Werbung bei Prime Video
Amazon „irreführend“: Landgericht München urteilt gegen Prime Video
Das Landgericht München I hat Amazon im Zusammenhang mit der Einführung von Werbung bei Prime Video eine klare Grenze gesetzt. Mit seinem aktuellen Urteil gab die zuständige Zivilkammer einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt.
Gegenstand des Verfahrens war eine E-Mail, mit der Amazon seine Kunden Anfang 2024 über Änderungen beim Streamingangebot informierte.
In der Nachricht kündigte der Anbieter an, dass Inhalte bei Prime Video künftig in begrenztem Umfang Werbung enthalten könnten. Gleichzeitig hieß es, für die Kunden bestehe kein Handlungsbedarf. Wer weiterhin werbefrei streamen wolle, könne gegen einen monatlichen Aufpreis eine zusätzliche Option buchen. Nach Auffassung des Gerichts erweckte diese Darstellung den Eindruck, dass Werbung künftig automatisch Teil des bestehenden Abonnements sei und keiner Zustimmung bedürfe.
Genau darin sah die Kammer eine Irreführung. Für Verbraucher habe die Werbefreiheit eine zentrale Bedeutung bei der Entscheidung für das Abonnement gehabt. Die E-Mail suggeriere jedoch, dass Amazon berechtigt sei, diese Eigenschaft einseitig zu verändern. Tatsächlich handele es sich um eine Vertragsänderung, die ohne Zustimmung der Kunden nicht zulässig sei.
Keine Grundlage in Nutzungsbedingungen oder Gesetz
Amazon argumentierte, man sei nicht vertraglich verpflichtet gewesen, das Angebot dauerhaft werbefrei bereitzustellen. Zudem sei Prime Video als rundfunkähnliches Telemedium einzuordnen, bei dem Werbung grundsätzlich zulässig sei. Dieser Sicht folgte das Gericht nicht.
Nach Ansicht der Kammer erlauben die eigenen Nutzungsbedingungen lediglich Anpassungen am konkreten Inhalteangebot, nicht aber an der Art der Nutzung wie der Frage, ob Werbung enthalten ist. Auch aus den gesetzlichen Regelungen zum digitalen Vertragsrecht ergebe sich kein Recht zur einseitigen Anpassung. Entscheidend sei, dass Kunden beim Vertragsschluss berechtigterweise von einem werbefreien Angebot ausgehen durften. Ob dieser Punkt ausdrücklich beworben oder vertraglich fixiert war, spiele keine Rolle.
Das Gericht betonte zudem, dass sich Amazon nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Programmfreiheit berufen könne. Diese schütze vor staatlichen Eingriffen, rechtfertige aber keine nachträgliche Verschlechterung selbst gestalteter Vertragsinhalte. Amazon wurde verpflichtet, entsprechende Mitteilungen künftig zu unterlassen und die Kunden schriftlich zu berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Wem stelle ich jetzt die verbrauchte Lebenszeit mit Werbung in Rechnung ?
kannste gegenüber allen Anbietern verrechnen, mit deren Produkten du dich in Folge nicht mehr auseinandersetzen musst… schadet denen auf Dauer mehr als eine direkte Rechnung…
„Amazon wurde verpflichtet, entsprechende Mitteilungen künftig zu unterlassen und die Kunden schriftlich zu berichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Also das ist die Konsequenz? Das wird einem Großkonzern sicher zurechtweisen. :-/
Genau mein Gedanke. Da denken die bestimmt sehr lange drüber nach.
Und wie wirkt sich das auf uns Kunden aus, sollte das Urteil rechtskräftig werden?
Sehr gut. Dachte neulich ich spinne, als VOR der Serienfolge mehrere Werbeclips kamen und dann auch noch MITTEN in der Folge weitere Werbeclips!
Ist doch schon lange so …
Es gibt schon lange eine Sammelklage, der man sich anschließen kann.
Grosse Konzerne wie zum Beispiel VW machen das anders die verschleppen das Problem. Bei mir wird etwas nich angezeigt. Ich mach eine Ticket bei der Hotline auf und sende denen Bilder zu. Dann tut sich erst einmal nichts. Dann kommt eine Anfrage ob das Problem noch besteht. Das bejaht man. Dann tut sich wieder Wochenlang nichts. Dann kommt eine Mail mit der bitte einen Film von dem Problem zuschicken. Wie soll man ein Problem filmen wenn etwas nicht mehr angezeigt wird. Bin gespannt wie es weiter geht