Neuer Service der Verbraucherzentralen
„Selbstbestimmt“: Neues Online-Tool erstellt Vorsorgedokumente
Auf Grundlage der Papierformulare und Formulierungen, die das Bundesministerium der Justiz für die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung bereitstellt, haben die Verbraucherzentralen jetzt ein Online-Tool erstellt und bietet dieses unter der Überschrift Selbstbestimmt für alle Menschen (und deren Angehörige) an, die für den „Fall der Fälle“ gerüstet sein wollen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Über Selbstbestimmt lassen sich die angeführten Vorsorgedokumente seit wenigen Tagen direkt im Webbrowser erstellen, ausdrucken und rechtssicher unterschreiben – der Kauf entsprechender Vorlagen, der bislang häufig empfohlen wurde, kann so komplett entfallen.
Über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollten pflegende Angehörige und Personen mit sich intensivierenden Krankheitsverläufen verfügen. Grundsätzlich kann es jedoch auch nicht schaden, wenn sich durchschnittlich gesunde Verbraucherinnen und Verbraucher damit auseinandersetzen, was im Ernstfall bei Behandlungen, oder von Betreuern besonders berücksichtigt werden soll.
Drei Monate editierbar
Die Online-Ausfüllhilfe muss dabei nicht in einem Rutsch absolviert werden, sondern kann angefangen, pausiert und im Zeitraum von drei Monaten beliebig häufig editiert werden.
Sind alle Erklärtexte gelesen, die gestellten Fragen beantwortet und gesonderte Entscheidungen getroffen (etwa ob zusätzlicher Platz für die Bestätigung einer ärztliche Aufklärung bzw. die Einwilligungsfähigkeit durch einen Arzt oder Notar gelassen werden soll) spuckt Selbstbestimmt ein druckbares PDF-Formular aus. Dazu gibt es eine Word-Datei, die bei späteren Willensänderungen noch Ergänzungen bzw. Korrekturen am Text zulässt.
Über „Selbstbestimmt“ verfügbar sind aktuell:
- Patientenverfügung: „Sie bestimmen, wie Sie behandelt werden wollen.“
- Vorsorgevollmacht: „Sie regeln, wer für Sie handeln soll.“
- Betreuungsverfügung: „Sie legen fest, wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.“