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Redtube-Abmahnungen: Anschauen von Streams laut Bundesregierung legal

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Die Bundesregierung lässt verlauten, dass das Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung ist. Konkret vertritt diese Meinung Bundesjustizminister Heiko Maas in seiner Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei. Das schlichte Betrachten eines Streams sei noch keine Vervielfältigung und stehe damit nicht mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt. Dort wird für einen Verstoß nämlich eine „Vervielfältigung“ vorausgesetzt.

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Laut Lawblog-Autor Udo Vetter dürfte diese Einschätzung die Erfolgschancen der in den letzten Wochen vieldisktutierten Redtube-Abmahner deutlich mindern. Der Fachanwalt sieht die Massenabmahnungen damit bereits an der ersten Hürde scheitern. Zudem wird bereits staatsanwaltschaftlich wegen Erpressung und Betrug gegen die für die Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen ermittelt.

Auch wenn die Einschätzung der Bundesregierung noch kein Freispruch ist und man den Fortgang des Verfahrens abwarten muss, es wird immer wahrscheinlicher, dass die Massenabmahner mit der Redtube-Aktion ein fettes Eigentor geschossen haben.

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08. Jan 2014 um 18:30 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    79 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ist das damit auch die offizielle gesetzliche Absolution, sich auf Kinoportalen aktuelle Blockbuster anzuschauen, bis der Computer abraucht??? Ich hab’s bislang nie gemacht, weil ich ein alter Schisser bin, aber wenn das jetzt so ist…

    • Mag schon sein, dass es rechtlich legal ist. Aber die ethische Frage wäre hierbei noch nicht beantwortet.

      • Die „ethische“ Frage?!

      • Die beantworte ich für mich ganz schnell

      • Ethisch? So ein scheissgelaber aber auch.

      • Alle, die darüber nicht nachdenken und dies sogar als „scheißgelaber“ abstempeln, sind in meinen Augen einfach nur Gehirnclowns, die mal ihren Blick weiten sollten. Geht mal in eine Bibliothek und lest mal ´ne runde gute Literatur. Hegel zum Beispiel.

      • Stimme dir voll und ganz zu „so ein Scheiß aber auch“

      • wer zum teufel ist hegel?

      • @Tobi: ok, ich denke drüber nach. Ich verursache KEINEN Schaden durch das gucken des Streams, DENN die Filme die mich wirklich interessieren gucke ich im Kino und der Rest ist purer Zeitvertreib für den ich auf ethisch legalem Weg eher drauf verzichten würde als auch nur 1€ dafür auszugeben. Die ethische Frage ist damit für mich fertig abgehandelt…

      • Welche ethische Frage? Die Filmstars können sich trotzdem einen Porsche leisten….so ein schwachsinn…

      • schwachsinn? ihr seid der grund, warum es bald keine künstler mehr gibt.
        ihr denkt, dass ihr alleine keinen schaden anrichtet. wenn jedoch jeder so denkt, dann gibt es keine musik, filme, bücher mehr. aber da sich 90 % dran halten und 10 % zecken sind, finanzieren wir euch mit. danke, ihr coolen säue.

      • Bei den „Künstlern“ käme eh so gut wie nichts an, selbst wenn man fürs Streamen bezahlen würde. Die bekommen einen Abschlag und nur dann noch mehr, wenn wider erwarten mehr eingenommen werden sollte. Und bei multinationalen Unternehmen darf man davon ausgehen dass die Kasse so oder so stimmt, die wird nämlich aufgefüllt von wem? Von uns allen. Egal wieviel gestreamt wird.

      • du sagst also, dass es ein unterschied ist, wenn sich 100 leute ein film streamen oder 100 leute eine bluray kaufen. wusste ich gar nicht.

      • lieber michael, dann lies dir bitte
        „Wirtschaftlicher Schaden durch Medien-Piraterie“ (findest du bei google)
        durch und erklär mir, wie die kasse bei solchen einbrüchen stimmen kann und von wem künstler bezahlt werden, wenn die „arbeitgeber“ pleite gehen.

      • Seit wann macht man Kunst, um damit Geld zu verdienen? Die größten Künstler haben von ihrer Kunst nie gut leben können. Was du meinst sind findige Geschäftsleute oder Menschen die mit ihrem Körper Geld verdienen. Das ist für mich keine Kunst und auch nichts erstrebenswertes.

        Wenn das was du sagst stimmt, warum werden Filmproduktionen immer teurer und die Stars verdienen jedes Jahr mehr und mehr Geld?

    • das und die Nutzung des gestern vorgestellten Webauftritts „YourTV.to“ !?

      • Da schaut man ja fernsehen. Dafür zahlst du sowieso gez, bzw. Für die privaten eh nichtd.

