Von Instagram bis xHamster
Mindestens 15: Frankreich will generelle Altersprüfung für Social Media
Der französische Gesetzgeber bereitet die flächendeckende Einführung von Altersverifikationen in sozialen Netzen vor und will damit unter anderem gegen die Zunahme depressiver Symptome vorgehen, die bei fast 50 Prozent junger Teenagerinnen ausgemacht werden können, wenn diese mehrere Stunden täglich mit dem Konsum von sozialen Netzen verbringen.
Krankmacher Instagram im Visier
Entsprechende Gesetzentwürfe, über die im Assemblee Nationale gestern abgestimmt wurden, nennen die Meta-Tochter Instagram beim Namen. Das Foto-Sharing-Portal des Facebook-Mutterkonzerns würde sich nachweislich negativ auf die Empfindung des eigenen Körpers junger Nutzerinnen auswirken. In Umfragen gab jede dritte Instagram-Nutzerin an, sich nach dem Besuch des Foto-Sharing-Netzwerkes noch unzufriedener mit dem eigenen Körper zu fühlen als zuvor.
Und die ersten Kontakte mit entsprechenden Netzwerken werden in Frankreich vergleichsweise früh gemacht. Junge Franzosen sind im Schnitt zwischen 9 und 10 Jahre alt, wenn das erste Smartphone erworben wird. Dies führt unter anderem dazu, dass 63 Prozent der unter 13-Jährigen bereits über ein Konto bei mindestens einem sozialen Netzwerk verfügen.
Immer mehr Kinder sind zudem von Cybermobbing betroffen, mit dem junge Mädchen fünf- bis sechsmal häufiger konfrontiert werden als Jungen und zudem oft auch unter sexualisiertem Cybermobbing zu leiden haben. Die Folge: Nahezu 30 Prozent der französischen Eltern geben an, dass ihre Kinder deswegen zumindest schon mal an Suizid gedacht haben sollen.
Wirksame Altersprüfung gefordert
Hier will der aktuell debattierte Gesetzentwurf nun durchsetzen, dass soziale Netze eine wirksame Altersprüfung etablieren müssen, die einen Zugang von Anwendern unter 15 Jahren verhindert.
Wie schon länger von den Pornographie-Portalen im Land gefordert, sollen fortan auch soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok und Facebook den Zugriff durch Minderjährige verhindern, die den 15. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.
Noch muss der Gesetzentwurf Plenum und Senat passieren, die Einführung eines Mindestalters und einer verpflichtenden Altersprüfung für soziale Netze gilt jedoch als ausgemacht.