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Videodienst muss seine AGB ändern

Kölner Gericht erklärt Netflix-Preiserhöhungen für rechtswidrig

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Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil mehrere Preiserhöhungen von Netflix für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend dafür war die Klage eines Nutzers, der seit 2017 ein Premium-Abo bei Netflix innehat und gegen die zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhungen geklagt hat.

Das Gericht hat festgestellt, dass die vorgenommenen Preissteigerungen nicht wirksam in den laufenden Vertrag einbezogen wurden. In der Folge wurde Netflix zur Rückzahlung der seit 2019 zu viel gezahlten Beiträge verurteilt.

Netflix

Die Grundlage für diese Forderung basiert auf der Tatsache, dass das Gericht bestätigt hat, dass Netflix die Preiserhöhungen auf nicht zulässige Art und Weise umgesetzt hat. Die Anzeige eines Pop-up-Fensters mit einem Zustimmungs-Button reicht dem Richterspruch zufolge nicht aus, um eine wirksame Vertragsänderung herbeizuführen. Zwar habe der Kunde auf die Schaltfläche mit der Aufschrift „Preiserhöhung zustimmen“ geklickt, es sei jedoch nicht hinreichend klar gewesen, dass es sich um ein neues Vertragsangebot handelte, das auch hätte abgelehnt werden können.

Preiserhöhungen nicht mit laufenden Leistungen verknüpfen

Vereinfacht gesagt: Netflix kann den Preis zum Datum der Verlängerung des Abos erhöhen, muss aber die bezahlte Leistung bis zu diesem Termin wie gewohnt erbringen und den Nutzer getrennt davon entscheiden lassen, ob er sein Abonnement zu den neuen Konditionen verlängern will.

Das Gericht hat damit verbunden auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt, die es dem Unternehmen erlaubt hat, Preise einseitig zu erhöhen, ohne zugleich eine Verpflichtung zur Senkung bei sinkenden Kosten vorzusehen. Eine solche einseitige Befugnis stelle eine unangemessene Benachteiligung dar und genüge nicht den Anforderungen des deutschen Vertragsrechts.

Über Anspruch wird wohl im Einzelfall entschieden

Eine Revision wurde vom Landgericht Köln abgelehnt. Die rechtlichen Fragen seien bereits durch obergerichtliche Rechtsprechung ausreichend geklärt.

Den juristischen Erfolg hat der Netflix-Abonnent dem Kölner Anwalt Christian Solmecke zu verdanken. Dieser informiert auf seiner Webseite auch ausführlich zu dem Sachverhalt und bietet dort ergänzend einen Musterbrief zum Herunterladen an, mit dessen Hilfe Netflix-Kunden den Videodienst zur Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge auffordern können.

Ob man als Netflix-Nutzer ebenfalls Anspruch auf eine Rückzahlung hat, ist allerdings fraglich. Nach Angaben der klagenden Kanzlei betrifft das Urteil grundsätzlich nur den konkreten Einzelfall, könne aber Signalwirkung für weitere Verfahren haben. Weitere Rückforderungen müssten aber wohl ebenfalls vor Gericht durchgesetzt werden. Es ist nicht anzunehmen, dass Netflix hier ohne jeden Widerstand kapituliert.

16. Mai 2025 um 18:28 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    31 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Bin seit 12/17 Premium Kunde. Ob sich Netflix bezüglich einer Rückvergütung bei mir melden wir?

      • Es gibt ein gerichtliches Urteil. Exakt derselbe Sachverhalt betrifft tausende Kunden. Trotzdem soll jeder einzelne Klage einreichen?

        (1) Gibt es immer wieder Schlagzeilen das Amtsgerichte und Gerichte in Deutschland überlastet sind. Komisch, wie kann das nur sein…

        (2) Ist das ein fatales Signal an Gesetzesbrecher wie Netflix. Solange es nur ums Geld geht und keine Straftat vorliegt können Unternehmen Gesetze missachten, da jeder einzelne Klage für denselben Mist einreichen muss. Das werden viele nicht machen und selbst wenn dauern die Verfahren Jahre. Aufgrund der geringen Klagezahl ist das dann immer noch ein dickes Plusgeschäft für Gauner wie Netflix.

        Ein richtig dummes System! Aber wir leben in einem Land, welches sich jahrzehntelang gegen Sammelklagen gewehrt hat.

        Die einzigen die von so einem Schwachsinn profitieren sind Unternehmen wie Netflix und Anwälte die nur „Copy und Paste“-Klagen einreichen müssen.