    • Zitat ausdrucken und als
      „Sie kommen aus dem Gefängnis frei“-Karte einsetzen. Klappt sicher.
      Recht wird von Richtern gesprochen. Das Parlament erlässt Gesetze. So sieht es aus!

    • Ich schaue mir immer gerne Filme im Internet an die ich jetzt nicht so unbedingt im Kino sehen muss aber für Filme wo ich denke es Lohn sich gehe ich auch gerne mal ins Kino ;)

    • Nun ja. Ja darfst du. Jetzt wurde ein präzidendsfall geschaffen.

      • Das ist kein Präzedenzfall sondern lediglich die Einschätzung des Justizministers… Oder ? Bei uns sind Gesetzgebung und Rechtsprechung lt Grundgesetz getrennt…

  • Die Überschrift ist irreführend. Nur weil die Bundesregierung mitteilt, dass es sich hierbei nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind Streams somit nicht automatisch legal. Das ist schlichtweg falsch.

      • Nur weil etwas nicht schwarz ist, ist es deswegen nicht gleich weiß. Unjuristisch erklärt.

      • @Fab0ne: genau genommen ist es aber doch genau so. Es ist alles legal bis es ein entsprechendes Gesetz gibt was es einschränkt. Das es vielleicht offenkundig nicht richtig sein kann ist unerheblich. Selbst wenn du jetzt etwas machst was morgen für illegal erklärt wird, kannst du doch nicht belangt werden weil zum Zeitpunkt der Tat nichts dagegen gesprochen hat

      • Das ist so nicht richtig Komacrew.
        Nur weil der Bundesjustizminister sagt streamen sei nicht illegal, ist das noch lange kein Gesetz. Und nur daran haben sich Richter zu halten.
        Und alle was per Gesetz noch nicht verboten ist, ist nicht automatisch legal! Das ist schlicht naives denken.

      • Boah Korinthenkacker
        Was bisher nicht verboten ist, ist so gesehen auch legal, denn ich kann gesetzlich nicht belangt werden, Weil ich es ja auch gar nicht besser wissen konnte!

    • Die Bundesregierung hat glaube ich nur gesagt, dass sie das so sieht, die endgültige Entscheidung aber die Gerichte fällen müssen. So habe ich es jedenfalls gelesen.

    • In Deutschland ist nur verboten, was per Gesetz verboten ist.
      Alles andere ist legal.
      Es ist nicht verboten Filme zu streamen und war es auch noch nie.

      • Interessant wäre, wann die Regierung endlich mal eingeht auf diese Streaming-Angebote. Es wird genutzt und sollte im Jahr 2014 endlich mal aus der rechtlichen Grauzone reglementiert werden!

      • Nachtrag: Damit meine ich natürlich nicht einfach nur so eine Wortmeldung vom Maas. Sondern eine konkrete Anpassung des BGBs oder des Strafrechts. (kp wo sowas unterkommt)

      • @Bene: da das Internet für die Gesetz entscheidenden noch Neuland ist kann das noch einige Zeit dauern. Erstmal muss man ja klären was überhaupt dieses streamen ist und ob man das essen kann ^^

  • Sagt mir bitte, das das auch für Movie 4k, und ähnliches gilt! Bitte

    • Schau doch keine Filme auf solchen Portalen. Sieh sie dir im Kino an oder leih sie bei iTunes, schau bei watchever etc.
      Dass damals keine Massenklagen bei der Sache mit kino.to kamen, lag einfach nur daran, dass es zu viele waren und lieber die Betreiber verklagt wurden. Das kann sich schnell ändern und dann seid ihr alle dran.

      • Ach und nochwas: wie kann man sich denn überhaupt Filme mit solcher Qualität anschauen? Sieht doch furchtbar aus!

      • Oha, noch jemand, der viel zu gerne Jura studiert hätte…

      • BenchR hat doch absolut recht. Filme für die du dich interessierst sollst du kaufen und somit die Macher belohnen/entlohnen. Du willst doch auch, das du am Monatsende bezahlt wirst – und irgendwo kommt das Geld dafür auch oder zeiht dein Chef sich das aus den Hintern? Aber komm mir jetzt nicht mit die verdienen eh genug…

  • Entscheidend ist der Satz „Auch wenn die Einschätzung der Bundesregierung noch kein Freispruch ist und man den Fortgang des Verfahrens abwarten muss, es wird …“

    Das sollte bloß keiner zum Anlass nehmen die ganze Sache auf die leichte Schulter zu nehmen. Bis das nicht vollständig geklärt ist ist das definitiv kein „Freispruch“.

  • Also der Wortlaut in der Antwort war ja wohl eher so, dass dies noch von höchstrichterlicher Stelle entschieden werden muss. Sprich dem europäischen gesetzhof. Und solange der da nichts eindeutiges urteilt, ist da noch lange kein Ende der fahnenstange in Sicht.

