Verbraucherschützer punkten gegen Facebook: Ordnungsgeld und AGB-Änderung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht Berlin einen wichtigen Punkt im Streit um die Nutzungsrechte der auf Facebook veröffentlichten Inhalte gemacht. Die europäische Facebook-Zentrale wurde zur Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 100.000 Euro verdonnert, weil eine umstrittene Klausel in den Nutzungsbedingungen trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht ausreichend geändert wurde.
Facebook war bereits im März 2012 gerichtlich dazu aufgefordert worden, auf die kostenlose Übertragung von Rechten für eine Unterlizensierung in den Nutzungsbedingungen zu verzichten – im Klartext hätte dies eine kommerzielle Verwendung dieser Inhalte für Werbezwecke ermöglicht. In der Folge hatte das Unternehmen die beanstandete Klausel zwar umformuliert, den Inhalt jedoch weitgehend beibehalten. Der Umfang der Rechteeinräumung blieb dem Gericht zufolge weiterhin unklar und die Richter hielten aufgrund des damit einhergehenden Verstoßes gegen das 2012 verhängte Unerlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro für angemessen.
Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen. (Klaus Müller, Vorstand des vzbv)
Die neue Rechtssprechung führt nun auch zum gewünschten Erfolg. Facebook hat in der Folge die Bestimmungen für deutsche Nutzer erweitert und die Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Inzwischen garantiert das Unternehmen die ausschließliche Verwendung für Facebook-Dienste und verzichtet auf die Rechteübertragung für Unterlizensierung:
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