Datenschutz
US-Gericht fordert Google zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten E-Mails auf
Ein amerikanisches Gericht hat einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge angeordnet, dass Google auch E-Mails, die auf Google-Servern außerhalb der USA gespeichert werden, an Ermittlungsbehörden übergeben muss, sofern ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Google erhält eigenen Angaben zufolge 25.000 entsprechende Anfragen von Justiz- und Ermittlungsbehörden pro Jahr. Teilweise hat das Unternehmen die Herausgabe bislang mit der Argumentation verweigert, dass die angeforderten E-Mails aus technischen Gründen in kleinere Datenpakete unterteilt auf unterschiedlichen Servern abgespeichert werden und das Unternehmen den genauen Speicherort nicht zwangsläufig kenne. Google hat sich mit Blick auf die Verweigerung der Herausgabe bislang auf ein zugunsten von Microsoft erlassenes Urteil gestützt, dem zufolge das Unternehmen nicht dazu gezwungen werden könne, auf einem Server in Irland gespeicherte E-Mails an die Ermittlungsbehörden zu übergeben. Laut Argumentation der Richter würde die tatsächliche Offenlegung der Daten erst innerhalb der USA und damit im Inland erfolgen, das Ganze sei somit regelkonform.
Google sieht dies allerdings anders und hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten. Man wolle entsprechende Anfragen weiterhin zurückweisen.