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Kartellverfahren beendet

EU-Kommission und Amazon legen E-Book-Streit bei

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Amazons Rechtsabteilung verbucht im laufenden Jahr einen Erfolg nach dem anderen. Nachdem sich der Online-Händler erst im Januar über die Einstellung des Verwaltungsverfahrens des Bundeskartellamts freuen konnte – damals ging es um Preisabsprachen beim Hörbuchverkauf – wurde jetzt auch der E-Book-Streit mit der EU-Kommission beigelegt.

Die Kommission leitete im Sommer 2015 ein förmliches Kartellverfahren zur Untersuchung der Praktiken von Amazon ein. Damals ging die Kommission davon aus, dass Amazon seine markbeherrschende Stellung im Einzelhandelsvertrieb von E-Books missbrauchte. Konkret wurde dem Online-Händler vorgeworfen, Verleger dazu verpflichtet zu haben, Amazon die mit Mitbewerbern vereinbarten Konditionen vorlegen zu müssen.

Bedenken, die nun vom Tisch sind. So hat Amazon der EU-Kommission zwischenzeitlich ein Verpflichtungsangebot vorgelegt, das mehrere rechtsverbindliche Schritte aufführt, an die man sich zukünftig halten wird, um das monierte Geschäftsgebaren so nicht mehr zu wiederholen.

Wie die Kommission heute per Pressemitteilung bekannt gab, wurde das Verpflichtungsangebot nun akzeptiert.

Amazon Verbraucher

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu:

„Der heutige Beschluss öffnet Verlagen und Wettbewerbern den Weg innovative Dienstleistungen für E-Books zu entwickelnd – für mehr Auswahl und Wettbewerb auf dem E-Book-Markt zum Vorteil der europäischen Verbraucher. Amazon hat in seinen Vereinbarungen mit Verlagen bestimmte Klauseln verwendet, die andere E-Book-Plattformen dabei eingeschränkt haben könnten, Innovationen voranzubringen und Amazon im Wettbewerb wirksam die Stirn zu bieten. Wir wollen einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt für E-Books gewährleisten, dessen Volumen sich auf mehr als 1 Milliarde Euro beläuft.“

Konkret hat Amazon folgende Verpflichtungen angeboten:

  • Amazon setzt (I) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und (II) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.
  • Amazon ermöglicht es Verlagen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines bestimmten E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage haben das Recht, diese Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.
  • Amazon nimmt in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der obengenannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, auf.
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04. Mai 2017 um 18:40 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Nun ja. Im Land der Buchpreisbindung ist das Wurscht. Aber das interessiert keine EU Kommission

  • Und genau hier bekommen alle Skeptiker Hautnah mit, wozu die EU gut ist – einem Monopolisten die Oligarchischen Anwandlungen zu untersagen Machtmissbrauch und Wettbewerbsverzerrung zu praktizieren!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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