Keine Zulassung. Kein Verbot.
AirTags im Flugzeug: Lufthansa besteht auf Deaktivierung
Ende August, direkt zum Beginn der spätsommerlichen Rückreisewelle sorgte ein Zitat der Lufthansa für Aufsehen, das damals den Einsatz der von Apple angebotenen AirTags in aufgegebenen Gepäckstücken unmöglich zu machen schien.
Deutschlands wichtigste Airline hatte im Gespräch mit der Wirtschaftswoche zur Protokoll gegeben, dass die Sachentracker „in Flugzeugen weltweit bisher nicht erlaubt“ seien und damit quasi impliziert, dass vom AirTag-Einsatz in Lufthansa-Maschinen abzusehen sei.
- Lufthansa: Apple Airtag an Fluggepäck nicht erlaubt
Eine Botschaft, die ausgerechnet von dem großen Kofferchaos am Berliner BER begleitet wurde, bei dem rund 300 Koffer täglich in Lagerhallen landeten und oft wochenlang auf ihre Übergabe an die eigentlichen Besitzer warten mussten.
Ungewissen Rechtslage konkretisiert
Zur anbrechenden Herbstreisezeit hat das Schweizer Nachrichtenportal Watson nun noch mal bei mehreren Akteuren nachgefragt wie es um die Zulässigkeit der AirTags im Flugreiseverkehr bzw. bei aufgegebenen Gepäckstücken bestellt ist und sich dabei sowohl mit der Lufthansa als auch mit dem Münchner Flughafen unterhalten.
Bei der Lufthansa stellt man nüchtern fest, dass es sich bei den Sachen-Findern mit Knopfzelle und Bluetooth-Modul um ein sogenanntes „Portable Electronic Device“ im Sinne der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO handeln würde und entsprechend die Richtlinien für den Umgang mit elektronischen Kleinstgeräten greifen würden. Entsprechend müssten die AirTags „aufgrund ihrer Sendefunktion“ noch vor der Aufgabe des Gepäcks „deaktiviert sein“.
Keine Zulassung, kein Verbot
Aktuell seien die AirTags zwar nicht ausdrücklich verboten, aber eben auch nicht ausdrücklich zugelassen – wer sich an die Regeln halten möchte, sollte also die Knopfzelle seiner AirTags entfernen, lässt diese im Fall eines Gepäckverlustes so aber komplett nutzlos werden.
Etwas Entspannter reagiert der Flughafen München und gibt gegenüber Watson immerhin an, dass AirTags beim Sichten von Gepäckstücken nicht aus diesen entfernt werden würden.