ifun.de — Apple News seit 2001. 38 006 Artikel
   

Parrot Bebop 2: Neue Freizeitdrohne mit 25 Minuten Flugzeit

Artikel auf Mastodon teilen.
22 Kommentare 22

Parrot hat mit der Bebop 2 eine neue, mit iOS-Geräten steuerbare Kameradrohne im Programm. Bis zu 25 Minuten Flugzeit soll der neue Quadrokopter mit einer Akkuladung in der Luft bleiben.

parrot-bebop-2-500

Die technische Ausstattung der ab 14. Dezember für 549 Euro erhältlichen Drohne kann sich sehen lassen. GPS und allerlei Sensoren sollen für maximalen Flugkomfort und einen zuverlässigen Autopiloten sorgen. Sämtliche Sensordaten werden live von einem Onboard-Computers ausgewertet. Ein Auszug aus der Leitungsbeschreibung des Herstellers:

  • Eine vertikale Stabilisierungskamera nimmt alle 16 Millisekunden ein Foto des Bodens auf und vergleicht es mit dem vorigen, um die Geschwindigkeit der Bebop 2 zu ermitteln.
  • Ein Ultraschallsensor analysiert die Flughöhe bis knapp fünf Meter, ergänzt durch einen Drucksensor bis zu dieser Höhe.
  • Der Drucksensor misst den Luftdruck und analysiert die Flughöhe ab über fünf Metern.
  • Ein 3-Achsen-Gyroskop misst den Querneigungswinkel der Drohne.
  • Der Beschleunigungsmesser erfasst die Position der Drohne auf 3 Achsen sowie ihre lineare Geschwindigkeit.
  • Ein 3-Achsen-Magnetometer hilft wie ein Kompass, die Position der Drohne zu definieren.
  • Ein globales Navigationssatellitensystem (GNSS) Chipset (GPS + GLONASS) geolokalisiert die Drohne und unterstützt die Geschwindigkeitsmessung, um die Drohne in hohen Flughöhen zu stabilisieren.

PARROT_BEBOP2

Über WLAN verbunden verspricht Parrot eine Reichweite von bis zu 300 Metern, mit dem optional erhältlichen Skycontroller Black Edition wird eine höhere WLAN-Reichweite von bis zu 2 km ermöglicht. Dazu verfügt die Drohne über eine automatische Heimkehrfunktion. Die Maximalgeschwindigkeit der Drohne liegt bei horizontal bis zu 60 km/h und vertikal bis zu 21 km/h. Einen Vorgeschmack auf die Videoqualität der mitgelieften 14-Megapixel-Fisheye-Kamera seht ihr hier im Video:

Für einen Dämpfer könnte auf längere Sicht allerdings das Gewicht der Bebop 2 sorgen. Parrot beschreibt das Gerät als „erste Freizeitdrohne mit einem Gewicht von 500 Gramm“ und genau dieser Punkt scheint uns mit Blick auf eine kürzlich erfolgte Ankündigung des Verkehrsministeriums kritisch. Bundesverkehrsminister Dobrindt plant nämlich, für alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 500 Gramm Gewicht eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
25. Nov 2015 um 15:37 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    22 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das heißt, bei den Aufnahmen im Video war immer jemand innerhalb von 300 Meter um die Drohne zu steuern?

  • Was soll denn ein „dual Core Prozessor mit CPU quad Core“ sein?

  • Tolle Sache, bin begeistert….
    Wenn es nur nicht fast überall verboten wäre die Dinger zu fliegen und eine Kennzeichnungspflicht mit Führerschein kommen würde und jeder zweite Nachbar die Dinger entweder runterschießen würde oder eine Klage androht.
    Dann machen die Dinger keinen Spaß mehr ! Da kann ich mein Geld auch anders zum Fenster rauswerfen !

  • 25 Minuten Flugzeit, schwierig schwierig. Aber immerhin macht man so dji mal ein bisschen Innovationsdruck. Persönlich bin ich sehr auf den copter von GoPro gespannt. Aber wie bei all fehlt das wichtigste, Followme und automatisches Hindernis assistenzsystem für unabhängige Sportaufnahmen

  • Noch hat Dobrindt und seine Gefolgschaft das Gesetz nicht durch. Der Mann scheitert auch mal ganz gerne mit seinen wirren Ideen ;-)
    Und dann ist es bestimmt kein Problem, die Drohne in Zukunft auf 499 Gramm zu begrenzen. Und wer bitte schön soll das überwachen? Die Polizei??? Die hat weiß Gott wichtigeres zu tun.

