Rückforderungen im Einzelfall möglich
Urteil Netflix-Preiserhöhungen: Rückforderungen im Einzelfall möglich
Wie berichtet hat das Landgericht Köln mehrere Preiserhöhungen des Video-Streaming-Dienstes Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unzulässig erklärt. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen ursprünglich abgeschlossenes Premium-Abo von 11,99 Euro monatlich schrittweise auf 17,99 Euro angehoben wurde.
Zudem erklärte das Gericht die von Netflix verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Preisgestaltung für unrechtmäßig. Sie ermöglichten es dem Anbieter, Preise einseitig zu verändern – eine Klausel, die nach § 307 BGB unzulässig ist.
Der Kläger erhält etwa 200 Euro zurück. In seiner Entscheidung stützte sich das Gericht auch auf zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits betont, dass ein Sonderkündigungsrecht keine unwirksame Preisanpassungsklausel heilen kann.
Rückforderungen im Einzelfall möglich
Wie die Verbraucherzentralen jetzt melden führt das Urteil für andere Netflix-Nutzer jedoch nicht automatisch zu einer Erstattung. Wer betroffen ist, muss selbst aktiv werden. Voraussetzung ist, dass das Abo ursprünglich zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen wurde und keiner Preiserhöhung ausdrücklich zugestimmt wurde.
Nutzer sind dazu aufgerufen ihre Zahlungsverläufe zu prüfen und mögliche Rückerstattungsansprüche zu berechnen. Ob Netflix Rückzahlungen leistet, bleibt offen. Im Streitfall könnte eine Klage erforderlich sein. Dabei sind die gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten.
Die aktuellen Netflix-Preise
Verbraucherschützer sehen Signalwirkung
Die Verbraucherzentralen begrüßen das Urteil, da es die Anforderungen an Vertragsänderungen im digitalen Bereich konkretisiert. Auch bei Online-Diensten gilt: Preisänderungen bedürfen einer klaren und aktiven Zustimmung. Eine pauschale Zustimmung über wenig transparente Benutzeroberflächen reicht dafür nicht aus. Das Urteil dürfte daher auch für andere Anbieter von digitalen Abos von Bedeutung sein.
Typisch Deutsch, am Besten alles umsonst bekommen
Typisch Deutsch: Von der Materie absolut keine Ahnung haben, aber extrem viel Meinung dazu.
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Besser hätte man es nicht sagen können
Richtig… wie bei Zeiten was Impfungen und so betraf. Jeder hatte eine Meinung aber keine Ahnung.
Witzigerweise ist meistens das, was als ‚typisch beliebigesLand‘ betitelt wird etwas, was man in jedem Land vorfindet ;)
Typisch Online-Plattform: Erstmal anonym rummoppern
Wenn man keine Ahnung hat, kann man sich auch einfach nicht äußern.
Es gibt nun mal Regel und Gesetze und an die,müssen sich auch Konzerne halten und um nichts anderes geht’s hier und sein Recht in Anspruch zu nehmen, bedeutet nicht etwas umsonst, im Sinne von kostenlos,haben zu wollen.
Könnte Netflix,einen Anspruch gegen Dich durchsetzen, würden Sie es wohl ohne zu zögern tun.
Naja wenns auf dem Weg nicht geht, dann werden wir eben bald mehr Kündigungen von Dienstleisterseite erleben um solche Szenarien wasserdicht zu machen , die Fristen gelten halt in beide Richtungen, und welches ist dann die alternative? viele knicken dann im Rahmen ihrer Abhängigkeit dann eben doch ein, wenn die Nudeln im Supermarkt nächste Woche 20 cent mehr kosten, kannst Du Dir auch nur überlegen, essen oder lassen …
Schade das diese Gesetzesanwendung nicht bei wirklich wichtigen Dingen Dingen im Leben (Wie Mietverträge) nicht angewendet wird oder werden kann, wenn ich vor 10 Jahren für 8 euro den qm kalt vereinbart habe, warum darf hier ein Vermieter denn erhöhen?! Die BK Veränderungen werden doch bei der Hausgeldabrechnung sauber umgelegt, also hint es doch gar keinen Grund für eine Erhöhung der Kaltmiete …
Ich war auch Kunde seit Anfang an und bin dann bei 20€ ausgestiegen und beziehe es seitdem über gamsgo für 5-6€. Wenn Netflix nicht so gierig gewesen wäre, wäre ich direkt bei denen geblieben.
Und trotzdem erschleichst du dir eine Leistung, weil Verzicht gar nicht zur Debatte steht? Du machst dich nach wie vor zum Büttel einer Industrie, die dich am Nasenring durch die Manege zieht.
Wieso „erschleicht“ er sich eine Leistung? Ist Gamsgo illegal? Etwas billiger zu kaufen, ist kein „Erschleichen“.