Neue Runde im Patentstreit: OLG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung-Tablets
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute das Verkaufsverbot für die Samsung-Tablets „Galaxy Tab 8.9“ und „Galaxy Tab 10.1“ bestätigt. Begründet wird das Urteil mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht:
Der Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1“ verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet „iPad“ in unlauterer Weise nachahme (§ 4 Nr. 9 b) Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des „iPads“ unlauter aus.
(Pressemitteilung des OLG Düsseldorf)
Eine Verletzung von Apple eingetragener Geschmacksmuster sieht das Gericht hingegen nicht als gegeben, somit bleiben die Auswirkung des Urteils zunächst auf Deutschland beschränkt – das im Urteil zitierte Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb hat ausschließlich für das Bundesgebiet Relevanz.
(Danke Alexis + Moritz)