      • Nun Ben, du kannst hier gerne weiter Stammtisch Parolen verbreiten, aber diese haben kein juristisches Fundament. Das Rechtssytem ist so ausgelegt , dass der Vertragspartner von demjenigen zu belangen ist, der den Vertrag oder Teile desselben anfechten will. Eine Sammelklage macht hier einen Sinn, ja ja in Anbetracht der jeweils singulären Vereinbarungen jeder Fall anders gelagert ist. Man darf froh sein, keine amerikanischen Verhältnisse in Deutschland zu haben.

    • Das wird wie mit den Banken ablaufen. Ihr müsst das Geld selber zurück fordern mit dem Hinweis auf das verlorene Verfahren. Da gab es damals was von der verbraucherzentrale, womit ich dann mein Geld von der Bank zurückbekommen hab, sowas kommt die Tage auch für Netflix, ihr müsst halt selber aktiv werden.

  • Spätestens wenn die Klage eingeht, werden Sie wohl zahlen, da sonst noch weitere Kosten auf Netflix zukommen würden, für eine Klage, welche sie ja jetzt bereits verloren haben.

    • Da wird sich Garn nichts tun! Denn sie wissen das ein Einzelfall, grundsätzlich ein Einzelfall bleibt! Willst du Netflix?? Also zahlst du das geforderte! Willst du es nicht? Kündige! Simple Logik! Denkst du, die Preiserhöhungen in den letzten Jahren, seinen nicht gerechtfertigt? Oder irgendwie falsch durchgeführt worden? Klagst du! Also wegen 2-5 € im Monat klagen nur einige wenige wahnsinnige;)!!! Somit….. da wird gar nichts kommen!! Jeden Kläger, würde ich anschliessend auch für immer verbieten jemals ein Abo abzuschließen!! Ist doch Ehrensache! Wie du mir, so ich dir!!

      • Wozu klagen? Es gibt ein Musterschreiben. Macht ca. 200€. Für manche Menschen ist das viel Geld …

      • Ein Musterschreiben das dir effektiv nichts bringt.
        Willst du Geld, musst du klagen und das selbst vor Gericht erstreiten.
        Es ist ein Einzelfall-Urteil ohne Signalwirkung.

      • Wer es nicht probiert, wird es nicht erfahren. Das Gericht hat Teile der AGB für unwirksam erklärt. Was die Zukunft bringt such für ähnliche Konstellationen bei anderen Anbietern werden wir sehen. Es wird sicherlich Nachahmer geben die ebenfalls klagen. Wenn der Verbraucherschutz mitzieht kann das schnell auch für alle gelten. Aber hier wird ja lieber gemeckert …

      • *auch

      • Wo meckert denn jemand?
        Ich habe nur angemerkt, dass das Musterschreiben als solches kein Geld bringt und man selbst klagen muss mit ungewissen Ausgang.

      • Hier in den Kommentaren wird rumgemeckert dass das Urteil ja gar nicht relevant sei. Die Anwälte sehen das anders und wer es nicht versucht wird es nicht erfahren …

      • Die einzige Relevanz die dieses Urteil hat, ist das anderen Leuten gezeigt wird das es funktionieren kann das einzuklagen. Mehr aber auch nicht.
        Aber für die eigentlichen Prozesse hat dieses Urteil eben keine Relevanz.
        Und es ist auch keine Garantie dafür das ein anderer Richter genauso entscheidet.

    • und was passiert mit Kosten die man anhäuft? sie werden im Rahmen weiterer Preiserhöhungen an alle verbleibenden und neuen Kunden weiter gegeben.
      Das Problem wird ausgesessen, da sich jeder der denkt er sei geschäddigt worden, selbst aktiv um die Rückzahlung bemühen muss…. und das werden weniger Leute machen … erstmal müsste das flächendeckend bekannt sein.

      Warum aber diese US amerikanischen Firmen immer wieder darin auffallen, Formvorschriften nicht ordnungsgemäß umzusetzen? hier müsste auch mal ein Schuss vor den Bug her…

  • Hm, ich kann mich an gar keinen Button oder ähnliches erinnern, nur an eine Info, dass der Preis erhöht wird.
    Diese Woche kam das nächste Schreiben, dass ich entweder demnächst mehr zahlen soll, oder kündigen kann…

    Ich überlege…

  • Gericht feiert sich heftig… Folgen genau 0%, „vergebene Lebensmü“ 100%

  • Verstehe das jetzt nicht wirklich, man kann ja monatlich kündigen.

