Hoffen auf ein Bundes-ChatGPT
Mit Rechtsanspruch: Bundesregierung legt nationale Datenstrategie vor
Die Bundesregierung hat eine Nationale Datenstrategie vorgelegt und skizziert in dieser eine Handvoll Ideen zur besseren Nutzung großer Datenmengen, führt Vorschläge an wie zukünftig mit Datensammlungen umzugehen ist und verspricht den Zugang zu staatlichen Datenbeständen zu vereinfachen.
Datenstrategie als PDF-Download
Die Nationale Datenstrategie liegt als 20-seitiges, gut lesbares PDF vor, das sich Mühe dabei gibt interessierte Leser nicht in technokratischem Jargon zu ersticken, sondern die anvisierten Punkte nachvollziehbar, wenn auch durchgängig etwas vage zu formulieren.
- Drucksache 20/8260: Nationale Datenstrategie der Bundesregierung
Hoffen auf ein Bundes-ChatGPT
Spannend ist unter anderem Punkt 3.1.3 der Nationalen Datenstrategie, die übrigens den folgenden Untertitel trägt: „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“.
Hier geht die Strategie auf so genannte Large Language Models (LLM) ein, wie sie auch von ChatGPT genutzt werden. Man werde die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz auch für die öffentliche Hand nutzbar machen, heißt es dort.
LLMs sollen demnach bei der Auswertung unstrukturierter Daten zur Hand gehen, dafür plant man Datensilos aufzulösen und „Privacy Enhancing Technologies“ (PET) einzusetzen, um vorhandene Daten zum Training nutzen zu können.
Rechtsanspruch auf Open Data
Zudem soll ein Rechtsanspruch auf Open Data eingeführt werden, der die Veröffentlichung von Behördendaten einklagbar macht. Diese sollen dann grundsätzlich weiterverwendbar, maschinenlesbar, interoperabel und mit offener Lizenz angeboten werden.
Geplant ist darüber hinaus ein Dateninstitut zu gründen, das die „Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.“
Im PDF enthalten ist eine Roadmap zur EU- und Bundesgesetzgebung mit besonderem Bezug zu Daten: