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Wechselrichter-Updates dürfen kommen

Solarpaket I ist durch: Balkonkraftwerke dürfen jetzt 800 Watt einspeisen

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79 Kommentare 79

Bereits im vergangenen Monat hat der Bundestag das Solarpaket I angenommen und damit nicht nur grünes Licht für den Wegfall der Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke gegeben, sondern auch einer Erhöhung der maximalen Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt zugestimmt. Diese Änderungen des ursprünglich 2014 verfassten Erneuerbare-Energien-Gesetz sind jetzt gültig.

Ausschlaggebend ist die mit dem 15. Mai datierte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In der Regel treten die Gesetze dann am Tag nach ihrer Verkündung dort in Kraft, so auch im aktuellen Fall. Die Leistungserhöhung findet sich dort wie folgt formuliert:

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.

Hersteller können ihre Updates ausspielen

Interessanterweise scheinen die ersten Hersteller bereits auf das neue Gesetz zu reagieren. Uns hat heute Vormittag bereits ein Screenshot erreicht, der die offenbar nach einem Firmware-Update erhöhte Leistungseinstellung 800 Watt in der Anker-Solix-App zeigt.

Anker Solar 800 Watt

Wir dachten hier erst an einen Zufall, da sich die Umstellung auf unseren Systemen nicht nachvollziehen ließ. Möglicherweise wird das entsprechende Update aber auch schrittweise verteilt, Anker hat auf jeden Fall angekündigt, dass die Umstellung für Kunden mit „gedrosselten“ SOLIX-Wechselrichtern kostenlos ist.

Andere Systeme bieten schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit, die Umstellung von 600 auf 800 Watt manuell vorzunehmen. Dies ist mit der Gesetzesänderung im Rücken nun auch auf legalem Weg möglich.

Haltet also auch eurerseits Ausschau nach entsprechenden Firmware-Updates von Herstellern wie Anker oder Ecoflow. Über weitere Hinweise freuen wir uns jederzeit, packt diese gerne auch in die Kommentare.

Danke Norman

16. Mai 2024 um 20:28 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    79 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Bin auf der Suche nach einem Komplettpaket für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt. Gern mit online Wechselrichter. Gibt’s hier Empfehlungen? Die Panels werden liegend installiert, brauchen also nur einseitig Strom zu generieren. Danke.

  • Lass es, es macht süchtig…. hinterher biste ein Haufen Geld los und hast weder Platz am Dach (PV Module) noch im Keller oder Schuppen (Akku)…. aber mydealz hilft…. aber sag nicht ich hätte Dich nicht gewarnt!

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  • Gestern bereits das Update eingespielt.

    Nur leider ist die App Talent Home so mies, dass am Ende des Tages immer der erzeugte Strom verschwindet..Online sieht man ihn dann….crazy.

  • being meiner Anker Solix wird noch kein Update in der App angezeigt

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  • Ob man jetzt auch ein Balkonkraftwerk zu einer bestehenden PV Anlage installieren darf?

  • Der Halbsatz „hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden“ ist doch absoluter Blödsinn! Wie will ein Mieter wissen, in welcher Reihenfolge seine Steckdosen verklemmt sind?

    • Lieber Clintt. Die Entnahmestelle ist Ihr Stromzähler und der Letztverbraucher sind Sie. Alles klar ? Hat mit den Steckdosen in Ihrem Haus nix zu tun.

      • Danke für diese erhellende Antwort, ernst gemeint!

      • John Applespeed

        Da fragt man sich warum man es nicht gleich so schreibt

      • Nein, das ist FALSCH! Sie meinen den Endverbraucher. Hier wird aber vom Letztverbraucher gesprochen. Gemeint ist damit das letzte stromverbrauchende Gerät in einer Leitung in einem Haus/Wohnung, die heutzutage in der Regel mit einem Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomat B16) ausgestattet ist. Wird das Balkonkraftwerk VOR dem letztverbrauchenden Gerät eingesteckt, könnte es (in einem sehr unwahrscheinlichen und provozierten Fall) zu einer Leitungsüberlastung kommen. Das könnte man jedoch umgehen, wenn man den LSS auf 13A reduziert.

      • Don’t fck the fckers:

        Letztverbraucher: Der Letztverbraucher ist die Person oder der Haushalt, der den Strom letztendlich verbraucht. In diesem Fall ist das der Mieter oder Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, in dem das Balkonkraftwerk installiert wird.

        Entnahmestelle: Die Entnahmestelle ist der Punkt, an dem der Strom aus dem öffentlichen Netz in das Netz des Letztverbrauchers (also die Wohnung oder das Haus) eingespeist wird. Dies ist typischerweise der Stromzähler.

