Betroffene können sich anschließen
Facebook-Datenleck 2021: Verbraucherschützer reichen Sammelklage ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Betroffene des im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenlecks beim Einfordern von Schadenersatz unterstützen. Je nach Art und Umfang der betroffenen Daten wollen die Verbraucherschützer Ansprüche in Höhe von bis zu 600 Euro durchsetzen.
Zu diesem Zweck macht der vzbv von der seit 2023 auch in Deutschland gegebenen Möglichkeit Gebrauch, eine sogenannte Musterfeststellungsklage einzureichen. Betroffene Nutzer haben die Möglichkeit, sich dieser Sammelklage gegen das hinter Facebook stehende Unternehmen Meta Platforms Ltd. anzuschließen, um etwaige Schadenersatzansprüche einfach und unkompliziert durchzusetzen.
Datenleck aus 2021 als Basis
Im Jahr 2021 machte die Meldung die Runde, dass Unbekannte die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern mithilfe eines automatisierten Prozesses gesammelt und hinterher im Internet veröffentlicht hatten. Als Einfallstor diente dabei offenbar eine Verknüpfung mit der Telefonnummer der Nutzer, dadurch ließen sich zugehörige Daten wie Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Arbeitsstätte und Geschlecht ermitteln.
In der Folge sah sich die Facebook-Mutter neben grundlegenden Verfahren aufgrund von Verstößen gegen Gesetze zum Schutz der persönlichen Daten weltweit auch mit zahlreichen Einzelklagen konfrontiert. Im vergangenen Herbst hat der Bundesgerichtshof einem Kläger in Deutschland das Recht auf Schadenersatz zugesprochen. Die Richter waren der Meinung, dass ein gezielter Missbrauch der Daten gar nicht nachgewiesen werden muss, sondern bereits die Tatsache genüge, dass man als Nutzer aufgrund der Schwachstelle die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hat.
Bis zu 600 Euro Entschädigung
Die den Klägern zustehende Entschädigung ist mit einer Höhe von 100 Euro allerdings auch nicht sonderlich hoch angesetzt. Die Verbraucherschützer sind allerdings der Ansicht, dass sich diese Summe auf bis zu 600 Euro erhöhen kann, wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind.
Um eine einfache Teilnahme an der Sammelklage zu ermöglichen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Webseite zum Klagecheck eingerichtet. Dort kann man prüfen, ob man die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und wird anschließend durch die nötigen Schritte geführt.
ich finds erstaunlich, dass meta hunderte millionen bis milliarden strafe an die EU zahlen muss und die personen die am schluss betroffen sind bekommen 100€. irgendwie bezeichnend für unsere zeit.
Solmecke hat 1000 geboten und warb da schon viele Monate für
Solmecke war aber auch mehr oder weniger Bauernfängerei. Hab damals meine Daten übermittelt, über ein Jahr auf Infos gewartet, am Ende dann an die Partnerkanzlei verwiesen worden wo ich meine rechte für ca. 23 Euro hätte verkaufen können.
Das eine ist Strafe, das andere ist die Entschädigung.
Wenn du über eine rote Ampel fährst und mir in die Seite rast, hast du (bzw. deine Versicherung) mir den entstandenen SCHADEN zu ersetzen. Bei Facebook ist der schwer zu beziffern – der Betrag wurde in der Sammelklage vermutlich als Pauschale gewählt, mit der beide Seiten leben können. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Schaden viel höher ist, kannst du auch separat klagen.
Daneben steht die STRAFE für das Fahren über eine rote Ampel in Tateinheit mit der Verursachung eines Unfalls. Das steht auf einem extra Blatt.
Was ist eigentlich aus den ganzen Anwaltskanzleien geworden, an die man verwiesen wurde, weil man auf zahlreichen Seiten prüfen konnte, ob man betroffen ist?
Alles Murks keinen Cent gesehen … waren alle erwiesen betroffen, aber am Ende hat es nur Zeit und Nerven gekostet und den Kanzleien Geld generiert …