"Presseähnliches Angebot"
Verleger-Klage gegen Online-Angebot des rbb hat Erfolg
Der Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangeboten wird uns noch eine Weile beschäftigen. Aktuell haben Potsdamer Richter gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) entschieden. Fünf fünf regionale Zeitungsverlage hatten gegen das Online- und App-Angebot des Senders geklagt und Recht bekommen.
Die Verleger hatten stellvertretend gegen das Angebot des rbb vom 23. Januar 2017 geklagt. Streitpunkt bei solchen Verfahren ist stets die sogenannte „Presseähnlichkeit“ und damit verbunden die Auflage, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht in direkter Konkurrenz zu den kommerziellen Verlagsangeboten stehen dürfen. Beispielhaft waren hier auch mehrere Verfahren gegen die Tagesschau-App.
Die Begründung des Potsdamer Landgericht steht zwar noch aus, jedoch werteten die Richter das Angebot zum genannten Stichtag als juristisch nicht zulässig. Dem rbb zufolge wurden seither jedoch diverse Änderungen vorgenommen und man sehe sich mittlerweile konform mit den Vorgaben. Dennoch werde man die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen.
Eine Neufassung des sogenannten Telemedienauftrags sieht vor, dass sich öffentlich-rechtliche Anbieter künftig ausschließlich auf Audio- und Videoinhalte konzentrieren. Reine Textbeiträge sollen nur noch als Transkript von TV- oder Radiosendungen erlaubt sein, um eine unlautere, presseähnliche Konkurrenz auszuschließen.
Der rbb zeichnet aktuell für 13 iOS-Apps verantwortlich, darunter auch die Nachrichten-App rbb|24.