        Hinter der Entnahmestelle: Dies bedeutet, dass das Balkonkraftwerk hinter dem Stromzähler des Letztverbrauchers installiert wird. Mit anderen Worten, es wird an das interne Stromnetz der Wohnung oder des Hauses angeschlossen und nicht direkt an das öffentliche Netz.

      • Na dann wartet mal ab, bis die VDE-Anpassung fertig ist! Dann reden wir weiter!

      • VDE = Scheiß egal

  • Und am Schluss jammern, dass sich die Investition nicht gelohnt hat, weil sie zum Einem kurz vor Erreichen der schwarzen Null erneuert werden muss und die Böse Sonne in Deutschland viel weniger scheint als in Afrika-:))

    • Wenn ich die schwarze Null (fast) erreiche hat es sich doch schon rentiert weil die Leistung, die ich bis hier erzeugt habe, nicht schmutzig erzeugt werden musste. Geld ist nicht alles, Bamm-Bamm

      • Der Strom wird natürlich nicht „schmutzig“ produziert, aber die vermeintlich chinesischen Module mit dem ganzen Drumherum wie Produktion, Transport, Entsorgung, aber schon.

      • Halt Stop! Geld ist alles!

    • Der Bamm-Bamm kennt sich aus, nicht.

      Man muss bei den brutal fallenden Preisen für Panels plus Wechselrichter die Teile ja fast schon auf der Nordseite installieren, damit die ihr Geld nicht wieder einspielen. Netto z.B. haut Komplettpakete für 300€ raus. Gut, da wird die Qualität nicht so doll sein. Aber da geht die Reise hin: Man bekommt heute die ganze Hardware für sehr kleines Geld.

    • Ich hab vor zwei Jahren gekauft (zu einem mittlerweile völlig überhöhten Preis) und bin meinen Berechnungen nach trotzdem in spätestens 3 Jahren im Plus.

      Mittlerweile kann man fast sagen, dass die Anlage sich nach 2 Jahren gerechnet hat. Um die 300€ ist ja mittlerweile normal. Danach hat man also noch locker 15-20 Jahre eine Ersparnis.

    • Balkonkraftwerke rechnen sich (ohne Batteriespeicher) locker nach 3-4 Jahren. Habe alleine im ersten Jahr rund 180€ Stromkosten gespart. Und meine Module sind nicht direkt nach Süden gerichtet.

  • Antworten moderated
      • Selbst wenn die Ausführungen stimmen würden: Kohlestrom hat keine „Vollkosten“ oder wie? Was kosten denn die Folgen des Klimawandels? Oder ist so ein Hochwasser nur eine Schönrechnung von erneuerbaren Energien?

      • Welcher Klimawandel? Den gab und gibt es schon immer! Mal drüber nachdenken was z.B. die Kreidefelsen in Rügen sind?! Ah stimmt versteinerte Algen hmmm dann war das Meer wohl schon mal ziemlich hoch?!
        Oh schlimm und jetzt reden wir über 20-30cm lol!! Diese Arroganz des Menschen kotzt nur an! Die Erde ist ca 4,5 Milliarden Jahre alt!!!was ist da in dieser Dimension unsere Zeitliche Existenz auf der Erde? Nix und die Nutzung fossiler Energieträger von 200-300Jahren? Das macht null aus! Wir denken wir sind so wichtig und verändern alles! Ein scheiss machen wir! Aber damit kann man kein Geld machen, Klimaschutz ist nur Geld verdienen.

    • Danke für den Tipp.
      Dann kaufe ich stattdessen lieber einen 85 Zoll TV….

      nicht

    • Dass ein Rohstoffhändler da eine einseitige Sichtweise hat ist wohl klar…
      All diese Aspekte gelten auch für Kohle, Gas und Öl. Und da kommen noch die Folgekosten der Klimaerwärmung hinzu.

    • Alleine die Kosten für den verstrahlten Abfall der Kernenergie rechtfertigt alles andere als Quelle.
      Zudem hat niemand (!) der Entscheidungsträger behauptet, dass wir den Klimawandel mit Erneuerbaren als Basis für lau bekämen.
      Die verlinkte Seite geht also von einer falschen Grundlage aus. Also danke für die Info, ist leider wertlos und irreführend.

