Mit ausreichend Vorlaufzeit
Google will künftig Cloud-Inhalte von inaktiven Nutzern löschen
Google hat ja bereits angekündigt, dass der kostenlose Speicherplatz für Fotos künftig beschränkt wird. In diesem Zusammenhang will der Anbieter wohl auch ein wenig Ordnung auf seinen Servern machen und damit verbunden Platz freischaufeln. Wie das Unternehmen mitteilt, sollen künftig auch die unbezahlt gespeicherte Inhalte von inaktiven Konten entfernt werden.
Gmail betreffend gilt künftig die Prämisse, dass Google Inhalte von Konten entfernen kann, deren Nutzer volle zwei Jahre lang inaktiv waren. Ähnliches gilt für Nutzer, die ihr Speicherkontingent bei Google im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Daten auf Google Drive oder Google Fotos dauerhaft überschritten haben. War man zwei Jahre lang nicht aktiv, so kann Google die Daten eigenständig löschen.
Google kündigt diese Änderungen mit großzügiger Vorlaufzeit an. Somit haben Nutzer noch ausreichend Zeit, die Dinge in Ordnung zu bringen oder sich grundsätzlich Gedanken mit Blick auf die zukünftige Nutzung dieser Dienste zu machen. Die geänderten Richtlinien treten erst am 1. Juni 2021 in Kraft, sodass die angekündigten Maßnahmen frühestens zwei Jahre später, also vom 1. Juni 2023 an ergriffen werden. Zudem werden betroffene Nutzer vor einer Löschung stets per E-Mail benachrichtigt.
Google betont auch, dass die betroffenen Benutzerkonten weiter aktiv bleiben. Nutzer können sich also auch, nachdem die Inhalte eines der genannten Dienste gelöscht wurden, weiterhin anmelden. Die Benutzerkonten an sich können bei Google jederzeit vom Kontoinhaber selbst gelöscht werden, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hat der Anbieter hier veröffentlicht.
Einen schnellen Überblick über die persönliche Speichernutzung bei Google können sich Google-Kunden hier verschaffen. Sofern man über das kostenlose Angebot von 15 GB hinaus zusätzlichen Speicher benötigt, hält Google die kostenpflichtigen Angebote von Google One mit verschiedenen Preisstufen ab 1,99 Euro pro Monat für 100 GB Speicherplatz bereit.