Per E-Mail und sogar per SMS
Ab morgen: Online-Kündigungen von Verträgen wirksam
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erinnert an eine Änderung im Vertragsrecht, die zum 1. Oktober in Kraft treten wird und dann auch die Online-Kündigung von laufenden Verträgen zulassen wird.
Anders formuliert: Unternehmen, die euch bislang nur nach Vorlage eines handschriftlich unterzeichneten Einschreibens aus den Vertragspflichten entlassen wollten, müssen ab morgen auch die ganz konventionelle Kündigung im Netz akzeptieren.
Verträge sind heutzutage einfach und schnell online gebucht, eine Vertragsbeendigung stellt Verbraucher dagegen vor Herausforderungen. Kündigungen waren durchaus mit hohem Aufwand verbunden. Beim Abschluss reichen wenige Klicks aus, eine Unterschrift ist selten notwendig. Telekommunikationsanbieter fordern dagegen eine schriftliche Kündigung, verweigern zum Teil die Annahme per Fax und verlangen eine eigenhändige Unterschrift oder behaupteten, die Kündigung sei nur vorgemerkt.
Ab morgen gilt: Online abgeschlossene Verträge (zum Beispiel Handytarife, Stromtarife, DSL-Tarife) können einfach online gekündigt werden, eine komplizierte schriftliche Kündigung ist nicht mehr notwendig. Nach Angaben der Verbraucherschützer lassen sich Kündigung ab Oktober nicht nur per E-Mail sondern etwa auch per SMS versenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr notwendig.
Eine Ausnahme kommt bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und laufenden Mietverträgen zum Tragen: Hier ist die Schriftform nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.