  • Theoretisch gilt das dann auch für Streams von aktuellen Blockbustern etc.

  • Wie mein Vorredner schon sagte die Bundesregierung sieht Streaming nicht als illegal an aber es fehlt die gesetzliche Gewissheit das es legal ist…
    Daher muss man wohl warten bis die obersten Richter der EU sagen: Streaming legal oder illegal…
    Sprich wie es in der Politik üblich ist viel Wind zm nix…

  • Richtig so!
    Das machen immer nur DIE Anwaltskanzleien, die im „echten“ Leben keine Chance mehr haben „echte“ Anwälte zu sein weil sie grottenschlecht sind!!
    Da versucht man es eben auf die Abzocktour…
    Wenn nur ein lächerliches Prozent der Abgemahnten bezahlt, verdienen die sich eine goldene Nase!
    Hoffentlich kriegen die ordentlich eine auf den Sa..!!

  • Schön, dann bekomme ich ja meine 250 € auch wieder zurück!

  • Sicherlich ist das kein allgemeiner Freispruch. Das soll es ja auch nicht! Doch was mir wirklich großen Spaß bereiten würde ist die Strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs etc. Diese sogenannten „Anwälte“ mal ordendlich eine auf die Schn… bekommen. Das wäre mal wirklich interessant und angebracht!

  • Oh Wahnsinn, dachte schon das Thema ist schon im sande verlaufen, es gibt ja in den Medien nur noch ein Thema: Michael Schuhmacher…….kotzt….

  • Wichtig ist auch noch, ob der Nutzer regelmäßig erkennen kann, daß es sich um ein legales Angebot handelt. Bei YouTube sehr einfach in die eine Richtung und bei den Kinoportalen sehr einfach in die andere Richtung.
    Wie immer wird Mitdenken belohnt :-)

  • Auch der Bundesjustizminister ist nur ein Jurist unter vielen, kein Richter! Die Entscheidung liegt aber bei Richtern, zumindest solange die Regierung nicht den Mumm hat, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen. Die Antwort der Bundesregierung sagt auch ganz klar, dass sie keine gesetzliche Klarstellung beabsichtigt und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs notwendig ist.

  • Streaming ist legal. Hat Waldi auch schon gesagt. Steht alles in seinem neuen Buch… „Dritte Halbzeit“

  • Dr. Perry Birder

    Um hier ein Thema zu klären, dass anscheinend bei Manchen für Verwirrung sorgt.

    Dabei gilt es 2 Arten von Internetseiten zu differenzieren, die Streams anbieten. Seiten auf denen man sich pornografische Inhalte zu Gemüte führen kann sind keineswegs illegal vervielfältigt worden. Seiten, wie movie2k oder kinox.to und wie sie alle heißen, weisen definitiv einen illegalen Charakter auf. Es muss einen klar sein, dass man sich hier auf dünnen Eis bewegt und eine Klage, wenn auch eher unwahrscheinlich, eintreffen könnte.
    Urheberrechtsverletzung wie sie die Kanzlei U + C definiert sind vollkommen falsch, da sie eine solche schon als Zwischenspeicherung im Cache betrachten. Um dieses Statement dieser etwas „dubiösen“(keine Unterstellung meinerseits) zu widerlegen, so würde auch das Betrachten von Bildern auf Google eine Urheberrechtsverletzung sein. Außerdem ist das Anschauen für den privaten Gebrauch gedacht und somit keine Verfielfältigung.

    Also aufpassen und jetzt nicht denken auch Seiten, die Kinofilme vorzeitig oder ein paar Tage nach Kinostart streamen seien legal. Diese sollten definitiv vermieden werden.

  • Äppler ( r)

    Leute: es kommt immer auch auf das Unrechtsbewusstsein an. Bei Videoplattformen wie Youtube (und auch Redtube), die selbst voranstellen, dass die Urheberrechte beachten, und dass man Verstöße melden kann und die entsprechenden Videos dann entfernt werden, bei solchen Plattformen kann der User davon ausgehen, dass er „legal“ streamt.
    Bei aktuellen Kinofilmen sieht das natürlich anders aus. Hier kann und muss sogar wissen, dass Urheberrechte verletzt werden.

