Router-Rückgabe bei Kündigung
Urteil gegen Vodafone: Schadensersatz für Mietgeräte zu hoch
Auf zwei Urteilen der Landgerichte Düsseldorf und München basierend hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gute Nachrichten. Der von Vodafone geforderte Schadensersatz für nicht zurückgeschickte Geräte ist zu hoch.
Die beiden Gerichte haben über entsprechende Klauseln in den Verträgen von Vodafone und Vodafone Deutschland geurteilt, denen zufolge der Neupreis zu entrichten ist, wenn ein gemietetes Gerät nach Vertragsende nicht zurückgegeben wird. Die Schadensersatzforderungen konnten sich darauf basierend auf bis zu 250 Euro belaufen.
Die Urteile bestätigen unsere Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurück gibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.
Während das unter dem Aktenzeichen 12 O 83/20 geführte Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH bereits rechtskräftig ist, hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH im Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 O 7213/20 Rechtsmittel eingelegt. Die Verbraucherschützer empfehlen Kunden, in einem aktuellen Streitfall auf die Urteile zu verweisen oder dem Unternehmen anzubieten Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen.