Keine Datenhoheit für Fahrzeughersteller
Fahrzeugdaten: Verbraucherschützer fordern „Mobilitätsdatenwächter“
Wem gehören die Mobilitätsdaten, die von modernen Fahrzeugen generiert, mitgeschnitten, ausgewertet und auch weitergegeben werden können? Eine Eigentumsfrage, die derzeit ungeklärt ist, faktisch haben aktuell jedoch vor allem die Fahrzeughersteller die Datenhoheit über die Mobilitätsdaten, die beim Alltagseinsatz vernetzter Fahrzeuge anfallen.
Fahrzeugnutzer sollen selbst entscheiden
Damit sich dies in Zukunft ändert und das Wissen über Verkehrsfluss, Ampelphasen, Straßenverhältnisse, Wetter, Baustellen, aktuelle Geschidigkeitsbegrenzungen, Routenverlauf und Fahrverhalten nicht mehr nur im Moment genutzt oder im Nachhinein vom Fahrzeughersteller ausgewertet werden fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Einführung eines sogenannten Mobilitätsdatenwächters.
Hinter dem sperrigen Begriff, steckt die Forderung nach einer Möglichkeit Fahrzeugbesitzer souverän über die Nutzung ihrer Daten entscheiden zu lassen, die auch vom ADAC unterstützt wird.
Mobilitätsdatenwächter soll transparent informieren
So haben die Verbraucherschützer den Gesetzgeber jetzt dazu aufgefordert rechtliche Grundlagen zu schaffen, die letztlich den Fahrzeugnutzer entscheiden lassen sollen ob und in welchem Umfang Mobilitätsdaten an Dritte weitergegeben werden.
Der Mobilitätsdatenwächter soll Autofahrer darüber aufklären, wer gerne Zugriff auf die vorhandenen Daten hätte und wozu diese genutzt werden sollen. Fahrer könnten den Anfragen dann widersprechen oder diese bei Einwilligung auch autorisieren.
Seine Idee skizziert hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt in dem Positionspapier „Mobilitätsdatenwächter – digitale Privatheit bei vernetzten Fahrzeugen für alle Verbraucher:innen gewährleisten“, das sich zusammen mit dem begleitenden „Gutachten zur Einführung eines Mobilitätsdatenwächters“ jetzt im PDF-Format aus dem Netz laden lässt.
- PDF-Download: Positionspapier Mobilitätsdatenwächters
- PDF-Download: Mobilitätsdatenwächters – Gutachten zur Einführung