Vertragsklausel nicht rechtens
Wegen Preiserhöhung: Verbraucherzentrale verklagt Disney+
Die letzte Preiserhöhung von Disney+ in Deutschland liegt schon etwas zurück. Anfang 2021 hatte der Videodienst seine Monatsgebühren hierzulande um fast 30 Prozent von zuvor 6,99 Euro auf die bis heute gültigen 8,99 Euro angehoben. Gut anderthalb Jahre später hat Disney deswegen nun nicht nur eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) kassiert, sondern sieht sich zudem mit einer daraus resultierenden Klage konfrontiert.
Anlass für die Initiative der Verbraucherschützer war die Beschwerde eines Abonnenten von Disney+ angesichts der letzten Preiserhöhung. Die Verbraucherschützer haben sich daraufhin die Nutzungsbedingungen von Disney+ vorgenommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Passage zu möglichen Preiserhöhungen nicht rechtens ist. Disney+ behielte sich vor, die Preise mit Wirkung zu Beginn eines neuen Abo-Zeitraums zu ändern, ohne darüber zu informieren, von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig ein könnten.
Einer VZB-Sprecherin zufolge ist dies so nicht rechtens, da Verbraucher bei Vertragsabschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen könnten. Disney habe den Abonnenten zwar eingeräumt, die Preiserhöhung zurückzuweisen, dabei aber unklar gelassen, welche Folgen eine solche Zurückweisung nach sich ziehen könne.
Preiserhöhungen müssen begründet werden
Als konkreten Rechtsverstoß mahnen die Verbraucherschützer die Tatsache an, das Disney beispielsweise keine konkreten Kostenelemente in seinen Nutzungsbedingungen genannt habe, die zu einer Erhöhung der Gebühren führen können. So sei es etwa nicht rechtens, wenn Unternehmen auf diese Weise ihre Gewinne erhöhen.
Empfänger der Abmahnung ist der europäische Disney-Ableger The Walt Disney Company (Benelux) B.V in Amsterdam. Dieser habe auf das Schreiben der Verbraucherschützer allerdings nicht reagiert, sodass die Verbraucherzentrale Brandenburg nun vor dem Landgericht in Potsdam eine Klage gegen Disney+ eingereicht hat.