    • @WolfGangster: Wenn im Rahmen der Strafverfolgung auf Basis eines Gerichtsbeschlusses der Inhalt eines Smartphones ausgewertet werden soll, ist das „das Böse“ schlechthin, gegen das sich natürlich jeder schützen muss – aber den Nachbarn mal ins Schlafzimmer gucken ist OK, „Schutz der Privatsphäre“ ist schließlich nur dann ein Thema, wenn es gegen den prinzipiell bösen Staat geht!

  • …. und schon jetzt muss jeder eine entsprechende Haftpflichtversicherung (ab ca. 80€/Jahr) haben…
    Zu Hobbyzwecken ist das Dronenfliegen schon jetzt uninteressant (wenn man sich an die Vorschriften halten möchte).

  • Allein der Text lässt mich doch fast überlegen ob ich sowas brauch…

  • Wens genau 500g sind ist doch prima, einfach ein wenig Lack abkratzen und schon ist man drunter

  • Ich find es sehr gut das der Gesetzgeber dagegen vorgeht das die Sache mit den Drohnen reglementiert wird,so reizvoll es sein mag, man überlege doch nur einmal welch gravierende Eingriffe in die Privatsphäre eines jeden Einzelnen dadurch möglich sind und das kann niemandem von uns gefallen. Also mit Vorsicht geniessen das Ganze…..

    • „Eingriffe in die Privatsphäre“ sind aber nur dann schlimm, wenn diese durch „den Staat“ (Stichwort: „Smartphone-Verschlüsselung“) oder „Google“ (Stichwort: „Street View“) erfolgen – lass‘ dich am Besten mal von aufrechten Voyeuristen wie „WolfGangster“ über das hierbei anzuwendende politisch korrekte Weltbild aufklären…

    • Genau so gut könnte man Fußballspiele in Stadien verbieten. Da ist man wegen den regelmäßigen Ausschreitungen auch nicht sicher. Jedem sein Hobby.
      Der Kopter Pilot der ahnungslos drauflos fliegt ohne Kenntnis und Versicherung ist genau so dumm wie der Fußballfan der mit Messer oder Böller ins Stadion geht.

  • großartige Aufnahmen unter anderem vom Western Cape Südafrika… möchte gleich wieder hin!

  • Also man darf fast überall fliegen, nur andere nicht gefährden.
    Kennzeichnungspflicht ist doch wohl nicht so schwierig. Dann bekommt das Ding halt eine Nummer.
    D-DDFUN oder so ähnlich klebe ich mir da gerne drauf. Wenn es weiter nichts ist. Blinken tut das Gerät ja auch.
    Der Führerschein macht Sinn. Man muss etwas über Luftrecht wissen und bekommt erklärt, wo man nicht fliegen darf und wie die Luftraumstruktur ist. Big Deal. Versicherung habe ich ohnehin schon. Also passt alles.

    Zur Privatsphäre: Ist jemanden mal aufgefallen das es ein Weitwinkel Objektiv ist ? Wie klitzeklein die Menschen sind im Video ? Von oben darf man alle filmen, vorausgesetzt man kann die Gesichter nicht erkennen. Ausnahme es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung. Allerdings sollte man da nicht unbedingt drüber fliegen. Sicherheit.

    Um in Fenster zu schauen sollte drinnen schon Licht sein und man muss gefährlich nah an die Scheibe fliegen, sonst wird das nichts. Wenn der Copter die Scheibe berührt waren das 560€ für die Tonne.

    Das ist kein Spielzeug und der etwas einfach gestrickte wird seinen Copter innerhalb der ersten Flüge gleich zu Bruch fliegen. Das fängt schon an, wenn man die Gebrauchsanweisung nicht gewissenhaft liest. Da geht es um Kalibrierung und verschieden Sicherheitsfeatures, Querneigungsfaktor GNSS etc . Hat man das nicht drauf, ist der Copter entweder ein Fly-Away oder schmiert einem gleich nach dem Start ab. Die einschlägigen Foren sind voll davon.

    Eine tolle Sache, aber man muss sich damit eingehend beschäftigen und sorgfältig sein. Alle anderen verbrennen nur Ihre Kohle.

    Just my two cents…

  • kann man auch den Accu an den vorgänger Bebop drohne benutzen ?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38006 Artikel in den vergangenen 8214 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven