Hasskommentare: Stiftung Warentest nennt Bußgelder und rät zur Online-Anzeige
Die Stiftung Warentest hat sich in die öffentliche Debatte zum Umgang mit sogenannten Hasskommentaren in den hiesigen sozialen Netzwerken eingeschaltet.
Stiftung Warentest | Hassrede im Netz und ihre Konsequenzen
In ihrer Rubrik „Internetrecht“ informieren die Verbraucher-Anwälte der Stiftung über aktuelle Bußgelder und rufen die Opfer von Internethass zum Aufgeben sogenannter Online-Anzeigen auf.
Die Kontaktaufnahme mit den für euer Bundesland zuständigen Behörden sollte jedoch gut überlegt sein: Eine einmal erstattete Online-Anzeige lässt sich nach dem Klick auf den Senden-Knopf nicht mehr zurückziehen.
In den meisten Bundesländern bietet die Polizei inzwischen die Möglichkeit, Anzeigen einfach online zu erstatten. Die Links zur jeweiligen „Internetwache“ oder „Onlinewache“ finden Sie am Ende dieses Artikels. Klicken Sie auf den Link und suchen Sie den Bereich Onlineanzeige. Manchmal bekommen Sie noch eine Auswahl der Vergehen, die Sie anzeigen können.
Die Stiftung Warentest rät dazu, gründlich nachzudenken und empfiehlt vor dem Gang auf die Onlinewache eine Nacht über den gelesenen Beitrag nachzudenken: „Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um eine Straftat handelt, können Sie auf den Webseiten der Onlinewachen meist auch nur einen „Hinweis“ geben.“