    • Was gibt es denn dort nicht zu verstehen?
      Du hast einen Vertrag mit Netflix geschlossen der dich monatlich Summe X kostet. Netflix hat laut Gericht den Vertrag quasi beendet und du hast einen neuen teureren Vertrag bekommen für monatlich Summe Y.
      Da die Vertragsänderung für ungültig erklärt wurde hast du jeden Monat die Differenz zwischen Y und X bereits umrechnend bezahlt und könntest dir per Klage diese Summe zurückerstatten lassen

      • Ja, einen Vertrag der monatlich kündbar ist. Ist ja nicht so, dass du für 1 Jahr abschließt und Netflix nach zwei Monaten mehr Geld will, und das auch schon für die kommenden 10 Monate und nicht erst ab dem 13.

        Das wäre natürlich nicht ok. Aber bei einer monatlichen Kündigungsfrist für beide Seiten. Wenn es dir nicht passt, ab dem nächsten Monat mehr zu zahlen, dann kündigen halt.

        Wie kann einem nicht klar sein, das man das auch ablehnen kann? Ablehnung durch Kündigung.

        Gut, man könnte über einen Weiter Button oder ähnliches diskutieren. Aber dann muss man eben damit rechnen, dass dann bei Ablehnung der Anbieter kündigt.

        Ist bei den Banken doch jetzt auch so. Du widersprichst und musst dann halt irgendwann mit der Kündigung der Bankverbindung rechnen.

      • Hier geht’s ja um 2 unabhängige Rechtsfragen. Popup mit Button + einseitige Erhöhung.

        Ersteres ist unzulässig, da unklar war, dass es eine Vertragsänderung ist, die zustimmungspflichtig ist. ABER der Hauptgrund nach meiner Interpretation für die Unzulässigkeit ist der Zeitpunkt der Einblendung. Du bezahlst bei Netflix im Voraus für einen Monat, also Monatsvertrag. D.h. in dem Fall hätte er bis zum Monatsende noch für 11,99€ gucken können anstatt den neuen Preis. Durch den Klick auf den Button, hat er vorzeitig mehr gezahlt, weil er damit einen neuen Monatsvertrag abgeschlossen hat. Rein formal kann Netflix erhöhen, wenn die im Voraus bezahlte monatliche Vertragsleistung erbracht wurde oder dir kündigen. Du hast halt keinen garantierten Preis + Leistung über mehrere Jahre hinweg (sondern nur mtl.), dafür kannst du aber mtl. kündigen. Dieses Vertragsmodell hat eben Vor- und Nachteile.

        Das ist aber nicht das Entscheidende an dem Urteil. Entscheidend ist die Klausel in den AGB, die Netflix erlaubt die Preise einseitig ohne Begründung zu erhöhen (ohne dass sich was an der Leistung ändert) + automatische Rüchnahme der Erhöhtung wenn die Begründung hinfällig wird. Das geht halt einseitig zu Lasten der Konsument:innen und ist nach deutschen Recht unzulässig.

        So wie ich das verstehe, kann Netflix zum Monatsende den Beitrag für den nächsten Monat erhöhen. Du zahlst ja monatsweise, d.h. für einen Monat im Voraus. Wenn sie dir das beschriebene Popup

      • ‚Wie kann einem nicht klar sein, das man das auch ablehnen kann?‘

        Der Punkt ist nicht der, ob ein Umstand für menschliche Logik ganz banal eben logisch ist, sondern ob die AGB das auch juristisch widerspiegeln. Wie oft sagt die menschliche Logik dass etwas nicht sein kann/darf aber ein Jurist sagt Dir das Gegenteil? ;-)

  • War eine endgültige Einzelfall Entscheidung.
    Wird bestimmt in der Branche nicht gefeiert und zeigt dem Rest der Abo Branche wie der Hase ab jetzt auch rückwirkend läuft.

  • Warum dies nur eine Einzelentscheidung sein soll verstehe ich nicht, denn es haben doch alle Kunden den gleichen Vertrag und ebenso die einseitige Vertragsanpassung gehabt. Als ob es bei anderen Kunden andere Punkte zu beachten gäbe und jeder ein Individualvertrag hätte.

  • Ich hab einen Telekom Magenta Vertrag, bei dem Netflix integriert ist. Dort wurden die Netflix-Erhöhungen der letzten Jahre nicht umgesetzt – aber in diesem Monat kam doch erstmalig eine Telekom-Mail, dass sich der Netflix-Anteil aufgrund gestiegener „Vorleistungskosten“ um 2,- pro Monat erhöht.
    Ich kann den ganzen (Magenta)vertrag canceln oder stillschweigend akzeptieren.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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