Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt
handelsregister.de: Jetzt einheitlich, ohne Registrierung und kostenlos
Ein Schritt in die richtige Richtung: Zum Monatsanfang hat das Bundesministerium der Justiz mit dem Start eines neuen Online-Portals auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) reagiert und stellt auf handelsregister.de jetzt eine neu überarbeitete Online-Plattform zur Verfügung.
Heute treten die wesentlichen #Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der #Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft. pic.twitter.com/8PG6Y0MNoM
— Bundesministerium der Justiz (@bmj_bund) August 1, 2022
Das neue Portal gestattet fortan den kostenfreien Zugriff auf alle Registerinhalte aus dem Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregister. An einer Auskunft interessierte Anwender müssen sich für den Abruf entsprechender Unterlagen fortan weder registrieren noch Gebühren für die Bereitstellung bezahlen.
Alle über das Gemeinsame Registerportal der Länder angebotenen Dokumente werden grundsätzlich kostenfrei zum Download bereitgestellt. Einhergehend mit dem Online-Abruf von Gründungsunterlagen wurden zudem eine Reihe von Erleichterungen eingeführt. So lassen sich GmbHs fortan direkt online gründen. Online-Verfahren zur Handelsregisteranmeldung sollen den Besuch beim Notar überflüssig und die Registeranmeldungen per Videokommunikation möglich machen.
Bekanntmachungen fallen weg
Gleichzeitig fallen die separaten Bekanntmachungen neuer Registereintragungen weg. Zukünftig soll die Verfügbarmachung entsprechender Dokumente auf handelsregister.de die bisherigen Bekanntmachungen komplett ersetzen.
Ebenfalls spannend: Wer sich darüber informieren möchte welche historischen Veränderungen allgemein bei ausgewählten Unternehmen, oder spezifisch bei Vertrags- und möglichen neuen Kooperationspartnern stattgefunden haben kann über das neue Online-Portal einen chronologischen Auszug zu den jeweiligen Unternehmen abrufen. Auch dieser wird nicht mehr in Rechnung gestellt, sondern steht kostenlos zur Verfügung.