Werbung bei Prime Video
Amazon „irreführend“: Landgericht München urteilt gegen Prime Video
Das Landgericht München I hat Amazon im Zusammenhang mit der Einführung von Werbung bei Prime Video eine klare Grenze gesetzt. Mit seinem aktuellen Urteil gab die zuständige Zivilkammer einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt.
Gegenstand des Verfahrens war eine E-Mail, mit der Amazon seine Kunden Anfang 2024 über Änderungen beim Streamingangebot informierte.
In der Nachricht kündigte der Anbieter an, dass Inhalte bei Prime Video künftig in begrenztem Umfang Werbung enthalten könnten. Gleichzeitig hieß es, für die Kunden bestehe kein Handlungsbedarf. Wer weiterhin werbefrei streamen wolle, könne gegen einen monatlichen Aufpreis eine zusätzliche Option buchen. Nach Auffassung des Gerichts erweckte diese Darstellung den Eindruck, dass Werbung künftig automatisch Teil des bestehenden Abonnements sei und keiner Zustimmung bedürfe.
Genau darin sah die Kammer eine Irreführung. Für Verbraucher habe die Werbefreiheit eine zentrale Bedeutung bei der Entscheidung für das Abonnement gehabt. Die E-Mail suggeriere jedoch, dass Amazon berechtigt sei, diese Eigenschaft einseitig zu verändern. Tatsächlich handele es sich um eine Vertragsänderung, die ohne Zustimmung der Kunden nicht zulässig sei.
Keine Grundlage in Nutzungsbedingungen oder Gesetz
Amazon argumentierte, man sei nicht vertraglich verpflichtet gewesen, das Angebot dauerhaft werbefrei bereitzustellen. Zudem sei Prime Video als rundfunkähnliches Telemedium einzuordnen, bei dem Werbung grundsätzlich zulässig sei. Dieser Sicht folgte das Gericht nicht.
Nach Ansicht der Kammer erlauben die eigenen Nutzungsbedingungen lediglich Anpassungen am konkreten Inhalteangebot, nicht aber an der Art der Nutzung wie der Frage, ob Werbung enthalten ist. Auch aus den gesetzlichen Regelungen zum digitalen Vertragsrecht ergebe sich kein Recht zur einseitigen Anpassung. Entscheidend sei, dass Kunden beim Vertragsschluss berechtigterweise von einem werbefreien Angebot ausgehen durften. Ob dieser Punkt ausdrücklich beworben oder vertraglich fixiert war, spiele keine Rolle.
Das Gericht betonte zudem, dass sich Amazon nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Programmfreiheit berufen könne. Diese schütze vor staatlichen Eingriffen, rechtfertige aber keine nachträgliche Verschlechterung selbst gestalteter Vertragsinhalte. Amazon wurde verpflichtet, entsprechende Mitteilungen künftig zu unterlassen und die Kunden schriftlich zu berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Wem stelle ich jetzt die verbrauchte Lebenszeit mit Werbung in Rechnung ?
kannste gegenüber allen Anbietern verrechnen, mit deren Produkten du dich in Folge nicht mehr auseinandersetzen musst… schadet denen auf Dauer mehr als eine direkte Rechnung…
„Amazon wurde verpflichtet, entsprechende Mitteilungen künftig zu unterlassen und die Kunden schriftlich zu berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Also das ist die Konsequenz? Das wird einem Großkonzern sicher zurechtweisen. :-/
Genau mein Gedanke. Da denken die bestimmt sehr lange drüber nach.
Kannst doch bei der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen mitmachen, wenn Du betroffen bist. Wenn viele mitmachen, muss Amazon am Ende auch viele entschädigen.
https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/faq/vertraege-reklamation/amazon-sammelklage-faq-und-ausfuellhilfe-95864
Und wie wirkt sich das auf uns Kunden aus, sollte das Urteil rechtskräftig werden?
Wenn ich den Artikel richtig verstanden hab (Gegenstand des Verfahrens war eine eMail..) geht es nicht um die Werbung sondern um die Kommunikation. Die wurde als Irreführend eingestuft und darf, sobald das Urteil gültig wird, so nicht mehr geführt werden. Vermutlich muss jetzt in einem weiteren Verfahren darüber entschieden werden, ob diese Irreführung irgendwelche „Kompensationen“ oder Konsequenzen nach sich zieht.
Sehr gut. Dachte neulich ich spinne, als VOR der Serienfolge mehrere Werbeclips kamen und dann auch noch MITTEN in der Folge weitere Werbeclips!
Ist doch schon lange so …
Komisch, bei mir habe ich noch nie Werbung gesehen. Eigentlich sollte das auch so bleiben, schliesslich bezahle ich ja ein Abo und kein Dauerwerbefernsehen.
Wenn man das werbefreie Abo für 2,99€ monatlich abschließt kommt ja keine Werbung mehr ;-) Bekomm ich das Geld jetzt zurück?
Es gibt schon lange eine Sammelklage, der man sich anschließen kann.
Geht es nicht genau um diese Sammelklage?
Dachte ich auch
Nein
Grosse Konzerne wie zum Beispiel VW machen das anders die verschleppen das Problem. Bei mir wird etwas nich angezeigt. Ich mach eine Ticket bei der Hotline auf und sende denen Bilder zu. Dann tut sich erst einmal nichts. Dann kommt eine Anfrage ob das Problem noch besteht. Das bejaht man. Dann tut sich wieder Wochenlang nichts. Dann kommt eine Mail mit der bitte einen Film von dem Problem zuschicken. Wie soll man ein Problem filmen wenn etwas nicht mehr angezeigt wird. Bin gespannt wie es weiter geht
Selbst mit ‚Beweis’video interessiert es bei Volkswagen niemand.
Was sollen immer die Versuche mit irgendwelchen Vergleichen?
Und damit meine ich jetzt das VW, sondern generell.
Macht es die Sache besser oder schlechter wenn sich andere auch scheiße benehmen… und vor allen wird es dadurch gerechtfertigt was Amazon treibt (selbst wenn 100 andere..)
Neee, also lasst die Schwachsinnigen Vergleiche, der andere (wer auch immer macht…) Bla Bla Bla, das ist nur Dämlich.
Was wirklich mal helfen würde wäre die Anbieter zu verpflichten, anzugeben wie viel Werbung denn kommt. Prozentual oder Werbeminuten pro Stunde. Ganz fett neben dem Preis.
Nur so wäre Vergleichbarkeit und Wettbewerb gegeben. Und die höchst Menge an Werbung würde vertraglich festgelegt sein. Momentan ist das ja komplett einseitig zum Nachteil der Kunden.
+1
„Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“
Prime schaue ich schon garnicht mehr. Und meine Bestellungen bei Amazon haben um 70% abgenommen… ich bin sowas von angepisst überall mit der scheiss Werbung vollgeschüttet zu werden. Ganz übel ist das mittlerweile bei YT. Die merken die dort werben versuche ich ganz bewusst nicht zu kaufen.
Jetzt hast du’s denen aber gegeben!
An sich korrektes Verhalten, wirkt leider nur wenn alle Kunden mitmachen! Das ist genau das Problem! Wenn alle sich anschließen würden und nicht nur bei diesem Fall, wäre es wirksam so verpufft es leider nur.
Eines ist aber sicher, es schont den eigenen Geldbeutel!!
Nach Rechtskraft des Urteils bedeutet dies, dass die Änderung hin zur Werbung der Zustimmung des Kunden bedarf. Ohne Zustimmung des Kunden darf Amazon keine Werbung bei Prime Video anzeigen, zumindest für Abos, die vor der Änderung abgeschlossen wurden.