ifun.de — Apple News seit 2001. 36 767 Artikel

Forderungen der Verleger erfüllt

Telemedienauftrag: Weniger Freiheiten für öffentlich-rechtliche Apps

Artikel auf Mastodon teilen.
31 Kommentare 31

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen die digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender weiter einschränken. Eine Neufassung des sogenannten Telemedienauftrags sieht vor, dass sich die Sender künftig auf Audio- und Videoinhalte konzentrieren, reine Textbeiträge sind nur noch als Transkript von TV- oder Radiosendungen erlaubt.

Was uns hier als „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ verkauft wird, entspricht in erster Linie den Forderungen der Verleger. Diese klagen seit Jahren gegen die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Informationsangebote und verweisen auf eine „presseähnliche“, unlautere Konkurrenz.

Im Klartext bedeutet die Entscheidung dann auch, dass die deutsche Verlagswelt fortan frei von jeder seriösen Konkurrenz mit oft täuschenden und unsachlichen Überschriften um die Klicks der Nutzer buhlen kann. Mir persönlich fehlt jetzt schon die alte, in erster Linie auf Nachrichtenvermittlung fokussierte Tagesschau-App. Die derzeitige Version wird den Forderungen der Verleger ja bereits gerecht, nachdem sie im Rahmen einer parallel laufenden Verlegerklage vom OLG Köln als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet wurde.

Tagesschau App

Federführend in dem seit Jahren währenden Streit hat sich der Axel-Spinger-Konzern gegen eine „öffentlich-rechtlicher Gratispresse“ engagiert. Springer war auch schon an vorderster Front zur Stelle, als es darum darum ging, das sogenannte „Leistungsschutzrecht“ durchzuboxen und von Google ein Entgelt für die Veröffentlichung von Textauszügen im Rahmen der Suchergebnisse zu verlangen. Google saß hier am längeren Hebel und hat die Verleger vor die Wahl gestellt, der kostenlosen Anzeige zuzustimmen oder komplett aus dem Suchindex zu fallen.

Im aktuellen Streit ist ein Rückzieher mehr oder weniger ausgeschlossen, die neue Regelung muss nur noch von den Landtagen bestätigt werden. Künftig sollen sich demnach die Angebote von Radio- und Fernsehsendern schon auf den ersten Blick von Angeboten der Verlage unterscheiden. Auf dieser Basis stellt sich natürlich berechtigt die Frage, inwieweit die unterschiedlichen Nachrichten- und Mediatheken-Apps der Sender gebührenrechtlich noch vertretbar sind. Die Regulierung schränkt den Mehrwert hier deutlich ein und es fragt sich, ob die Vertreter der Sender die in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen inklusive neuem Klagepotenzial bedacht haben.

Tagesschau: NDR hält an Klage fest

Die Tagesschau bleibt dann auch auf Konfrontationskurs und hält an einer Beschwerde zum Urteil gegen ihre App fest:

Der NDR will überprüfen lassen, ob das Verbot einer gesamten Ausgabe der tagesschau-App vom 15. Juni 2011 rechtmäßig ist. Die Beschwerde war vom NDR am 22. Januar gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) eingereicht worden. Das OLG Köln hatte die Ausgabe der umstrittenen tagesschau-App als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig. Mehrere Zeitungen hatten gegen die tagesschau-App geklagt. Sie waren der Ansicht, die kostenlose App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde.

Sendungen dürfen länger in Mediathek bleiben

Im Rahmen der Entscheidung wurde auch über die Mediatheken der Sender diskutiert. Hier wurden zusätzliche Freiheiten mit Bezug auf die Verweildauer der Angebote im Netz und die zugrundeliegende Auswahl beschlossen. Allerdings bleibt abzuwarten, was die neuen Möglichkeiten tatsächlich bewirken. So hängt die Zeit, über die hinweg Inhalte online angeboten werden dürfen, in den meisten Fällen auch von Lizenzverhandlungen ab, höhere Kosten könnten das Ganze am Ende also wieder zunichte machen. Das gleiche gilt für die nun mögliche Einbindung von Serien und Dokus europäischer Sender. Auch hier wird das zusätzliche Angebot nicht kostenfrei und damit umstritten sein, Serien und Filme aus den USA bleiben per Gesetz außen vor.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
16. Jun 2018 um 15:54 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    31 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    Abonnieren
    Benachrichtige mich bei
    31 Comments
    Älteste Kommentare
    Neuste Kommentare Meiste Stimmen
    Inline Feedbacks
    View all comments
    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 36767 Artikel in den vergangenen 8004 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2023 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven