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Apple steht unter besonderer Aufsicht

Jahresbericht 2024/2025: Apple bleibt im Fokus der Wettbewerbsaufsicht

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Mit der Veröffentlichung seines Jahresberichts 2024/2025 zieht das Bundeskartellamt Bilanz über zentrale Verfahren des vergangenen Jahres. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Regulierung großer Digitalkonzerne.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Apple wird im Bericht erneut als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb aufgeführt. Die Grundlage dafür bildet der im Jahr 2021 eingeführte § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der es der Behörde erlaubt, frühzeitig gegen potenziell missbräuchliches Verhalten großer Plattformen vorzugehen.

Apple reiht sich damit neben Alphabet, Amazon, Meta und Microsoft in die Liste der Konzerne ein, die unter erweiterte Aufsicht gestellt wurden. Das Bundeskartellamt betont, dass diese Einstufung inzwischen rechtskräftig ist. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klagen abgewiesen und die Einschätzung der Wettbewerbshüter bestätigt.

Apple Verfahren 2500

App-Ökosystem und Interoperabilität

Die Einstufung nach § 19a GWB erlaubt es dem Bundeskartellamt, regulierend in zentrale Geschäftsbereiche der betroffenen Unternehmen einzugreifen. Bei Apple stehen dabei unter anderem Fragen der App-Vertriebspolitik, der Zugangsmöglichkeiten für konkurrierende Dienste sowie potenzielle Selbstbevorzugung im Raum.

Konkrete Maßnahmen gegen Apple nennt der Bericht nicht, verweist aber auf Fortschritte in den Verfahren gegen mehrere große Plattformbetreiber. Die Möglichkeit, Auflagen zur Interoperabilität oder zur Öffnung bestimmter Schnittstellen zu erlassen, bleibt ein zentrales Instrument.

Apple Tracking 2500

Das Amt betont außerdem die enge Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen. So kooperiere man im Rahmen des Digital Markets Act eng mit der EU-Kommission, um einheitliche Regeln durchzusetzen. Apple ist auch auf dieser Ebene als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft und unterliegt damit einer zusätzlichen Regulierung durch Brüssel.

09. Juli 2025 um 16:17 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Manchmal frage ich mich wirklich, warum diese Behörden die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifen. Das App Tracking Transparency Framework ist für alle gleich. Wenn Daten an Dritte weitergegeben werden, muss der Nutzer zustimmen. Da Apple keine Daten an Dritte weitergibt, muss auch keine Abfrage erscheinen. Genauso wie bei allen anderen Apps, die keine Daten an Dritte weitergeben.

    Wenn ich ein Apple Produkt, Instagram, Google oder was auch immer benutze, ist mir bewusst, dass der Anbieter gewisse Daten über mich hat. Andernfalls könnte ich es nicht nutzen. Es geht um die Weitergabe der Daten an Dritte.

  • Es wäre wirklich mal spannend eine Übersicht zu bekommen wie viele verschiedene Behörden sich europaweit hiermit beschäftigen, also angefangen von Datenschutzaufsicht bis hin zu Wettbewerbsaufsicht – und das in jedem einzelnen EU-Mitgliedsland sowie auch noch einmal in der EU.

    Das müssen ja insgesamt tausende von Menschen sein, die hier Berichte fertigen, mitreden usw.

    Und besonders wenn man bedenkt, dass dies alles auch noch mit der EU-Kommission koordiniert werden muss wie im letzten Absatz beschrieben, dann muss man sich ja auch nicht wundern, dass z.B. Apple sagt das sich die Bedingungen ständig ändern, sich widersprechen usw.

    Irgendwie faszinierend wie man solch ein Vorgehen als effizient oder gar effektiv betrachten kann und hier keinerlei Probleme sieht.

  • Natürlich bleibt ein Unternehmen wie Apple unter der Aufsicht. Für die Behörden sind Apple und Co. eine Gelddruckmaschine!
    Immer fein ausquetschen! Vor ca. 10 Jahren hat es noch niemanden interessiert, was Apple macht, und da war Apple weitaus restriktiver mit ihrem Ökosystem!

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