  • Wieviel Samariter hier unterwegs sind… Ihr zahlt bestimmt auch alle GEZ und findest es ok ^^

    • In der Annahme, dass hier alle „GEZ“ zahlen, gehst du richtig, die dazugehörige Gebühr heißt nämlich jetzt Rundfunkgebühr und ist gar nicht mehr zu Umgehen. Hartzer und – zugegeben hier verstärkt anzutrefende – Schulkiddies ohne eigenes Einkommen mal ausgenommen…

      • Eigentlich sollte es Rundfunksteuer heißen und ich bin auch strikt dagegen. ÖR haben eh keinen Bildungsauftrag mehr, Radio stirbt aus, Werbung trotzdem en masse, Wettbewerbsverzerrung bei Sportlizenzen usw. einfach verschlüsseln und Pay-TV draus machen

      • ich zahle denen nix! auch wenn ich ins Gefängnis dafür gehen muss. Ich habe keinen Fernseher und auch kein Radio und das seit 10 Jahren. Warum ich nun jährlich rund 200€ bezahlen soll ist mir schleierhaft. Diese Masche wirkt wie eine Schutzgelderpressung auf mich.
        Wie gesagt, ich spiele da in keinem Fall mit!
        Möchte auch mit keinem dieser Leute zu tun haben.
        Geht hier rein, da raus

  • manch einer lässt ihr einen scheiß ab..
    Streams sind legal!
    In Deutschland wurde noch nie jemand wegen einem Stream zur Kasse gebeten oder verwarnt und dabei ist es total egal was man guckt.. Selbst wenn es aktuelle Kinofilme sind! Nur das verbreiten wäre ilegal. ZB. Ein Download über torrent Netzwerke!

  • Die Qualtät gestreamter aktueller Kinofilme ist meist unter aller Würde. Da gehe ich lieber mal ins Kino oder warte bis der Film im Verleih ist. Aber wer sich das doch zumuten möchte, sollte es vielleicht besser mit einer VPN-Verbindung machen.

    • Wer kostenlos guckt stellt keine Ansprüche an HD Qualität. Und selbst bei geringen Leihkosten verzichte ich dankend auf einen Großteil der Filme und würde sie halt garnicht gucken wenn es keine Streams geben würde.
      VPN ist nur solange sicherer bis der VPN Anbieter einmal Daten weitergibt. Dann bist du nämlich noch viel leichter auszulesen und dafür zu verknacken. Wenn dann per Proxy oder Tor, aber dann muss man halt mit den Geschwindigkeitseinbussen leben…

  • Vorsicht in Deutschland haben wir noch Gewaltenteilung. Wenn jetzt einer von der Legislative etwas sagt muss sich die Judikative nicht dran halten.

    Wie Richter entscheiden wundert unsere Politiker immer wieder, da sie die Gesetze nicht richtig hin bekommen.

    Ich empfehle der Legislativen mal genau nachzudenken wie sie gegen die, ich sage es bewusst provokant, Abmahnmafia vorgehen soll.

    Zudem wundere ich mich immer wieder auf welcher Rechtsgrundlage! obwohl die voratsdatenspeicherung nicht eingeführt wurde und diese nur unter strengem Vorbehalt eingeführt werden soll, die Provider verpflichtet werden können die Nutzerdaten herauszugeben. Eine schwere Straftat sieht bei mir anders aus.

  • wie auch immer… es wird Zeit den Abmahngaunern, diesen Winkeladvokaten, diesen juristisch geschützten Abzockern, endgültig das Handwerk zu legen. Abmahnanwälten ging es noch nie um das „Recht“ sondern um gezielte Abzocke um sich vor die Kanzlei noch nen zweiten Porsche oder Masserati zu stellen. In Meinen Augen ein widerwärtige Pack !

  • Was die Bundesregierung glaubt zu meinen, spielt nun leider überhaupt keine Rolle. Das einzige, was dies täte, wären eindeutige Gesetze. Ich habe auch meine Meinung, spielt auch keine Rolle.

  • Der Besitz von Filmen ohne gültigen Lizenz ist illegal und das Streamen im Internet ist legal, da keine Daten auf der Festplatte gespeichert wird! Wenn die Polizei einer Person die Festplatte beschlagnahmt und illegale Fime findet, macht man sich strafbar.

    Ein anderes Beispiel, dass mir einfällt, ist Marihuana. Der Besitzt von Marihuana ist laut deutschen Gesetzt verboten(je nach Bundesländer!), aber der Konsum ist wiederum nicht verboten! :/
    Im Labor kann man den THC-Gehalt im Blut auswerten lassen, ob man ein Dauerkonsument sei oder nicht.

  • Der Bundestag macht die Gesetze (Legislative). Die Verwaltung wendet sie an (Exekutive, dazu gehört auch die Bundesregierung, also auch der Justizminister). Die Gerichte sprechen Recht und wenden dabei ebenfalls die Gesetze an (Judikative). Wenn der Justizminister also was ändern will, muss er im Bundestag anfangen, damit die Gesetze angepasst werden. Seine Meinung in der Presse hilft hier null weiter und interessiert auch keinen Richter. Aber schön zu wissen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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