einkäufer des Einzelhandels allgemein nicht schaffen, anders einzukaufen und auch im Speziellen Umkleidekabinen größtenteils weiterhin einer Gefängniszelle gleichen, muss sich keiner darüber wundern, dass ich online bestelle. Die Konsequenzen muss ich langfristig tragen, das sehe ich ein. (Anderes Beispiel, das so gar nichts damit zu tun hat, aber meine Haltung widerspiegelt: Ich wasche auch keine Joghurtbecher aus und entferne den Aludeckel, um alles schön getrennt und sauber zu entsorgen, denn irgendwo hört der Spaß auf. Die Entsorgungsbetriebe sollen vernünftige Konzepte entwickeln und entsprechende Maschinen bauen, damit Recycling funktioniert.)

    • Amazon hat sicher nicht immer die besten Preise, aber da ich alle Preise über Monate hinweg auf diversen Seiten vergleiche und beobachte, bis ich ein Produkt erwerbe, kann ich sicher sein, einen sehr guten Preis zu erzielen. Wenn ich ein Produkt auf Amazon erwerbe, ist der Preis konkurrenzlos. Ist das nicht der Fall, kaufe ich es auch nicht. Jedes Produkt habe ich bisher am gleichen oder darauffolgenden Tag erhalten. Werden Produkte nach meinem Kauf weiter reduziert, habe ich die Differenz auch noch erstattet bekommen. Sympathisch ist Amazon keinesfalls, macht aber leider vieles richtig.

      • Bis auf das „leider“ in deinem letzten Satz, stimme ich dir voll zu.

      • Kannst Du kurz erläutern wie Du herausfindest ob Dein gekauftes Produkt in den nächsten Tagen günstiger angeboten wird? Beobachtest Du trotz des Kaufes die Preise weiter? Und wie forderst Du die Differenz dann von Amazon ein?

    • Deine Kommentare gehören verboten. Ich finde Amazon genial und bestelle fast alles nur noch dort. Der Kundenservice ist überragend und der Preis meistens der Beste, zumindest bei den Produkten die ich dort kaufe.

  • Der Einzelhandel hat bis heute nicht verstanden warum Amazon besser läuft oder so gut läuft.
    Es ist der Kundenservice. Meint ihr wir Kunden diskutieren gerne mit euch um unser Geld zurück zu bekommen? Bei Amazon mach ich das einfach online und rufe an. Da wird noch nicht mal gefragt warum teilweise.

    Wenn ich da an manche Geschäfte in der Stadt denke, 2h Diskussion und dann noch nicht mal das Geld sondern nur Gutscheine. Der Einzelhandel vergrault sich doch selber die Kundschaft und dann wird geheult weil keiner mehr einkaufen will. Amazon ist noch nicht mal immer billiger. Wir Kunden wollen halt einfach kein Ärger.

    • Weißt du warum Amazon nicht diskutiert? Weil die einfach die Kohle haben! Den ist doch völlig Wurst wenn Ware in Millionenhöhe vernichtet wird oder als B-Ware verscherbelt wird. Der Einzelhandel bzw. kleine Händler kann es sich einfach nicht leisten.

      • Richtig. Und ganz ehrlich… manche Leute reklamieren Dinge und wollen ihr Geld zurück… glaubt man gar nicht!

      • Ich wohne in der Nähe von Rheinberg, dort steht eines der größten Amazon-Logistikzentren. Ein Verwandter arbeitet dort und hat mir einmal eine Führung durch das Logistikzentrum organisiert. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher der Mythos kommt mit den ganzen vernichteten Retouren, aber dort werden nur Dinge vernichtet, die offensichtlich beschädigt sind.

      • Das ist der Punkt! Es wird alles ohne mit der Wimper zu Zucken zurück genommen. Der Kunde ist König und kann machen was er will bei Amazon. Das sowas im Einzelhandel nicht funktioniert sollte jedem klar sein…

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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