Kartellamt prüft Drosselungspläne der Telekom
Die von der Telekom angekündigten Volumentarife im Festnetz haben das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Wie das Handelsblatt berichtet, haben die Wettbewerbshüter der Telekom bereits zum Monatsbeginn schriftlich Fragen bezüglich der geplanten Drosselung übermittelt.
Derzeit wartet die Behörde offenbar noch auf die Antworten der Telekom, diese habe die Beantwortung indes bereits zugesichert. Ein Sprecher des Kartellamts ließ dem Handelsblatt gegenüber verlauten, dass man derzeit noch keinen Anlass für die Einleitung eines Verfahrens sehe, man werden die Antworten des Konzerns in Ruhe auswerten.
Konkret hat wohl die Tatsache die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen, dass die Telekom die mit dem hauseigenen Videoangebot Entertain verbrauchten Daten nicht auf das Übertragungsvolumen anrechnen will. Während Kritiker der Telekompläne darin einen Verstoß gegen die Netzneutralität sehen, argumentiert die Telekom, dass Entertain kein klassischer Internetdienst, sondern ein separat abgerechnetes TV-Angebot sei. Konkurrenten sehen diese Sonderbehandlung wiederum als Benachteiligung im Wettbewerb.
Die Telekom hat ihre Drosselungspläne Ende April angekündigt, abhängig vom gewählten Festnetztarif soll nach Überschreiten einer gewissen Datenmenge die Surfgeschwindigkeit auf auf 384 Kbit/s gedrosselt werden. Eine praktische Umsetzung wird allerdings nicht vor 2016 erwartet.