Google, Apple und Facebook im Fokus
EU-Kommission macht Vorschläge für faire Besteuerung von Digitalunternehmen
Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur Besteuerung „digitaler Geschäftstätigkeiten“ in der EU veröffentlicht. Konkret zielen diese Maßnahmen auf die umstrittenen Steuervermeidungspraktiken von Großkonzernen wie Facebook, Google und auch Apple. Ziel sei es, eine faire und wettbewerbsfreundliche Besteuerung dieser Tätigkeiten zu erreichen. Die EU-Kommission stellt dazu zwei unterschiedliche Entwürfe zur Diskussion.
Die erste Variante sieht vor, die Vorschriften für die Körperschaftssteuer dahingehend zu überarbeiten, dass Gewinne stets dort registriert und besteuert werden, wo über digitale Kanäle signifikante Interaktionen zwischen Unternehmen und Nutzern stattfinden. Hierbei handelt es sich um den von der Kommission favorisierten Weg, mit dessen Hilfe auch Gewinne, die ohne eine physische Präsenz eines Unternehmens erzielt werden, regional besteuert werden können. Die EU-Kommission stellt in diesem Zusammenhang auch klar, dass die Regelung speziell für Großunternehmen gedacht ist, die entweder mehr als 7 Millionen Euro im Jahr in einem Mitgliedsstaat erwirtschaften oder mehr als 100.000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedsstaat verzeichnen oder mehr als 3.000 Geschäftsabschlüsse pro Steuerjahr in einem Mitgliedsstaat erzielen.
Als Alternative steht noch die Möglichkeit einer Zwischensteuer für die wichtigsten digitalen Tätigkeiten, die derzeit in der EU überhaupt nicht besteuert werden, zur Debatte. Hier würden beispielsweise Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen, Vermittlungsgeschäften in Form von Handelsplattformen oder Einnahmen aus dem Handel mit Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden, erfasst.
Die Vorschläge werden in nächsten Schritten dem Europäischen Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament zur Konsultation vorgelegt.