  • ACHTUNG: in Deutschland ist der VDE für Elektrische Anlagen zuständig und veröffentlicht entsprechende Normen. Das Inkrafttreten des Solarpaket 1 bedeutet nicht, dass 800W Einspeiseleistung erlaubt sind. Im Gesetz wurde lediglich das Steckersolargerät aka Balkonkraftwerk erstmals als eigene Geräteklasse für das EEG definiert.
    Die entsprechende Norm (VDE V 0126-95) ist noch bis Juli in der Kommentierungsphase und wird voraussichtlich im Spätsommer angepasst. Mehr unter https://solar2030/solar-news

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      • Naja viel Meinung ohne Ahnung! VDE erlässt Verordnungen und Vorgaben welche gesetzesähnlichen Charakter haben. Bzw die Gesetze beziehen sie auf Verordnungen der entsprechenden Fachverbände und andersrum! Was auch Sinn macht sonst müsste für jede Kleinigkeit und technische Änderung ein Gesetz angepasst und erlassen werden macht ja leider kaum Sinn! Im Gesetz wird dann stehen: „… zulässig gem. Aktueller VDE0500…“

    • Ich zitiere mal vom WeKa-Portal:

      Das unterscheidet Normen von Gesetzen

      Zu den wichtigsten Normen in Deutschland gehören DIN-Normen, VDE-Normen und ISO-Normen. Bei der Frage, ob eine Norm rechtlich verpflichtend einzuhalten ist, hilft die Betrachtung, woher eine Norm stammt:

      DIN-Normen erarbeiten und verabschieden die Arbeitsausschüsse des DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.).
      VDE-Normen gibt der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. heraus.
      ISO-Normen veröffentlicht die ISO (International Organization for Standardization). In dieser internationalen Organisation für Normung sind Mitglieder aus 166 Staaten vertreten.
      All diese Organisationen sind im Wesentlichen privatrechtlich organisierte Institutionen. Juristisch betrachtet sind sie weit von der Stellung einer gesetzgebenden Organisation entfernt. Sie haben also weder den Auftrag noch die Befugnis noch die Legitimation, rechtlich bindende (im Sinne einer staatlichen Gesetzen oder Verordnungen gleichwertigen Verbindlichkeit) Dokumente zu erlassen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1998 folgendermaßen bestätigt: „DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.“

      Damit sind und bleiben (technische) Normen „nur“ freiwillige Standards. Ihr ureigentlicher Zweck ist nicht, Unternehmen mit Vorgaben zu gängeln und bei Nichteinhaltung juristisch belangen zu können. Technische Normen sollen das Zusammenarbeiten in komplexen Produktions- und Wirtschaftsbeziehungen erleichtern, indem sie einheitliche (standardisierte) Maße, Typen, Größen, Methoden festlegen.

      Gesetze und Verordnungen dagegen durchlaufen festgelegte staatliche und parlamentarische Verfahren, ihre Inhalte werden damit rechtsverbindlich (auch wenn sie bisweilen irreführend als Rechtsnormen bezeichnet werden).

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      • Das ist völlig richtig.

        Einzig zu Bedenken wäre der Umstand, wenn ein Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Einhaltung bestimmter Normen verlangt. Das hätte dann durchaus rechtliche Bedeutung, wenn dir aufgrund einer Nichteinhaltung im Schadensfall die Regulierung des Schadens verweigert wird.

        Ich bin da jetzt nicht vom Fach, aber ich kann mir vorstellen, dass das für Mieter schon das „Aus“ bedeuten kann für BKW, wenn die Gebäudeversicherung entsprechende Einschränkungen hätte.

      • @restek: Bitte poste den gesamten Text unter jeden Kommentar, in dem Normen, Regeln und Gesetze gleich gesetzt werden!
        Irgendwann verstehen es alle, oder geben entnervt auf, uns belehren zu wollen.

    • Normen werden erst dann verbindlich, wenn sie in Gesetze eingebunden werden. Von daher kann der VDE erstmal normieren, was er will…

    • Der Kollege hat Recht! Die Versicherung bezieht sich auf die geltende VDE-Norm!

      Daher Vorsicht bei Freischaltung auf 800w ;)

      (Nur falls es zum Versicherungsfall kommt)

  • Hatte ich schon vor einem halben Jahr auf 800 gestellt :)

  • Der Artikel hat n krassen Fehler! Es gibt absolut ne Anmeldepflicht. Nämlich im marktstammregister. Lediglich die Anmeldung ein Netzbetreiber fällt weh!

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    • Darüber hinaus ist der Artikel auch bei den 800 Watt fehlerhaft. Im solarpaket 1 steht nichts von 800 Watt. Das ist Sache der vde und die Diskussion ist erst in ein paar Wochen.. junge junge..

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  • Kann mir jemand mal eine Quelle nennen, wo man sich vernünftig über das Thema informieren kann? Sicherlich kann ich über Google suchen, aber erfahrungsgestützte Hinweise sind mir doch häufig lieber!

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  • Anker MI80 wurde gestern bei mir auch upgedatet…. War plötzlich da ohne Meldung

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  • So lange wie der Stromzähler nicht rückwärts läuft wie in den Niederlanden komplett uninteressant und unrentabel.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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