Videodienst muss seine AGB ändern
Kölner Gericht erklärt Netflix-Preiserhöhungen für rechtswidrig
Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil mehrere Preiserhöhungen von Netflix für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend dafür war die Klage eines Nutzers, der seit 2017 ein Premium-Abo bei Netflix innehat und gegen die zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhungen geklagt hat.
Das Gericht hat festgestellt, dass die vorgenommenen Preissteigerungen nicht wirksam in den laufenden Vertrag einbezogen wurden. In der Folge wurde Netflix zur Rückzahlung der seit 2019 zu viel gezahlten Beiträge verurteilt.
Die Grundlage für diese Forderung basiert auf der Tatsache, dass das Gericht bestätigt hat, dass Netflix die Preiserhöhungen auf nicht zulässige Art und Weise umgesetzt hat. Die Anzeige eines Pop-up-Fensters mit einem Zustimmungs-Button reicht dem Richterspruch zufolge nicht aus, um eine wirksame Vertragsänderung herbeizuführen. Zwar habe der Kunde auf die Schaltfläche mit der Aufschrift „Preiserhöhung zustimmen“ geklickt, es sei jedoch nicht hinreichend klar gewesen, dass es sich um ein neues Vertragsangebot handelte, das auch hätte abgelehnt werden können.
Preiserhöhungen nicht mit laufenden Leistungen verknüpfen
Vereinfacht gesagt: Netflix kann den Preis zum Datum der Verlängerung des Abos erhöhen, muss aber die bezahlte Leistung bis zu diesem Termin wie gewohnt erbringen und den Nutzer getrennt davon entscheiden lassen, ob er sein Abonnement zu den neuen Konditionen verlängern will.
Das Gericht hat damit verbunden auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt, die es dem Unternehmen erlaubt hat, Preise einseitig zu erhöhen, ohne zugleich eine Verpflichtung zur Senkung bei sinkenden Kosten vorzusehen. Eine solche einseitige Befugnis stelle eine unangemessene Benachteiligung dar und genüge nicht den Anforderungen des deutschen Vertragsrechts.
Über Anspruch wird wohl im Einzelfall entschieden
Eine Revision wurde vom Landgericht Köln abgelehnt. Die rechtlichen Fragen seien bereits durch obergerichtliche Rechtsprechung ausreichend geklärt.
Den juristischen Erfolg hat der Netflix-Abonnent dem Kölner Anwalt Christian Solmecke zu verdanken. Dieser informiert auf seiner Webseite auch ausführlich zu dem Sachverhalt und bietet dort ergänzend einen Musterbrief zum Herunterladen an, mit dessen Hilfe Netflix-Kunden den Videodienst zur Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge auffordern können.
Ob man als Netflix-Nutzer ebenfalls Anspruch auf eine Rückzahlung hat, ist allerdings fraglich. Nach Angaben der klagenden Kanzlei betrifft das Urteil grundsätzlich nur den konkreten Einzelfall, könne aber Signalwirkung für weitere Verfahren haben. Weitere Rückforderungen müssten aber wohl ebenfalls vor Gericht durchgesetzt werden. Es ist nicht anzunehmen, dass Netflix hier ohne jeden Widerstand kapituliert.
Bin seit 12/17 Premium Kunde. Ob sich Netflix bezüglich einer Rückvergütung bei mir melden wir?
wir = wird
Wohl eher nicht. Bist in der Holschuld.
Warte es doch ab *fg*
Spätestens wenn die Klage eingeht, werden Sie wohl zahlen, da sonst noch weitere Kosten auf Netflix zukommen würden, für eine Klage, welche sie ja jetzt bereits verloren haben.
Da wird sich Garn nichts tun! Denn sie wissen das ein Einzelfall, grundsätzlich ein Einzelfall bleibt! Willst du Netflix?? Also zahlst du das geforderte! Willst du es nicht? Kündige! Simple Logik! Denkst du, die Preiserhöhungen in den letzten Jahren, seinen nicht gerechtfertigt? Oder irgendwie falsch durchgeführt worden? Klagst du! Also wegen 2-5 € im Monat klagen nur einige wenige wahnsinnige;)!!! Somit….. da wird gar nichts kommen!! Jeden Kläger, würde ich anschliessend auch für immer verbieten jemals ein Abo abzuschließen!! Ist doch Ehrensache! Wie du mir, so ich dir!!
Wozu klagen? Es gibt ein Musterschreiben. Macht ca. 200€. Für manche Menschen ist das viel Geld …
und was passiert mit Kosten die man anhäuft? sie werden im Rahmen weiterer Preiserhöhungen an alle verbleibenden und neuen Kunden weiter gegeben.
Das Problem wird ausgesessen, da sich jeder der denkt er sei geschäddigt worden, selbst aktiv um die Rückzahlung bemühen muss…. und das werden weniger Leute machen … erstmal müsste das flächendeckend bekannt sein.
Warum aber diese US amerikanischen Firmen immer wieder darin auffallen, Formvorschriften nicht ordnungsgemäß umzusetzen? hier müsste auch mal ein Schuss vor den Bug her…
Hm, ich kann mich an gar keinen Button oder ähnliches erinnern, nur an eine Info, dass der Preis erhöht wird.
Diese Woche kam das nächste Schreiben, dass ich entweder demnächst mehr zahlen soll, oder kündigen kann…
Ich überlege…
Gericht feiert sich heftig… Folgen genau 0%, „vergebene Lebensmü“ 100%
Verstehe das jetzt nicht wirklich, man kann ja monatlich kündigen.
Was gibt es denn dort nicht zu verstehen?
Du hast einen Vertrag mit Netflix geschlossen der dich monatlich Summe X kostet. Netflix hat laut Gericht den Vertrag quasi beendet und du hast einen neuen teureren Vertrag bekommen für monatlich Summe Y.
Da die Vertragsänderung für ungültig erklärt wurde hast du jeden Monat die Differenz zwischen Y und X bereits umrechnend bezahlt und könntest dir per Klage diese Summe zurückerstatten lassen