Buchhändler-Abmahnung zeigt Wirkung: Rabattierte iTunes-Karten fortan nicht mehr für den Kauf von E-Books verwendbar?
Im Kleingedruckten der aktuellen REWE-Rabattaktion für iTunes-Karten findet sich der interessante Hinweis, dass „Rabattierte Geschenkkarten nicht für den Verkaufs von E-Books verwendet werden können“.
Apple scheint die letzte Woche erfolgte Abmahnung durch den deutschen Buchhandel also durchaus ernst zu nehmen. Wie wir berichteten sehen die Buchhändler in den zu Sonderpreisen angebotenen iTunes-Karten eine indirekte Umgehung der in Deutschland festgelegten Buchpreisbindung, also der Verpflichtung aller Händler, Bücher zu einem einheitlichen Verkaufspreis anzubieten.
Interessant ist nun, ob Apple intern tatsächlich zwischen rabattierten und voll bezahlten Karten unterscheiden kann. Technisch wäre dies vermutlich sogar möglich, da die Karten beim Kauf aktiviert und somit mehr oder weniger auch registriert werden. Ob es hier Änderungen im System gab, wird sich aber erst mit dem Verkauf und der Verwendung der diese Woche bei REWE um zwei Euro im Preis gesenkten 15-Euro-Karten zeigen.
Technische die einfachere Lösung wäre es vermutlich, wenn E-Books generell nicht mehr über Kartenguthaben bezahlt werden könnten. Dies wäre zugleich aber ein gewichtiger Wettbewerbsnachteil und scheint somit für Apple nur als Notlösung in Frage zu kommen.
Apple wollte sich auf unsere Anfrage hin vorerst nicht zu diesem Thema äußern. Aktuell konnten wir mit Kartenguthaben noch E-Books erwerben, allerdings hat uns am Wochenende schon folgender Leserhinweis erreicht:
Wer derzeit gebeten wird seine Zahlungsdaten zu überprüfen und bisher nur iTunes Gutscheinkarten eingesetzt hat kann zur Zeit nicht einkaufen, selbst wenn er Guthaben hochgeladen hat, ich werte dies mal als temporären Bug. Uwe.
Falls ihr ähnliche Erfahrungen macht, freuen wir uns über euer Feedback. Vielen Dank auch für alle E-Mails zu diesem Thema.